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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-09-08 · Heft 37 (8.9.1868) · p. Seite 743

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 37 (8.9.1868)
Date
1868-09-08
Page
Seite 743 (sequence 13)
Language
German
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Was nun die jüdisch-deutsche Orthographie betrifft, die allerdings noch einer kleinen Reform bedarf, so erfordert die Anleitung zu verselben nur wenig Zeit. Ist sie doch in Beziehung auf das Deutsche der Hauptsache nach nichts anderes, als die Unterstellung eines anderen Alphabets. Bekanntlich ist die Rechtschreibung überhaupt mehr ein Können, als ein Wissen, und hat sich znr Aneignung derselben vorzugsweise ein tägliches Abschreiben aus dem Lesebuche nach der Erfahrung praktischer Lehrer als bewährtes Mittel herausgestellt. Mannigfaltiger aber und interessanter wird diese Uebung, wenn zuweilen die Uebertragung in ein ganz abweichendes Alphabet geschieht, wobei die Beachtung einiger besonderen Gesetze nothwendig ist. Daß durch diese vergleichende Geistesthätigkeit auch die deutsche Orthographie sich fester einprägt und also gewinnt, ist unverkennbar. Auch bei dem hebräisch-grammatischen Unterricht leistet die jüdisch-deutsche Schrift gute Dienste. Schwer, wegen der verschiedenen Schreibrichtung, ist die Zusammenstellung sich abwechselnder deutscher und hebräischer Sätze. Selbst für den Geübten ist es nicht leicht, die passenden Dimensionen jedesmal zu treffen. Welche Ungeheuerlichkeiten wird da erst das Kind produziren! Wie würde durch solche Schwierigkeit beim Uebersetzen die Lernlust beeinträchtigt! Wie leicht und gefällig aber reiht sich die jüdisch-deutsche Schrift der Quadratschrift an! Schließlich sind noch einige beachtenswerthe Vorzüge zu nennen, die der jüdisch deutschen Schrift eigenthümlich sind. 1) Sie nimmt wegen der Kleinheit ihrer Züge unbeschadet der Deutlichkeit einen bedeutend kleinern Raum ein; 2) hat sie nicht den Ballast der ganz entbehrlichen großen Buchstaben; 3 s hat sie im Ganzen eine einfachere Lautbezeichnung, z. B. dasselbe Zeichen für f, v, und pH. H. Le es er. Anzeigen. In unserer Filial-Gemeinde Patsch kau ist die Stelle des Cantors, Schächters und Lehrers vacant, und bald zu besetzen. Ueber 150 Thlr. festen Gehalt betragen die Nebeneinnahmen noch 130 — r 50 Thlr. Qualificirte Bewerber haben sich in frankirten Briefen unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei dem Unterzeichneten Vorstande zu melden. Neisse den 28. August 1868. Der Vorstand der Shnagogen-Gemeinde. In unserer Gemeinde ist die Stelle des ersten irn baldmöglichst zu besetzen. Der Bewerber muß musikalisch gebildet sein, die Fähigkeit besitzen, in den Anfangsgründen in der Religionsschule zu unterrichten und der tnsnr nürrra vorzu- 'tehen. Der Gehalt zst auf 600 Thlr. jährlich festgestellt. Bewerber wollen ihre Anmeldungen mit Beifügung der Zeugnisse an den Unterzeichneten Vorstand franco senden. Reisekosten werden nur demjenigen vergütet, der die Stelle erhält. Graudenz, den 21. August 1868. Der Vorstand der Shnagogen-Gemeinde. _M. Rau. Inserat. Zum 1. November a. c. wird in hiesiger israelitischer Gemeinde die Stelle eines Religionslehrers, Vorbeters und Schächters frei. Einkommen ca. 300 Thlr. Meldungen nebst Copie der Zeugnisse beim Vorstand. Reisekosten werden nicht vergütet. Sto rko w bei Berlin. Wir suchen zum sofortigen Antritt einen zweiten geprüften Religionslehrer, der zugleich ein musikalisch gebildeter Cantor ist. Jährliches Gehalt 350 Thlr., mit nicht unbedeutenden Nebeneinkünften. Befähigte Bewerber wollen ihre Zeugnisse franco einsenden. Hirschberg in Schlesien. Der Vorstand der Shnagogen-Gemeinde. In der hiesigen jüdischen Gemeinde sollen die Stellen 1) eines ersten Schächters l Cantors-, der einen geordneten Gottesdienst zu leiten versteht, mit einem festen Gehalt von 300 Thlr. und Nebeueinkünften, 2) eines Synagogen-Beamten, der auch als zweiter Schächter fungiren könnte, mit einem festen Gehalt von 200 Thlr. und Nebeneinkünften neu besetzt werden und zwar nicht wie Anfangs angegeben vom 1. September a. c., sondern vom 1. Januar 1869 ab, da bis zu dieser Zeit die Amtsdauer der bis dahin fungirenden Beamten reicht. Geeignete Bewerber, die ihre Qualification Nachweisen können, wollen sich bis spätestens zum 15. Nov. melden. Reisekosten werden nicht vergütet. Rakel, den 23. August 1868. Der Vorstand der hiesigen jüd. Gemeinde. _ L. A Kallmann.__ Zum 15. October d. Jahres (•piam72 n'S) ist in unserer Filialgemeinde Lenzen die Stelle eines Lehrers, Schächters und Vorbeters zu besetzen. Neben freiem Mittags- und Abendtisch, freier Wohnung und Heizung, sowie den Einkünften der Schechita erhält derselbe ein festes Gehalt von 100 Thlr. p. a. Unverheiratete Bewerber wollen sich schleunigst unter Abschrift ihrer Zeugnisse an den Unterzeichneten wenden. — I Perleberg, den 26. August 1868. Der Vorstand des Synagogen-Bezirks. £♦ Blumenthal.

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