Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 22 (26.5.1868)
- Date
- 1868-05-26
- Page
- Seite 442 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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442 mitth.) Laut dem allerhöchsten Ukas von 1864—66 sind alle verjährten Vorrechte und Privilegien der Gutsbesitzer gegen ihre Bauern sowohl als auch gegen die Einwohner der zu ihnen gehörigen Städte aufgehoben; daher beschloß die jüdische Einwohnerschaft der von hier 3 Meilen weit entfernten zu einem gewissen Baron v. Keidel gehörigen Stadt Schacky (christliche Bürger finden sich in ihr nicht) jetzt ihren lang gehegten Wunsch in Erfüllung zu bringen, nämlich allen ungerechten Privilegien mit einemMale Abbruch zu thun, Daher erwählte sie aus ihrer Mitte den ehrenwerthen Kaufmann Herrn Samuel Silbermann, der als Vorsteher der Gemeinde seit Jahren fungirt, und ertheilte ihm eine schriftliche Vollmacht, daß er ihre Angelegenheiten wegen Beseitigung der Privilegien leiten soll. Und als in Folge seiner, an die Central-Verwaltungsbehörde der bäuerlichen Angelegenheiten zu Warschau, gerichteten Bittschrift, daß sie zur Untersuchung der vielen ungerechten Privilegien, die der Baron trotz des allerhöchsten Ukases in Ausübung bringt, ihren Commissair, der in der nachbarlichen Kreisstadt Wladhslawow als Schlichter der bäuerlichen Angelegenheiten seit 4 Jahren fungirt, beauftragen möge, dieser vor 14 Tagen in Schacky wirklich cingetrosfen, frohlockten ihre Einwohner in der süßen Hoffnung, daß sie jetzt ihre, gemäß allerhöchsten Ukases zugesicherten Rechte in vollem Maße genießen würden, aber nach dem der Commissair, ehe er die Untersuchung unternommen, vorerst mit dem Baron Unterredungen gepflogen hatte und gleich darauf von ihm zur Tafel eingeladen, und mit dem besten Champagner tractirt wurde, ahnte schon die Gemeinde, daß ihrer von solchem Commissair nur Trostloses wartet, daher beschloß ihr Bevollmächtigte Herr Silbermann, da er der russischen Sprache nicht mächtig sei, einen russischen Schreiber (griechisch-katholischen Glaubens) mitzunehmen, damit dieser die Angelegenheiten der Stadt schriftlich verhandeln könnte. Und als der Commissair das verweigerte und der Bevollmächtigte energisch darauf bestand, entbrannte der Zorn des vom Weine und Verheißungen berauschten Commissairs und er redete den Herrn Silbermann sehr barsch und verhöhnend an, und schloß mit diesen Worten : „ich brauche dich da nicht mehr zu haben, ich werde meine Sache schon selbst verrichten". Daher nahm Herr Silbermann vom Commissair auf's Höflichste Abschied und ging fort; aber der zornige Commissair ließ ihn sogleich zurückrufen und sagte zu ihm grimmig: „wisse, daß ich dich durch den Natschalnik (Kreisrath) nach Wladhslawow per Escorte bringen, und 8 Tage hindurch auf Brod und Wasser einsperren lassen werde", worauf ihm Herr Silbermann nicht das Mindeste geantwortet, in der Meinung, daß nur der Zorn beit) Commissair solche aller Menschenwürde hohnsprechende Worte reden ließe, die aber niemals in Erfüllung kommen könnten. Leider aber erhielt am 2. Mai der Bürgermeister von Schacky vom Natschalnik einen strengen Befehl, den Silbermann sofort per Escorte nach Wladhslawow zu bringen, und am 3. Mai wurde der ehrenwerche Kaufmann, Vorsteher, und Bevollmächtigte einer israelitischen Gemeinde durch 8 Tage aus Brod und Wasser in einer kleinen schmutzigen, mit Vagabonden und Dieben überfüllten Zelle eingesperrt; und 2 Stun>! den nach der Verhaftung befahl der Natschalnik „daß I Silbermann sogleich öffentliche Arbeiten lalsl wäre er ein Räuber oder Mörder) verrichten soll, nämlich den Markt zu fegen" welchen Befehl Herr Silbermann, obgleich ein Greis von 60 Jahren, Kauf-1 mann, Vorsteher und Bevollmächtigter einer Gemeinde, I vor den Augen der ganzen Einwohnerschaft, wie auch! Angesichts der preußischen schirwinter Bürger, die zur! Zeit in Wladhslawow anwesend waren, unter welchen! auch Schreiber dieser Zeilen sich befand, auf das Püukt-1 lichste vollziehen mußte.! A. H. I Türkei. Constantinopel, 12. Mai. Wie wir bereits mitgetheilt, hat der Sultan einen Staatsrath eingesetzt, dem auch drei jüdische Mitglieder angehören. Er eröffnete in eigener Person die Sitzungen dieses neuen Staatskörpers mit einer Rede, aus welcher wir die Schlußsätze hervorheben: „Die Mitglieder der Räche müssen das Reich als einen Körper betrachten, der aus der Vereinigung aller Unterthanen gebildet wird, und müssen für das Beste Aller wirken. Was die religiösen Ueberzeugungen betrifft, so muß Jeder seine freie Meinung haben. Dieser Punkt kann nicht in Frage gestellt werden. Die verschiedenen Culte müssen alle Gefühle der Verachtung und der Feindseligkeit gegen einander aufgeben."