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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-05-26 · Heft 22 (26.5.1868) · p. Seite 440

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 22 (26.5.1868)
Date
1868-05-26
Page
Seite 440 (sequence 10)
Language
German
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m. ^KD^s8M?88888MWWW^W8 440 gelischen Glaubens gewahrt wird. In Folge dessen wurde der in Rede stehende Stadtverordnete bei der königl. Regierung in Posen mit einer Beschwerde deshalb vorstellig, weil ihm als einem Einwohner des Ortes nicht das Recht zustehe, die Institute desselben nach Belieben zu benutzen, und erhielt zum Bescheide, daß zunächst der Wille der Betheiligten gehört werden müsse. Die Angelegenheit ist nun vor das Forum der Stadtverordnetenversammlung gezogen worden, und hat dieselbe beschlossen, den Magistrat zu ersuchen, die Aufnahme des betreffenden Knaben zu veranlassen oder die Aufhebung des die Abweisung rechtfertigenden Paragraphen herbeizuführen. Derselbe Stadtverordnete hat sich aber auch an den Vorstand der dortigen Schützengilde mit der Bitte gewendet, ihn aufzunehmen und in dem Gesuche auseinandergesetzt, wie er allerdings gegenwärtig bei den Festlichkeiten des Schützenfestes als Ehrenmitglied herangezogen werde, nichts dcstoweniger aber nicht wirkliches Mitglied sein könne. Es.existirt nämlich ein altes Statut, das Juden die Theilnahme an der Gilde nicht gestattet. Werden nun Bewohner jüdischer Konfession Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder erlangen sie ein andres Amt im Orte, so werden sie zu gewissen Festivitäten eingeladen, ohne daß sic bei der Aufrechterhaltung des zeitherigcn Statuts als Mitglied ausgenommen werden können. So löblich dies Alles ist, so können wir doch nicht verhehlen, daß ein Liebäugeln mit den christlichen Confessionsschulen, wenn auch die jüdischen anerkannt die besseren sind, sehr überhand nimmt und den jüdischen Schulen in unserer Provinz den letzten Gnadenstoß ercheilt. So haben an der Schule des Berichterstatters einige junge Lehrer ihre Stelle lediglich deshalb aufgegeben, weil die jüdische Schule von den Eltern nicht gehörig gewürdigt wurde und die Familienväter den christlichen Schulen den Vorzug gaben. Dazu kommt noch der Uebelstand, daß die sogenannten Rektorklassen, statt besondere Anstalten zu bilden, mit den christlichen Schulen verbunden sind und die Vorsteher derselben den jüdischen Kindern bei der Aufnahme Schwierigkeiten bereiten, um ihre Schulen in ein besseres, die jüdischen aber in ein möglichst ungünstiges Licht zu stellen, und wenn sich nach der Aufnahme die jüdischen Schüler doch als die besseren zeigen, so heißt es, sie hätten sich die Fähigkeit in dieser Klasse erworben. .r. Österreichischer Kaiserstaat. Pest, 12. Mai. Die „Neue freie Presse" enthält folgendes Telegramm: Die Unghvarer Comitats- Congregation beschloß eine Repräsentation an das Ministerium gegen die seit der Botirung der Gleichberechtigung aus Polen eingewanderten Juden zu richten. Gleichzeitig beschloß die Congregation, die seither aus Polen eingewanderten Juden aus dem Comitate zu schaffen! (Hoffentlich wird der unreifen Congregation der Versuch, es dem rumänischen Pöbel gleichzuthun, rechtzeitig verleidet. Anm. der Red. d. N. fr. Pr.) Niederösterreich, Anfangs Mai. (Privatmitth.) Die Correspondenten der A. Z. d. I. unterlassen es selten über Auszeichnungen zu berichten, die hervorragenden Israeliten wegen besonderer Verdienste von Regenten zu Theil werden. Sonderbarerweise werden solche Vorkommenheiten in Oesterreich in diesem Bl. oft mit Stillschweigen übergangen. Einige in jüngster Zeit stattgehabte diesbezüglicke Verlautbarungen, im amtlichen Theile der Wiener Zeitung sollen daher nachstehend registrirt werden. — So erhielt Herr Joseph Wertheimer — als Verfasser des Werkes „Die Juden in Oesterreich vom Standpunkte der Geschichte, des Rechtes und. des Staatsvortheils, Leipzig 1842" in den gelehrten Kreisen längst bekannt und hochgeachtet — von Sr. Majestät, dem Kaiser, in Anerkennung seines vieljährigen verdienstlichen Wirkens insbesondere in der Leitung der israelitischen Cultusgemeinde von Wien, den Orden der eisernen Krone dritter Klasse. Ebenso wurde dem Großhändler Salomon Edlen von Parente in Triest von Sr. Majestät dem Kaiser der Orden der eisernen Krone dritter Klasse mit Nachsicht der Taxen, und dem dramatischen Schriftsteller und Vorstande der Bibliothek im Ministerium., für Cultus- und Unterricht, Phil. vr. Salomon Hermann Mosenthal das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens verliehen. — Die Freiherrn Marcus v. Morpurgo und Heinrich v. Morpurgo in Triest wurden mit dem Ritterkreuze des königl. italienischen St. Mauritius- und Lazarus- Ordens dekorirt und der Großhändler Eduard Ritter v. Todesco in Wien erhielt das Commandeurkreuz des

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