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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-07-16 · Heft 29 (16.7.1867) · p. Seite 581

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 29 (16.7.1867)
Date
1867-07-16
Page
Seite 581 (sequence 15)
Language
German
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581 litische und bürgerliche Gleichberechtigung aller Religionen zur Wirklichkeit zu machen. — Der Earl of Malmesburh erwidert im Namen des abwesenden Premiers, die von Lord Stratford gewünschte Correspondenz werde ohne Anstand dem Hause vorgelegt werden, und bis dies geschehen, ersuche er die edlen Lords, nicht weiter in die Erörterung eines Gegenstandes einzugehen, über den sie unmöglich vollständig im Klaren sein können. Die Schwierigkeit für di Regierung liege in dem Umstande, daß sie es hier mit einer rein innern Frage zu thun habe und einer Einmischung in innere Angelegenheiten fremder Staaten gern so viel als möglich aus dem Wege gehen möchte. — Lord Stratford, der seinen Antrag zurückzieht, behält sich die Freiheit vor, später auf den Gegenstand wieder zurückzukommen. Anzeigen. Die hiesige Rabbinats-Stelle soll sofort durch einen Prediger, Doctor philosophiae mit Rabbinatsbefähigung, besetzt werden. Das jährliche Einkommen besteht in 350 Thaler sixirtem Gehalt, außerdem in 30 Thlr. jährlich für einige Bemühungen von der hiesigen König!. Strafanstalt, Gebühren für Eidesabnahmen und die der üblichen Nebenrevenuen. Die Gemeinde zählt circa 90 Familien. Geeignete Bewerber wollen sich unter Einreichung der erforderlichen Zeugnisse melden. Reisekosten werden nicht vergütet. Pol. Crone d. 19. Juni 1867. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Bekanntmachung. Die Gemeinde Shaari Zedek in New-Iork wünscht einen Prediger anzustellen, der auch als Cantor fungiren kann. Geneigte Bewerber wollen daher Zeugnisse nebst Belegen über religiösen Lebenswandel an den Präsidenten der Gemeinde Herrn Ephraim Japha Nr. 14 Barclaystreet New-Aork sofort einsenden. Fixirt. Gehalt: Zweitausend Dollars jährlich und Nebeneinkünfte damit verbunden. Ritus: Minhag Polen. Reisekosten werden nur nach abgelegter Probe oder erfolgter Anstellung erstattet, und nur frankirte Briefe werden angenommen. Im Aufträge des Vorstandes S. Latz, Sekretair. Verlangt. Die Gemeinde „Schaar Jtafchomaim" von New-Nork, wünscht einen Rabbiner und Prediger von gemäßigten Reform-Pr incipieu auf nicht weniger als drei Jahre, mit einem Jahresgehalt von 2000 bis 3000 Dollars aufzunehmen. Derselbe muß ein anerkannt guter Talmudist und Redner sein, und in einer europäischen Universität promovirt haben. Applicanten mit gehörigen Zeugnissen versehen, wollen sich längstens bis zum 1. September an den Präsidenten der Gemeinde Herrn H. Eckstein Nr. 234 East 53 Street portofrei melden. Im Aufträge der Direction S. Lehmann Secr. p. t. Coneurs. Durch die Berufung unseres Rabbiners vr. Sonnenschein nach Prag, ist die hies. Rabbinats- und Predigerstelle, mit welcher ein fixes Gehalt von 800 fl. Ö. W. nebst freiem Quartiere und verschiedenen Emolumenten verbunden ist, bis längstens 15. September d. I. zu besetzen. Bewerber dieser Stelle haben ihre Befähigungs-Documente bis längstens 10. August d. I. dem gefertigten Vorstande eiuzusenden und sich einer Probepredigt zu unterziehen. Die Kenntniß einer slavischen Sprache wäre erwünscht. Warasdin im Juli 1867. Der israelitische Cultus-Borstand. Die israelitische Gemeinde zu Güstrow in Mecklbg^ wünscht bei einem Gehalte von 300 Thlr. und freier Wohnung zu Michaelis d. I. einen unverbeiratheten Religionslehrer und Borbeter zu engagiren. Der zu Engagirende muß ein Seminar besucht haben und musikalisch so weit gebildet sein, um einen Chor einüben, resp. leiten zu können. Reflect. wollen sich an den Unterzeichneten wenden. Güstrow, 27. Juni 1867. Simon Hirsch als Vorsteher. Vacanz. Ein geprüfter Religionslehrer, der auch Cantor ist, den Gottesdienst an Sonn- und Festtagen unter Mitwirkung eines Knaben-Chors zu leiten versteht und auch die Thora vorlesen kann, findet vom 1. October d. I. ab in hiesiger Synagogen-Gemeinde eine mit 300 Thlr. jährlich fixirte Anstellung. Nebeneinkünfte nicht unbedeutend. Bewerber wollen sich unter abschriftlicher Beifügung ihrer Qnalifications- und Führungs-Atteste in frankirten Briefen an uns wenden. Die Befähigung, einen Bortrag halten zu können, ist erwünscht, jedoch nicht Bedingung. Rofenberg, (Ober-Schlesien) im Juli 1867. Der Synagogen - Gemeinde - Vorstand. E. Herzfeld. A. Karmeinsky. M. Saft. i

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