Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 43 (18.10.1864)
- Date
- 1864-10-18
- Page
- Seite 676 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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676 volkswirthschaftlichcu Gesetzbuchstaben nicht direct zu widersprechen.*) Hier ist mehr als eine bloße Accomodation, wie es u. a. das Schlüsselverkaufen am Pessach ist. Hätte jemand einen Act ausgesonnen, um unserer selbst von den strictesten Observanzleuten nach ästhetischen Grundsätzen erzogenen fügend, zumal der weiblichen, unser ehrenfestes Judenthum recht gründlich zu versalzen, er hätte es nicht besser anfangen können, und es ist nur ein Glück, daß junge Menschen so etwas fast nie zu sehen bekommen. Im Orient macht man die Sache anders, da heirathet der Schwager in der Regel die Schwägerin wirklich (Polygamie ist ja dort nicht Verbote») und — scheidet sich gewöhnlich Tages darauf wieder von ihr. ■' Auch hier kam dieser Tage ein Fall vor, der dahin spielt. Eine hiesige begüterte, kinderlose Witwe wollte einen Mann aus Mecklenburg heirathen, und es zeigte sich, daß ihr Schwager in Nordamerika seit Jahren verschollen ist und daß er zum Chalizaact nicht zu sistiren war, worauf denn die Trauung mit Erlaubniß der Gemeinde und der Tempel-Direction von dem Tempel-Prediger Herrn Dr. Frankfurter vorgenommen wurde. Der mecklenburgische Land-Rabbiner, der die Sache kannte, hatte einen Warnungsprotest ein gesandt,**) der gebührend ad acta gelegt ward. Dieser Fall ist nicht der erste einer Umgehung jenes Actes, und es haben sich schon mehrfach Fremde hierher gewandt, um Aehnliches zu erlangen. Ihnen ward jedoch erklärt: die Gemeinde finde sich zwar veranlaßt, ihren Angehörigen in solchen Fällen über den Stein zu helfen, nicht aber für Fremde einen wenn auch nicht zahlreichen Theil der Gemeinde zu irritiren. Uebrigenö wird hier von Alters her bei jeder Copulation eine Verpflichtung (Star Chaliza genannt) der Brüder des Bräutigams unterzeichnet, daß sie im eintretenden. Fall bereit seien, den Act zu vollziehen, ohne weitere Bedingung, als daß die Frau die Kosten trage und zum Schwager Hinreisen müsse — er aber nicht zu ihr — wenn sie nicht an demselben Wohnorte wären. *) Auch behaupten einige Sachverständige, es ließe sich in den jüdischen Ehepacten oder selbst der Kethuba eine Klausel einschalten, wodurch das Chaliza- Erforderniß umgangen wurde. In dieser Zeitung war neulich von einer Medaille für Sir Moses Montefiöre die Rede. Eine solche existirt: wir ließen sie hier 1841 nach dessen Rückkunft aus Damaskus schlagen, der AverS enthält M—S Wappen mit der Umschrift: : “13 mb® d» man« 'r'Ni tin pnb und als Jahreszahl das Chronogramm ptu und der Revers eine Widmung. Die Verfertiger waren die hiesigen Graveurs Gebrüder Nathan. Bei dem Disput über die sogenannten Piutim und Jozeroth ist ein Umstand fast ganz unerwähnt geblieben, der für die Unentbehrlichkeit dieser Lückenbüßer zwischen dem ewigen Einerlei der stehenden Gebetstücke spricht. Was sind denn unsere deutschen Choräle anders als Piutim in einem neueren und geschmackvolleren Gewände? Es ist also nicht vom bloßem Wegschaffen sondern vom Ersetzen die Rede. Für diese Feiertage ist eine Anzahl der diese alten ebräischen Hymnen enthaltenden Gebetbücher (Machsorim) auf Verlangen an die Militär-Behörden in Rendsburg und Kolding zum Gebrauch der auf die Feiertage dahin permittirten österreichischen und preußischen jüdischen Soldaten abgesandt worden. *) Das findet an allen Orten statt, wo ordnungsmäßig verfahren wird. Die Redaction. A n z e i g <e tt. *) Denn es war völlig gerechtfertigt, daß, wenn der überlebende Bruder Haus und Hof erhielt, er die mittellose Frau mit in den Kauf nehmen mußte. Corresp. **) Die Denunciation ging bis an die Negierung und der fromme Minister Schröter entschied, daß bei Verschollenheit des Schwagers vom Levirat abzusehen sei. Corresp. Die hiesige Cantor-, Schächter- und Religionslehrer- Stelle soll am 1. April besetzt werden. Dieselbe hat ein festes Gehalt von 150 Thlr., circa 200 Thlr. Neben- Einkünfte.; v Qualificirte Bewerber, die mit guten Attesten versehen sind, wollen sich zur Probe melden. Reisekosten werden nicht vergütigt. Kriescht, den 29. September 1864. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Adolph Äbrahawsohn,