Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-02-21 · Heft 8 (21.2.1896) · p. Seite 87

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 8 (21.2.1896)
Date
1896-02-21
Page
Seite 87 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3228148-3228157--52597-3258228
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Ein rheinischer Rabbiner hat kürzlich an die Negierung das Ansuchen gestellt, Religionsschuliuspektoren 31t ernennen und hierfür die Rabbiner zu bestimmen. Darob große Aufregung unter den Lehrern der Rheinprovinz, und einer derselben hat gleichfalls an die Regierung das Ansuchen gestellt, der Bitte des Rabbiners nicht zn willfahren. Ja, während das Gesuch des Rabbiners sachlich, ist das des Lehrers nicht frei von persönlichen Momenten. Es ist eben die alte Leier und unser altes Erbübel, wenn wir uns selbst nicht helfen können, immer gleich die Hilfe der Behörden anzurnfen. Zacharias Frankel sagt einmal: „Das Judenthnm hat nicht Geistliche, durch höheren Ausfluß über den Laien stehende, sondern nur das Gesetz erklärende und darüber Auskunft gebende Lehrer." Ein Lehrer soll daher nur belehren, nicht aber mit Hilfe der weltlichen Obrigkeit herrschen. Das Anrufen der politischen Behörden hat uns noch niemals Segen gebracht. Und der alte Antagonismus zwischen Rabbinern und Lehrern sollte doch, da er weder in der geschichtlichen Eitiwickelung irgend eine Berechtigung, noch in den bestehenden Verhältnissen irgend welche Nahrung hat, auch einmal sein seliges Ende erreicht haben. Der Kernpunkt der Frage, die sich mit gutem Willen und einiger Energie sehr leicht lösen ließe, ist einfach dieser: Wo der Rabbiner des Ortes oder Bezirks ein geschulter, tüchtiger Pädagoge ist, da wäre er wohl der natürliche Religionsschnliuspektor. Wo dies nicht der Fall, inüßte einem der älteren und erfahrenen Lehrer dies Amt übertragen werden. Daß unsere Religionsschnlen Inspektoren dringend nöthig haben, ist selbstverständlich, ob es aber nicht möglich wäre, eine solche Organisation ohne Hilfe der Regierungsbehörden ins Leben zu rufen, ist eine andere Frage. Wohin aber die beständige Anrufung der Behörden führt, das kann man klar und deutlich aus folgender Notiz entnehmen, die wir heute gerade in politischen Blättern finden: „Aus dem Großherzogthum Hessen schreibt man: Eine Anzahl israelitischer Einwohner richtete an die Negierung ein Gesuch um Uebersetzung des israelitischen Religionsbuches Schulchan Aruch auf Staatskosten. Nach den erhobenen Ermittelungen wird jenes Buch in Hessen von keinem israelitischen Religionslehrer als Lehrbuch bei Ertheilung des Religionsunterrichts benutzt, weshalb dem Gesuche keine weitere Folge gegeben wurde." Wahrlich, die Schamröthe muß einem ehrlichen Juden ins Gesicht steigen, wenn er derartige Dinge hört und liest. Wir möchten bei dieser Gelegenheit aber wieder einmal an das schöne Wort Moses Mendelssohn's erinnern: „Wollet ihr gehegt, geduldet und von Anderen verschont sein, so heget tmb duldet und verschonet euch untereinander! Liebet, so werdet ihr geliebet werden!" * Im baierischen Landtag hat der Abgeordnete Dr. Ratzinaer, der dort die Stelle des katholischen Antisemiten ausfüllt, eine Interpellation in Sachen der bekannten Würzburger Studentenverbindung, deren Mitglieder hauptsächlich Juden sind, eingebracht. Der Minister versprach, die Angelegenheit zu untersuchen und darüber zu berichten. Es handelt sich um den thörichten Studentenstreich seitens einer Verbindung, die wohl meist aus Juden besteht, die aber darum doch keineswegs eine jüdische genannt werden darf. Die Schärfe, mit der man gegen diesen Studentenstreich vorgeht, läßt doch wohl hoffen, daß man auch die Angriffe und Witze nicht länger dulden wird, die solche Verbindungen, in welchen kein Jude, sich gegen Juden und Judenthum erlauben. Oder nicht? Die Dtnterrichtsveruialtung und dir jüdischen Lehrkräfte Berlins. Von Rektor Dr. Adler in Berlin. fie jüngste Verfügung des königlichen Pr ovinzial-Schulkollegiums der Provinz Brandenburg vom 29. Januar d. Js. bildet den Abschluß einer Reihe von Maßnahmen, die die genannte Behörde gegen die Verwendung der jüdischen Lehrkräfte an den Berliner Gemeindeschulen treffen zu müssen glaubte. Diese Verfügung hat nicht blos in den betheiligten Kreisen, sondern überall da. wo die unselige Bewegung der beide» letzten Jahrzehnte den Sinn für die Gleichberechtigung aller Deutschen vor Gesetz uub Recht nicht getrübt hat, tiefe Verstimmung, hervorgerufen. Werden doch durch dieselbe mit einem Schlage die Grundsätze, die Staat und (Semembe nach langem Bemühen festgesetzt haben, um den religiösen Frieden in der Bürgerschaft zu befestigen, wieder beseitigt und damit die jüdischen Staatsbürger zu ihrem tiefen Schmerze itt die Nothwendigkeit versetzt, aufs Neue den Kampf für die Durchführung der durch die Verfassung gewährleisteten Gleichstellung aller Unterthanen mit aller Entschiedenheit zu beginnen. Ein kurzer Rückblick auf die Entwickelung der Berliner Schulverhältnisse zeigt am beffen die einschneidende Wirkung der neuesten Verfügung. Nach dem Kriege gegen Frankreich nahm die Bevölkerung der Neichshauptstadt in außergewöhnlicher Weise zu; damit wuchs auch die Zahl der schulpflichtigen Jugend Berlins. Für die katholischen und jüdischen Kinder hatten bisher die von den religiösen Gemeinschaften errichteten und unterhaltenen Schulen genügt (für die katholischen Kinder bestanden außerdem noch einige städtische konfessionelle Schulen); jetzt wuchs die Zahl auch der katholischen und jüdischen Schulkinder in solchem Maße, und zwar in allen Stadttheilen, daß eine große Anzahl dieser Kinder in die städtischen Gemeindeschulen ausgenommen werden mußte. Von der Verpflichtung durchdrungen, diesen Kindern neben der allgemeinen Ausbildung auch eine gleichwerthige Keuniniß in ihrer Religion 311 gewähren, beschlösset^ die städtischen Behörden im Jahre 1875 mit Genehmigung des Kultusministers. an alle:: siädtischen Gemeindeschnleu (mit Ausnahme von 11 stiftnngsgemäß evangelischen Schulen) je nach Bedürfniß auch katholischen und jüdischen Religionsunterricht von Lehrern desselben Bekenntnisses ertheilen zu lassen und solche Lehrer als ordentliche Lehrer dieser Schulen zu berufen. Es wurden nunmehr allmälig eine Reihe männlicher und weiblicher Lehrkräfte katholischen resp.jüdischen Glaubens an ca. 50 Gemeindeschulen mit ausdrücklicher Genehmigung des königlichen Provinzialschulkolleginms angestellt; dieselben ertheilten als ordentliche Mitglieder des Kollegiums gleich den übrigen Amtsgenossen den Unterricht in den mannigfachsten Gegenständen und unterwiesen zumeist die Kinder ihres Glaubens in der gleichen Stundenzahl in der Religion, die beit anderen Mitgliedern des Kollegiums für den evangelischen Religionsunterricht zngewiesen war. 20 Jahre hindurch blieb diese Bestimmung in gleicher Kraft, im Jahre 1884 wurde sie ausdrücklich von der Schulbehörde bestätigt — da trat im Herbst 1894 plötzlich eine Aeudernng der bisher verfolgten Schulpolitik ein, die — und das ist bezeichnend — von da ab lediglich die jüdischen Lehrkräfte an den Berliner Gemeindeschulen berührt hat. Als vor anderthalb Jahren wiederum die Anstellung einer jüdischen Lehrkraft der Provinzialschulbehörde zur Bestätigung vorgelegt wurde, verweigerte die Behörde zwar nicht die Berufung der neuen Lehrkraft, sprach aber die Bestätigung nur mit der Maßgabe ans, daß der betreffenden Lehrkraft der Unterricht in der Geschichte

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.