Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 51 (16.12.1879)
- Date
- 1879-12-16
- Page
- Seite 813 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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813 ist. Beschlossen, daß es keinem Inden erlaubt sei, in der Stadt einen Kleinhandel zu führen, Wohl aber einen Großhandel, mit Zustimmung des Gouverneurs. ] 4. September 1685. Auf die von dem Gouverneur eingescndete Bittschrift der Juden, nachsuchend, ihren Gottesdienst öffentlich feiern zu dürfen, — beschlossen, diesem Verlangen nicht nachzukommen, da die Colonialgesetze nur die Ausübung der christlichen Religion erlauben. (!) Die Original-Petitionen sind nicht in New-York, wahrscheinlich in Albany in den Staatsarchiven. Im Jahre 1700 wurden diese religiösen Gesetze von der Colonie aufgehoben und alle Confesstonen geduldet, obgleich die englisch-bischöfliche Kirche immer noch die Staatskirche war. In Verbindung mit diesem Gegenstände möchte ich bemerken, daß wir dem sel. Jonas Philips von Ncw-Pork dafür zu danken haben, daß der Artikel über Religionsfreiheit, wie er in der N.-d) Constitution von 1777 enthalten, auch .4. I). 1789 vom H. S. Congreß als Theil der Constitution der H. S. angenommen wurde. Von 1727 bis 1729 habe ich nichts finden können. Mit dem 1. Adar 5489 (1729) fangen die Archive der Gemeinde Sheerith Israel an. Am 1. Adar 5489 entwarfen David Gvmes, Jakob Franks und zwanzig andere Familienväter die Statuten für die Führung der „Schul" und Anstellung von Chasan, Schammes und Schochet. Diese Staturen sind in spanischem und englischem Manuskript 3und von Allen unterzeichnet, von Gomes als Parnaß. Die Unterschriften sind mchrentheils englisch, auch einigejüdisch (gewöhnlich kalligraphirt). Diese Urkunde bezieht sich auf eine frühere Constitution, und da gar keine Bestimmung über Lokal, Sephorim u. s. w. gemacht sind, so läßt sich daraus schließen, daß die Gemeinde schon damals in vollen^ Gange war. Auch muß damals schon ein Synagogengebäude bestanden haben, denn auf dem ersten im Jahre 1735 gemachten Stadtplan befindet sich die Lokalität der „Jews' Synagogue" in Mill Street. Ich habe aber keinen Besitztitel dafür gefunden. Die im Jahre 1765 und 1775 verfertigten Grundrisse der Stadt 'zeigen, daß die Synagoge auf demselben Platz geblieben, wo sie bis zu deren Verlegung im Jahre 1834 wirklich existirte. Dazu gehörte ein Haus und auch ein Bad <Mikweh), und soll der Umstand, daß fließendes Wasser an der Stadtmühle zu haben war, die Anlage der Gcmeindegcbäude an diesem Platz bestimmt haben. Am 3. August 1729 kam die Gemeinde Sheerith Israel beim Stadtrath um die Erlaubnis; ein, einen Vegräbnißplatz anzulegen. Dieser wurde ihr bewilligt "und auf einer Stelle angewiesen, die von Oliver- bis James Street und Chatham Square begrenzt wird. Die topographischen Zeichnungen beweisen, daß dieser Platz auf einer Anhöhe lag. In den Archiven fand ich Angaben darüber, daß dieser Platz mit großer Aufmerksamkeit behandelt wurde. 5529 (1769) beschwerte man sich beim Mayor Hucks über Eingriffe in das Besprecht, die dann auch beseitigt wurden; die Gebühren dafür waren £ 2 ($ 5). Die Gesammtausgaben waren im Jahre 1729 £ Ül ($ 225), stiegen aber mit der Zunahme der Gemeinde. Im Jahre 5507 (1746) waren 51 Mitglieder, und die Ausgaben beliefen sich auf £ 268.6 ($ 700); im nächsten Jahre £ 308 ($ 850), und der Zedakah Fond war unter alleiniger Verwaltung des Parnaß, bis im Jahre 5511 (1756) dem Parnaß verboten wurde, mehr als £ 150 an Salären und £ 20 für Mildthätigkeit ohne Zuruf der Vorstände auszuzahlen, und im Jahre 1770 mußte der Parnaß £ 5000 Caution für das Eigenthum stellen. Die Gemeinde wurde regiert von einem Vorstande, zwei agirendcn Parnaffen und drei Adjunkten und Chaßan-Thora und Bereschith. Anfänglich verpflichtete sich Jeder £ 2 per Jahr beizusteuern. Als dieses nicht ausreichte, wurde eine Vermögenssteuer unternommen und zuletzt die Finanzen nach dem jetzt bestehenden Gebrauch durch Vermiethen der Plätze und freiwilligen Beiträge erhoben, auch Strafgelder von £ 1 bis C 20 wurden auferlegt und einkassirt, ja im Jahre 5532 den Parnaß für deren Betrag persönlich veranttvortlich gemacht, falls er nicht alle Mittel angewendet, um sie einzukassiren. Die Geholte waren wie folgt: Der Chasan, zugleich Lehrer der hebräischen Sprache, erhielt £ 20—80, bis ein Lehrer besonders mit £ SO bestellt wurde; ein Schammes mit £ 40 und Schochet und Bodek mit £ 40 nebst Sporteln, freie Wohnung und Holz. Anfänglich war die Schule jeden Nachmittag offen, im Jahre 5507 aber wurden die Schulstunden täglich von 9— 12 und von 2—5 bestimmt. Jedes Kind zahlte vierteljährlich £ 8, arme Kinder waren frei. Die englische Sprache^ Schreiben und Rechnen und gewöhnliche Erziehungsbranchen tvurden eingesührt, und jeder Vorsteher war verpflichtet, der Reihe nach tvöchentlich die Schule zu besuchen. Der Schochet und Bodek wurde sehr streng gehalten. In einem Falle verkaufte er vier trcfene Zungen; es stellte sich jedoch heraus, daß es ein Jrrthum des Fleischers ... .arik war. Dennoch erhielt der Schochet einen Verweis und sollte im Wiederholungsfälle seiner Stelle verlustig erklärt werden. Ein anderes Mal weigerte sich der Schochet, exannnirt zu werden, wurde suspendirt und fügte sich dann. Der Schammes hatte in „Schul" zu rufen, die Wachslichter zu machen, auch in seinem Hause die Mazzoth backen zu lasten. Alle Beamten erhielten ihre Mazzoth frei. Den Wittwcn verstorbener Beamten wurde auch ein Witwengeld, gewöhnlich i 40, gegeben. Die milden Gaben beliefen sich auf beträchtliche Summen. Es war das Hauptbestreben, die Religion so viel tvie möglich aufrecht zu erhalten. Zu diesem Zwecke wurden weder Gesetze noch Ermahnungen und Strafgelder gespart.