Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 27 (1.7.1879)
- Date
- 1879-07-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Cm unpllltciischcs Organ für alles jüdische Interesse. ft»..».«n« i An redaktionellen Angelegenheiten Herausgegeben von! ,venjiC man ü* an i»r.e. Philipps«« in Bonn; hinsichtlick der Inserate an Zt. Rabbiner vr. LiiLimg Philippson i» Bonn.; »ÜÄÄff“'"; Inlrralk, n el.de biSvonnerrlageingehen, finden in der darauffolgenden Nuimnec Verlag von Baumgärtncr's Buchhandlung in Leipzig.!__ Berücksichtigung. _^_ Beilagen werden mit 12 Mark berechnet. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal in 2 viS 2'/, Bogen. Preis Bierkeljähria s Mark. Inserate werden mit 20 Ps. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Rlle Postämter und Buchhandlungen nehmen Bestellungen an. 43. Jahrgang. Leipzig, den 1. Juli 1879. -X- 27. . Znbslt. Leitende Artikel: Uebcr die Humanität im Strafrecht. — Die Einheit der Ideen in der heiligen Schrift Israels. XI. — Zeitungsnachrichten: Deutsch!» ud: Berlin, Potsdam, Hannover, Stuttgart, Mannheim. — Oesterreich -Ungarn: Bonn, Wien, Dürrmaul. — Frankreich: Paris. — Belgien: Brüssel. — Großbritannien: London. — Rumänien: Bukarest. Bonn. — Tunis: Paris. — Bonn: Notizen. Literarische 'Notizen. — Feuilleton: Eorresponden;: Lehrerversammlung. — Bermischtes: Die Erzählung von den Ringen im Schebet Jehudah. Bonn, 25. Juni. lleber die Humanität im Slrafrecht. Sie beehrten mich, mein Freuud, angeregt durch meine neuliche Bemerkung über das .jus talionis, mit dem Ersuchen, meine Ansicht über die jetzt häufig gehörte Klage, daß im heutigen Strafrecht der Humanität zu viel Spielraum gegeben worden, mich auszusprechen. Ihre Aufforderung ist selbstverständlich an mich nicht als an einen gewiegten Theoretiker oder Praktiker auf diesem Felde gerichtet, sondern nur, weil Sie voraussetzen, daß einem aufmerksamen Beobachter während eines langen Zeitraums viele Wahrnehmungen und aus diesen bestimmte Urtheile sich aufdrängen, die immerhin zu hören seien. In der That habe ich gerade in den mehr als fünfzig Jahren, die an mir im vollen Betvußtsein vorübergezogen, eine so schnelle Entwicklung, eine so rasche Umwandlung in allen Richtungen des allgemeinen Lebens vor sich gehen sehen, daß die stille Vergleichung früherer und gegenwärtiger Zustände, die man selbst durchgemacht, eine gewisse Ueberzeugung zu erlangen sehr förderlich ist. In dieser Zeit wurde das inquisitorische und geheime Verfahren durch das öffentliche und mündliche, sowie durch das Schwurgericht ersetzt. An die Stelle des älteren Strafrechts trat ein neueres, vielfach umgestaltetes. Das Gefängnißwesen wurde verbessert, gemildert und machte verschiedene Phasen durch, die Hinrichtungen wurden der Deffentlichkeit entzogen und die Todesstrafe thcils abgcschafft, theils durch das Begnadigungsrecht der Fürsten selten oder gar nicht mehr zur Anwendung gebracht, insbesondere wurde auch die Prügelstrafe beseitigt. Diese Milderung in allen Beziehungen des Strafrechts pstcgt man als die Humanität in der' Eriminalistik zu bezeichnen. Hiergegen hat sich nun in der jüngsten Zeit eine Strömung fühlbar gemacht, indem man behauptet, daß man mit dieser Humanität viel zu weit gegangen, daß auf diesem Wege die Vergehen und Verbrechen in erschreckender Weise zugenommen, sowohl an Zahl, wie an der Schwere derselben, und allerdings weist die Statistik an Körperverletzungen., Mord, Selbstmord und Unzucht ein höchst bedenkliches Wachsthum nach. Es beivegt daher jeden Freund der Gesellschaft und der Sittlichkeit in ihr diese Frage auf's Tiefste, da ihm lange Zeit nichts mehr Befriedigung verschaffte. als das Bewußtsein, daß der Barbarei und. Gewaltthätigkeit in der Justiz immer mehr ein Ende gemacht werde. In mehreren Parlamenten konnte die Abschaffung der Todesstrafe nicht mehr die Mehrheit erhalten; in Ländern, wo sie abgeschafft lvar, denkt man an ihre Wiedereinführung. In denjenigen Staaten, wo der Souverain die Mörder zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe zu begnadigen sich zur Regel gemacht hat, fühlt sich das öffentliche Bewußtsein. sehr unbehaglich in diesem Punkte; nicht Wenige rufen schon wieder nach der Prügelstrafe für gewisse Fälle, und aus viele Vergehen und Verbrechen findet man das Strafmaß, zu milde, namentlich wie es in der letzten Zeit von den Gerichtshöfen angewendet wurde. Es ist dies ganz natürlich. In der Geschichte des Strafrechts