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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-06-17 · Heft 25 (17.6.1879) · p. Seite 396

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 25 (17.6.1879)
Date
1879-06-17
Page
Seite 396 (sequence 12)
Language
German
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396 verliehen, das Zeichen der höchsten Würde im Orient. Der Secretär des Oberrabbiners Djah Gabay Effendi wurde zum Grade eines Montema'h, d. i. Bevorrechtigter, erhoben. Der Sultan hat hiermit jedenfalls erwiesen, daß er die Gleichstellung aller Culte Hochhalte. Bonn, 8. Juni. (Notizen.) Rabbiner vr. I. Caro zu Dirschau ist von dem Vorstande und den Repräsentanten der Synagogen-Gemeinde Erfurt einstimmig zu ihrem Rabbiner gewählt worden.— In Schivelbein fand am 26. Mai die feierliche Grundsteinlegung zum Neubau einer Synagoge unter Leitung des Predigers Rackwitz statt. Die Gemeinde, die jetzt ca. 400 Seelen zählt, hat in der 1821 gebauten Synagoge keinen Raum mehr und bringt bedeutende Opfer, um einen würdigen Tempel zu erhalten. Nach noch vorhandenen Grabsteinen ist übrigens die Gemeinde bereits über 200 Jahre alt. Bonn, 8. Juni. (Literarische Notizen.) Wir haben noch zu den in Nr. 23 besprochenen Predigten zwei Festreden zur Feier der silbernen Hochzeit des österreichischen Kaiserpaares hinzuzufügen, die eine von Oberrabbiner M. Hirsch zu Altofen (Budapest, Schlesinger, 1879), die andere von Rabbiner vr. H. Vogel stein zu Pilsen (Pilsen, Mansch, 1879). Die letztere ist auch von einer Ansprache an die Jugend bei derselben Gelegenheit begleitet. Aus allen diesen Kundgebungen der jüdischen Kanzel weht uns ein echter Geist des Patriotismus, einer wahren Verehrung des hohen Kaiferpaares, verbunden mit warmer religiöser Begeisterung entgegen. — Consirmations- Reden für alle Wochen-Abschnitte des Jahres von Elias Karpeles, Rabbiner zu Loschitz in Mähren. Brünn 1879. Epstein." Das vorliegende Heft enthält Ansprachen, welche Knaben, die Bar-Mizwa werden, bei dieser Gelegenheit halten mögen, und zwar geordnet nach den Sidroth des Jahres und geschlossen mit einigen Gebeten. Diese Ansprachen sind sowohl ihrer Form und Kürze, als auch ihrem Inhalte nach zu obigen: Zwecke durchaus passend und geeignet, den feierlichen Moment der jugendlichen Seele nachhaltig einzuprägen. — „Die Todten reiten schnell!" Wer denkt noch an das Pamphlet W. Marr's, das vor wenigen Monaten erst mit vielem Geräusch das Licht der Welt erblickte! Dennoch kann uns eine Gegenschrift nur willkommen sein, wenn wir auch die Pseudonymität bei derselben nicht billigen. „Die deutschen Juden und Herr W. Marr. Von I. Perinhart." (Löbau, Westpr., Skrzeczek.) Der Verfasser zeigt in klarer und einfacher Weise, wie Marr weder für die Israeliten des Alterthums noch für die Juden des Mittelalters auch nur das geringste sachgemäße Verständniß habe, und daß auf solchem Grunde die geradezu lächerlichen Uebertreibungen erwachsen konnten, deren sich Marr schuldig gemacht. Mit dem Schluß des Herrn Perinhart sind tvir nicht einverstanden; auch thut es uns leid, daß derselbe von einem Sprachfehler verunstaltet ist, der den Gegnern zu bissigen Bemerkungen Gelegenheit bot. — „Oberaufsichtsrecht und Schutzrecht des Staates über die israelitischen Gemeinden. Nach den Acten zweier Rechtsfälle dargestellt von vr. I. Co hen, Rechtsanwalt in Hamburg. Hamburg, Richter, 1879." Diese Zeitung hat zur Zeit ausführlich über die eigenthümlichen Vorgänge in Hamburg referirt, wo es eine eigentliche jüdische Cultusgemeinde nicht mehr giebt, und wo doch auf die Denunciation des Oberrabbinen Stern vorn Senate zweien Schächtern verboten wurde zu schächten, weil sie vom p. Stern nicht autorisirt seien. Es kam hier die Frage herein, ob der Staat, besonders nach der Hamburger Verfassung, ein solches Aussichtsrecht habe, um ein derartiges Verbot erlaffen zu dürfen. Der Bürger-Ausschuß verneinte diese Frage, das Niedergericht sprach sich für das Verfahren des Senates aus, das Obergegericht hingegen entschied gegen den Senat, und definirte das staatliche Aufsichtsrccht in präciser Weise. Das Oberappellationsgericht zu Lübeck verwarf die Nichtigkeitsbeschwerde des Senats und bestätigte das obergerichtliche Urtheil. Die vorliegende Schrift erzählt ausführlich und doch in knapper Form den ganzen Vorgang, fügt die betreffenden Actenstücke ein und bewahrt dabei möglichste Objectivität. Da hierbei die eigenthümlichen Nerhältniffe der Gemeinde in Hamburg, wie sie ähnlich an keinem Orte in Deutschland stattsinden, dargestellt werden mußten, hat das Büchlein noch ein besonderes Jntereffe. — LaQueslion Juive dans Ich Chambrcslloumaines. Comptercndu des Seances de la Chambre des Deputes et du Senat du mois de IMars 1879. Public par l’Alliance israelite universelle. Paris, Marechal, 1879. Die Alliance isr. univ. hat sich durch die Herausgabe dieses Heftes ein neues Verdienst erworben. Ztvar fafui dasselbe im Augenblicke einen wesentlichen Einfluß auf die Austragung der Judenfrage in Rumänien nicht üben, da es ja auch nicht eine Widerlegung der in den rumänischen Kammern vorgetragenen bewußten und unbewußten Jrrthümer beabsichiigt. Aber in der überaus interessanten Geschichte der ganzen Angelegenheit sind die Verhandlungen in den rumänischen Kammern über Berufung einer Constituante eine Ibemerkenswerthe Etappe und besitzt deshalb das vorliegende Heft einen geschichtlichen Werth. Andrerseits kann sich doch jeder gebildete Europäer daraus überzeugen, was eigentlich die rumänischen Kammerredner gegen die Gleichstellung der Juden einzuwendcn haben. Und dies ist um so wichtiger, als wir in der ganzen Sache nichts als einen Proceß der europäischen Bildung gegen die rumänische Halbbarbarei vor uns haben. Der Bericht über die Kammerverhandlungen ist von einer gutgeschriebenen Einleitung eingesührt, in welcher die Geschichte der Juden in Rumänien während der letzten Jahrzehnte und die Verhandlungen und Beschlüsse des Berliner Congreffes übersichtlich gegeben werden. —

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