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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-01-06 · Heft 2 (6.1.1874) · p. Seite 28

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 2 (6.1.1874)
Date
1874-01-06
Page
Seite 28 (sequence 12)
Language
German
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28 Hunderten von Lampen und Lichtern an den Außenwänden erhöhten den Glanz der Festlichkeit. Gegen halb vier Uhr erschien der Hof mit zahlreichem Gefolge und wurde zunächst nach dem Seitenflügel rechter Hand geleitet, woselbst drei kostbar möblirte Zimmer zu seiner Aufwartung hergerichtet waren. Demnächst fand eine Besichtigung der ausgelegten Waaren statt, verschiedene Einkäufe wurden befohlen, und sodann die Trauung nach jüdischem Ceremoniell auf freiem Hofe unter einem Traghimmel vollzogen.. Noch ein Tanz der jungen Leute, dem die fürstliche Gesellschaft beiwohnte, und zurück begab sich dieselbe nach Hofe. Im März 1761 „begnadigte" Friedrich der Große den Ephraim anderweit zum Ankauf eines Hauses und zum Etablissement seiner Kinder mit der Freiheit eines christlichen Bankiers bei rechtlichen Angelegenheiten vor und außer Gericht. Es ist dies das Haus Nr. 16 in der Postftraße, Ecke des Mühlendammes. So hatte Ephraim auch in diesem seinem dreifachen Besitzthum sich einer Vergünstigung wie kein Anderer zu erfreuen, während sein Zeitgenosse, der Philosoph Moses Mendelssohn damals in Berlin nur gedulvet wurde, weil er im Dienste der Schutzjüdin Bernhard stand, und der dennoch dies Gesetz für milde hielt, weil er nur ausgetrieben werden konnte, falls ihn in Ermangelung eines anderen Schutzjuden auch nicht einer von den „Trödeljuden in der Reezengasse" für seinen Diener erklären wollte.*) Für die folgenden Mittheilungen wird volle geschichtliche Wahrheit in Anspruch genommen. Ein hiesiger Schutzjude, Abraham Posner, hatte sich von dem seit Alters her bestehenden Verbote des Bartabnehmens emancipirt und dadurch den Unwillen, wie die Verfolgung seiner Glaubensgenossen zugezogen. Vor Allen aber zeichnete Beitel Heine Ephraim sich in dieser Bartfrage aus. Er denuncirte Posner beim Rabbinatscollegium, und dieses ermahnte den Neuerungssüchtigeu, unter Androhung kirchlicher Strafen, zur herkömmlich jüdischen Sitte zurückzukehren, die er auf so offenkundige Weise verletzt habe. Posner dagegen sah in dem Vorgehen des Rabbinats einen unberechtigten Eingriff in seine persönliche Freiheit, und suchte sich gegen fernere Maßregelungen durch ein Gesuch an den König zu schützen: in Zukunft seinen Bart unbehelligt abnehmen zu dürfen. Ephraim gelang es indessen, den Monarchen für sich zu gewinnen, welcher eigenhändig auf den Rand des Gesuches schrieb: Der Jude Posner soll mich und seinen Bart ungeschoren lassen! Auch hier kann Landshuth als Autorität gelten, wenn er besagten Abraham Posner für identisch hält mit jenem Abraham Hirsch (genannt Hirschel), welcher durch das Juwelengeschäft *, Das war die Zeit Friedrichs des Großen und „die Periode der Aufklärung"! Red. mit Voltaire in einen Proceß gerieth, dessen Ausgang die Aufmerksamkeit des PublicumS in so hohem Grade beschäftigte, und den, alle sittlichen Begriffe und moralischen Grundsätze höhnenden Charakter des Mannes enthüllte, dem man zuvor als Befreier aus den Fesseln des Aberglaubens so hohe - Verehrung zollte. Der Beiname Posner, den Abraham Hirsch führte, deutet darauf hin, daß die Stadt Posen als sein früherer Aufenthaltsort und wahrscheinlich auch als seine Geburtsstätte zu betrachten ist. Sein Vater Hirsch Abraham flüchtete mit ihn: während der im Jahre 1736 gegen die dortigen Israeliten verübten Greuelscenen nach Berlin. Ihm folgten andere hartbedrängte Familien, und so erhielt die berliner Gemeinde einen nicht unbeträchtlichen Zuwachs von theils wohlhabenden, theils intelligenten Mitgliedern. Wie früher in Posen, so wurde Hirsch Abraham auch in seiner neuen Heimath Berlin ein Hort des Rechtes, ein Kämpfer für gesetzliche Ordnung und ein unerbittlicher Gegner jeder Willkür. In Gemeinschaft mit den Gesinnungsgenossen Mendel, Ries, Jakob und Bend ix trat er offen gegen Beitel Heine Ephraim auf, und erwirkte einen königlichen Befehl zur Annullirung der von Ephraim's Partei durchgesetzten Wahl desselben zum Oberältesten. Eine solche Machtvergrößerung des durch seinen Reichthum dominirenden Emporkömmlings konnte den Interessen der berliner Judenschaft nicht entsprechen. Ephraim dagegen beschloß, die seinem Ehrgeiz widerfahrene Kränkung an ihrem Miturheber Hirsch Abraham zu vergelten. . Die Gelegenheit hierzu sollte sich ihm nur zu bald darbieten. Am 23. September 1750 ließ der dem Cultus des Mammons ergebene Voltaire den Sohn Hirsch Abrahams zu sich nach Potsdam bescheiden, um sich dessen Mithilfe bei einer gesetzwidrigen Operation mit sächsischen Steuerscheinen zu versichern. So verlockend das Geschäft auch war, so glaubte der Letztere dennoch jede Mitwirkung ablehnen zu müssen, weil er sich keiner Handlung schuldig machen wollte, die nur unter Mißachtung eines von Friedrich dem Großen wiederholt ergangenen Verbotes zur Ausführung kommen konnte. Voltaire, kein-noch so verwerfliches Mittel zur Befriedigung seiner Habgier verschmähend, wies auf die Gunst des Königs hin, als sichere diese ihm und seinem Mitschuldigen völlige Straflosigkeit. Durch diese Vorspiegelung und das anderweitige Versprechen, ihm beim König einen Titel zu erwirken, gelang es Voltaire endlich, den jungen unerfahrenen Abraham Hirsch für seinen Plan zu gewinnen. Um jedes Aufsehen zu vermeiden und äußerlich den Schein zu wahren, sollte das Geschäft mit den Steuerscheinen unter dem 'Namen eines Pelz- und Juwelenhandels zur Ausführung gelangen. Voltaire wies nun seinem Unterhändler in Dresden die erforderlichen Gelder an, wogegen dieser ihm Diamanten im Werthe von mehr als 18,000 Thalern als Unterpfand überlassen mußte. Bald darauf machte Abraham Hirsch von Sachsen aus die Mittheilung,

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