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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-04-01 · Heft 14 (1.4.1873) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 14 (1.4.1873)
Date
1873-04-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Allgemeine Ein Mpartciischcs Orgnn fiir alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal in 2 dis 2 '/■> Bogen. Preis LNerteliahri.q 1 Thlr. Jnscraie werden mir 1 Ngr. für die Perilzcile oder deren Staum berechnet. Alle Buchhandlungen, »Postämter und ZeitungS - Expeditionen nehmen Bestellungen an. Herausgegeben von Rabbiner Di'. Ludwig Philipps»» in Bonn. Verlag von Baumgärtncr's Buchhandlung in Leipzig. In redactioncllen Angelegenheiten wende man sich an l>r. C. PI,ilipv1on in Bonn; t'insrchllich dcS Bezugs und der Iweratcan Lnum>i>irlnkr'r Luchliandlong inr'cir>;ig. Instr-tk. welche bis /rritag cingehen. finden in der rarauffolgcndrn Stummer Berücksichtigung. 37. Jahrgang. Leipzig, den 1. April 1873. J\? 14. Inhalt. Leitende Artikel: Die Berhandlunatn des prensiisclien Abgeordnetenstanses bttrcsscnd das l^eieiz -über den Austritt ans der Kirche. Confessionelle Stiftungen. II. — Die D.nalification der Retigionslehrer in den preustiichen Svnasioqcnaemeittden. Die Keilinschriftcn und die Bidet. «Schluß.) . Zeitungsnachrichten: De urschland: Berlin, Mcserirz iPo'en». Mülilstanlcn «Elsas;). Münster in Westphalen,' Stuttgart, Miinsingen. — Oestrcichisch u ng arische M o n a r ch i e: Krakau, Ezcruowitz. Tarnovol. — F v a u frei ch: Paris. — 2talien: Rom. — Schweden: Norrköping. - Rnsitand: Russisch-Polen. — Peru: Lima. — Feuilleton: So ist es gekommen. Ik. £edcudc ßLih liefc Bonn, 21. März. Die Verhandlungen des preußischen Äbge»rdneten!jinises betreffendas Gesetz über den Austritt ans der Kirche. Nachdem die erste Lesung dieses Gesetzes ohne eigentliche Debatte stattgefunden, da'.m eie Commission dasselbe, wie die anderen drei kirchenpolitischen Gesetze, bcrathen und motisieirt hatte, kam es in der Sitzung vom IN. d. zur .zweiten Lesung, und hatte in dieser die eigentliche Abstimmung zu erfahren, da die dritte Lesung mehr formell ist. Wir schicken zum besseren Verständnisse nochmals einige, von uns schon arlsgesprochene Bemerkungen voran. Das Gesetz soll, wie die Motive des Ministeriums ausdrücklich hervorhoben, den Parochialzwang der Kirchen nicht aufheben, sondern nur den Austritt aus der Kirche sreistellen, vermittelst dessen natürlich auch der Austritt ans der Kirchengemeindc erfolgt. Ein Katholik B. kann nicht aus seiner Kirchengemeindc z" 2!. auStreten, sondern er mufj aus der katholischen Kirche treten, und ist dann auch von der ersteren frei. In gleichem Maße soll der Jude nicht ans seiner Synagogengemeinde .treten können, sondern nur der Austritt aus dem Iudenthnme wird ihm sreigestcllt, vermittelst dessen er selbstverständlich auch aus der örtlichen Simagogengeineinde tritt. Ties genügte aber von der einen Seite den nach SeparatiSums gelüstenden Orthodoxen, von der anderen den, die unbedingte Freiheit anstrebenden Radicalen, nicht. Beide im Vereine verlangen auch nach ihrem Belieben ans der Gemeinde treten zu dürfen, ohne ans dem Indcnthumc treten , zu müssen. Wenn man nun auch diese völlige Freiheit principiell als den wünschenswerthesten Zustand ans religiösem Gebiete anerkennen muß, so ist dadurch doch offenbar die Existeu; der Gemeinden äußerst bedroht, nicht sowohl in ihrem Bestände an sich, alS' vielmehr in allen ihren realen Acten und Instituten. Denn inan darf nicht von den Phrasen über Gewissensfreiheit und Gewissenszwang sich blenden lassen. Die Kehrseite der Sache, und zwar die eigentlich wesentliche Seite, ist, daß alsdann Feder, der irgend Stenern zu zahlen nicht Lust hat, und noch mehr, Jeder, der den Zank und Streit liebt, und man weiß, daß es solcher Persönlichkeiten in den jüdischen Gemeinden in Fülle giebt, jeden Augenblick aus der Gemeinde anstreten kann, wodurch die Mittel der Gemeinden, um eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen, gefährde! sind. Eine Gemeinde muß doch Beamte, muß Gebäude und Grundstücke haben, auf denen meist Schulden lasten. Andererseits werden die Gemeinten dadurch auf Schritt und Tritt gehemmt, denn, bei dein besonnensten Vorgehen, werten sich immer Leute finden, die damit unzufrieden sind, und deren Austritt inan wegen ihrer Beisteuer zu vernieiten hat. Ties hat die Staatsregicrung eingeschen; sie erkannte, wie gefährlich Dies für die christlichen Kirchengemeinden, wie um so gefährlicher es für die, ans hohe Stenern angewiesenen, an Fonds gänzlich armen., und auS Staats- und städtischen Mitteln nicht unterstützten jüdischen Gemcinren ist. Eiiisehend, daß deshalb die jetzt gesetzlich bestehende

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