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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-10-29 · Heft 44 (29.10.1872) · p. Seite 873

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 44 (29.10.1872)
Date
1872-10-29
Page
Seite 873 (sequence 11)
Language
German
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ganze innere Einrichtung der Synagoge vernichtet, sondern auch in den jüdischen Häusern Fenster und Thüren zertrümmert, verschiedene Habseligkeiten der jüdischen Einwohner zerstört oder gestohlen, und Mehrere der Letzteren durch Schläge und Steinwürfe verwundet. Der Bezirksrichter Herr Lewicki that zwar sein Möglichstes ,' um - dem Unfuge zu steuern, - jedoch reichten hierzu drei: Mann Gendarmerie — die ganze verfügbare bewaffnete Macht — nicht aus, im Gegentheile, die Excedenten wurden immer zahlreicher und verwegener. Es mußten daher am Sonntage den 6. d. M. zwei Compagnien vom Regimente Keller von Lemberg aus dorthin abgesendet werden, welche gerade noch zu rechter Zeit ankamen, um größeren Unfug zu verhindern, indem auch die Bauern der Nachbargemeinden anfingen, sich an den Excessen zu betheiligen, so daß das Militär bereits eine in die Hunderte angewachsene Menschenmenge antraf. Dieselbe wurde natürlich sofort zerstreut, und gegen 20 der am Meisten gravirten Personen verhaftet. Die strafgerichtliche Untersuchung ist im Zuge; auch wurde die Gemeinde für jeden ferneren Schaden verantwortlich gemacht, und die dortigen Grundwirthe mußten ein zu diesem Zwecke vom Commissar Herrn Biernacki aufgenommenes Protokoll unterschreiben. Diese Verhaftungen gaben den polnischen Blättern Anlaß zu hämischen Bemerkungen. Gegenwärtig ist die Ruhe wiederhergestellt und das Militär bereits abgezogen; weitere Details wird erst die zu erwartende Verhandlung vor dem Strafgerichte bringen" Aus Ungarn, im Oktober. (Privatmitth.) Wenn auch AndrMh nicht als Judenfreund bekannt ist, da er in seinen Wahlreden in S. a. Ujhely vor der Emancipation diese brennende Frage nie berührte , so hat doch sein Verfahren in der rumänischen Angelegenheit allgemein befremdet. Es steht zu erwarten, daß der edle Graf, der so gern sich den Fürsten Bismarck zum Muster nimmt , für die Folge den Juden gegenüber liberalere Saiten aufziehen wird. In Pest wurde mit der Landespräparandie eine Uebungsfchule eröffnet. Auf diesem Wege haben 5 ehemalige Musterhauptschullehrer Anstellung gefunden. Es ist dieses Vorgehen der hochlöblichen israelitischen Landescanzlei um so anerkennungswerther, als auf diesem Wege ein Theil' der ehemaligen Musterlehrer - ehrenhafte Anstellungen fanden. Ueber das weitere Schicksal der übrigen Lehrer der - bestandenen Musterschulen .sind, Verhandlungen im Zuge, und läßt sich: von den cm der Spitze stehenden Herren das Beste erwarten. I. I. Rosenmeyer.'; Frankreich. Paris, 15. Oktober. Es ist jetzt eine officieüe Zählung der Bevölkerung-von Paris erschienen. Nach dieser bewohnten die Hauptstadt Frankreichs 1,732,259 Katholiken, 30,421 Israeliten,. 17,281 reformirte Protestanten, 14,940 luth. Protestanten, 9482 Anglikaner, Methodisten und Quäker, .422 Muhammedaner,. Buddhisten oder Brahmisten; 2500 Individuen erklärten sich keiner religiösen Secte angehörig, und 2 als Freidenker (libres-penseurs). — Die jüdische Gemeinde von Paris steht also an Zahl der von Wien und Pest nach, und -mit Berlin auf einer Stufe. — Soeben sind zwei Dekrete des Präsidenten der Republik erschienen, beide vom 12. September datirt. Das erste lautet: Art. 1. Es werden zwei neue israelitische Consistorien gebildet, die ihren Sitz, das eine (Haute-SaOne), das andere in Lille (Nord) haben. Der zweite Artikel bestimmt die Bestandtheile der acht israelitischen Consistorien nach den hierdurch nothwendig gewordenen Veränderungen. — Das zweite Decret betrifft die Ernennung von Rabbinern unter Aufhebung von früheren Bestimmungen; die beiden Hauptartikel lauten wie folgt: Art. 1. Die Großrabbiner der Confistorialsprengel werden durch das Centralconsistorium aus einer Liste von drei Candidaten ernannt. Diese Liste wird durch das betreffende Departementalconfistorium zugelegt, welchem sich eine Commission zugesellt, zusammengesetzt aus einem Delegirten, der durch die eingeschriebenen Wähler jeder Gemeinde ernannt wird, die einen vom Staate besoldeten Cultusbeamten hat, und aus einer gleichen Anzahl von Delegirten, die durch die Wähler des Consistorialsitzes gewählt sind. Die Ernennung der Großrabbiner unterliegt der Zustimmung des Staatsoberhauptes. Art; 2. Die Rabbiner (Gemeinderabbiner) werden durch das Departementalconsistorium ernannt, welchem eine Commission zugesellt ist, die aus höchstens sechs Delegirten. besteht, welche zur einen Hälfte durch den Consistorialfitz, zur andern Hälfte durch die Gemeinden des Sprengels gewählt find. Die Ernennung der Rabbiner unterliegt

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