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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-06-25 · Heft 26 (25.6.1872) · p. Seite 514

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 26 (25.6.1872)
Date
1872-06-25
Page
Seite 514 (sequence 14)
Language
German
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- Berlin, 13. Juni.. - Wegen der rumänischen Juden finden auf Einladung Englands einleitende^ vorbereitende Besprechungen zwischen den Cabineten statt behufs eines gemeinsamen Schrittes, zu welchem alle Regierungen geneigt sind. Was von Rußlands und - Oestreichs Bedenken verlautet hat, ist darauf zurückzuführen, daß Angesichts der beabsichtigten Reform der Gesetzgebung diese Mächte zunächst bei der Angelegenheit betheiligt sind; aber auch England, so wie die anderen Regierungen sind selbstverständlich darauf bedacht, daß die Conventionen über die Donaufürstenthümer vom 19.-,. August 1858 innegehalten werden und.der ins Auge gefaßte Schritt zur Stärkung der rumänischen Regierung, so wie zur Verbesserung der Lage der verfolgten Juden gleichmäßig beitrage.. u ach t r a g. Bonn, 17. Juni. In der schon beregten Sitzung der Conferenz vom 14. berichtete zuerst Herr Rector Horwitz über die Geschichte der jüdischen Lehrerbildungsanstalt zu Berlin, die lediglich als Privatanstalt besteht; dann Herr Landrabbiner vr. Meyer aus Hannover über die Geschichte des dortigen jüdischen Seminars, welches jährlich 1800 Thaler aus der Provincialcasse erhält, folglich theils Staatstheils Privatanstalt ist. Die hierbei referirten Daten sind den Lesern d. Bl. genügend bekannt. Nach diesen Ausführungen wurde zunächst aus der Versammlung geltend gemacht, daß Herr Rector Horwitz die Bestimmung, wonach die jüdischen Seminaristen von.einer staatlichen Commission geprüft werden mußten, , doch wohl zu hart beurtheile; denn in ähnlichen Verhältnissen werde mit Christen ebenso verfahren, wie z. B. mit den Zöglingen der sogenannten Nebenseminarien; wenn aber zur Begründung jenes Verfahrens auch noch von einer Seite das Recht des christlich-germanischen Staates geltend gemacht wurde, so fand sich zu dieser Ansicht nirgends Zustimmung, sondern ein sehr bestimmter Widerspruch, der sich auf die Verfassung des preußischen Staates und die Reichsgesetzgebung gründete. Den Grund, weshalb die Versuche, welche man mit der Gründung jüdischer Seminarien an verschiedenen Stellen gemacht habe, keinen genügenden Fortgang genommen hätten, erkannte man darin, daß die. jüdischen Lehrer vielfach nicht fest angestellt seien und nicht die Rechte öffentlicher Beamten hätten : natürlich halte eine so wenig - gesicherte Stellung tüchtige junge . Leute ab, sich dem Lehrerberuf zu widmen und die.Vorbildung in den dazu geeigneten Anstalten zu suchen. So kranke der; jüdische Lehrerstand und in Folge dessen könnten auch die Vorbildungsanstalten für ihn keinen rechten Fortgang gewinnen. Anders sei; das in Gegenden, wie Hannover , wo der Landrabbiner zugleich Aufsichtsbeamter des Staates für das ganze jüdische Schulwesen seines Bezirkes ist. Auf eine Anfrage, ob sich denn statistisch das Bedürfniß zur Errichtung jüdischer Seminarien überhaupt Nachweisen lasse, wurde von Seiten der Regierung die Auskunft ertheilt, daß in dem alten Preußen 1864 381 öffentliche jüdische Schulen (331 itt den Städten, 50 auf dem Lande) vorhanden gewesen seien, und daß für diese allein nach Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse wohl ein jährlicher Bedarf von 40 Candidaten erforderlich sein dürfte; bei einem dreijährigen Fortbildungscursus seien also 120 Schüler erforderlich d.h. etwa 2 Seminarien. Hiernach sprach sich allgemein die Ansicht aus , daß, wenn man nun noch die Privatschulen hinzu zähle, { deren Menge gewiß. viel größer sei, die Errichtung j jüdischer Seminarien 'durchaus nothwendig sei , daß ' aber zur Hebung des jüdischen Lehrerstandes die feste Anstellung nicht weniger nothwendig sei. Fraglich könne es nur sein, ob die jüdischen Seminarien als reine Staatsanstalten aus öffentlichen Mitteln zu gründen seien; daraus würde dann auch folgen, daß : der Staat die Lehrer anstelle und die Leitung der Anstalten in.seine Hand nehme. Schwerlich würde man — so meinen andere und wohl die überwiegende r Zahl —damit den Wünschen der jüdischen Gemeinden selbst entsprechen; ein Verhältniß, wie es sich in Han-! nover herausgebildet habe, scheine deshalb ernpfehlensi werther, aber die Unterstützung des Staates dürfe nicht fehlen, und die Aufsicht gebühre ihm ja unzweifelhaft nach der Verfassung und den Gesetzen, selbst wenn er; keine Geldmittel gewähre; so lange die confessionelle Trennung unter den Staatsbürgern noch bestehe und von dem Staate selbst überall anerkannt werde, müsse unzweifelhaft auch für die Möglichkeit gesorgt werden, daß jede Confession zu ihrem Rechte komme Und die für die Unterweisung und Erziehung ihrer Jugend erforderlichen Lehrkräfte erhalte. Berlin, 16. Juni. Der Bund e sräth' hat,; mit völliger Billigung des von dem Reichsta ge gefaßten Beschlusses, „unter Anerkennung des bisher, in

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