Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 27 (4.7.1871)
- Date
- 1871-07-04
- Page
- Seite 541 (sequence 13)
- Language
- German
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541 und Rechte für das II. Semester 1871 und den Zeitraum von 1872—1876 inclusive, einer Person mit dem Titel „Generalperceptor der Hauptstadt" zu verpachten. „Die Bedingungen, unter welchen die Commune diese Rechte verpachtet, sind folgende: 1. Der Generalperceptor soll christlicher Religion sein, und weder direct noch indirect irgend einen Associ6 anderen Glaubens haben. 2. Wird erwiesen, daß derselbe mit einer Person anderer Religion im. Associationsvcrhältnisse siehe, dann ist die Primarie der Hauptstadt befugt, 50,000 Francs von der. deponirten Garantie zu Gunsten der Commune znrückztlhalten und den Eonccssionscontract aufzulösen. 3. Die Personen, die der Generalperceptor in seinem Dienste als Unterperceptoren, Buchhaltern.s.w. anstellt, müssen christlicher Religion sein. 2m Uebertretungsfalle wird die Commune demselben für jede in seinem Dienste befindliche Person anderen Glanbenöbekeuntnisses eine Geldstrafe von 1000 Francs und die Verpflichtung, dieselbe durch einen Christen zn ersetzen, anserlegen." Man ist gespannt, ob das Ministerium diese Maßregel rectificiren werde. Glaubt inan übrigens vielleicht, daß dergleichen nur in der Wallachei vorkomme, nicht aber in der Moldau, so irrt man sich, denn dasselbe.Blatt erzählt folgende Thatsache aus Jassy, der Hauptstadt der Moldau. Ein in Jassy gebürtiger Herr Sigmund Blaustein, welcher im Jahre 1868 seine Studien als Apotheker im Auslande absolvirt hatte, kam wieder in seine Heimath zurück, wo ihm, nach Ablegung der vorschriftsmäßigen Prüfung durch ein, im „Moniteur" llir. 1 von: G. Januar 1871 veröffentlichtes Decret, so wie durch ein Zeugniß Seitens des Ministeriums des Innern die Befugniß znerkannt tvurde, sein Fach in ganz Rumänien auszuüben. Auf diesem, seinem Rechte fußend, pachtete Herr Blauslein eine Apotheke in Jassy; allein kaum hatte er dieselbe eröffnet, als ihm auch vom hiesigen Bürgermeisteramte folgende Zuschrift (Rr. 5849) übersandt wurde: „Mein Herr! „Die Erklärung, mittelst welcher Sie mir bekannt geben, daß Sie die in -podul rosch befindliche > Herrn A. Neumann gehörige Apotheke „zum Tiger" pachtweise übernommen haben, wurde dem Sanitätsrathe vorgclegt, tvelcher den Beschluß faßte, daß Sie demselben Ihre Zeugnisse vorzulegen und gleichzeitig Ihre Rationalität anzugeben haben. Sie sind also in der Ausübung Ihrer pharmacentischen Kunst so lange gehindert, bis Ihnen hierzu die Erlaubniß der Eommnnc zu Theil wird. Diese Disposition wird Ihnen mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß Sie Ihre Praxis nicht eher ausüben dürfen, als bis Sie die Ihnen abverlangten Dokumente vorgelcgt haben werden. Genehtnigen Sie rc." Selbstverständlich beeilte sich Herr Blaustein sofort, dem Sanitätsrath alle erforderlichen Schriftstücke zu überreichen, dieselben tvurden in vollkommenster Ordnung hefrmden und sämmtliche Mitglieder erklärten, daß nunmehr seiner Praxis Nichts mehr im Wege stehe. Diese Erklärung hatte jedoch noch lange nicht den gewünschten Erfolg, denn Herr Blanstein, der sich aller Schwierigkeiten überhoben glaubte, wurde Tags darauf zu dem Bürgeruteister Eerkes berufen, der ihm folgende hier wörtlich wicdergegebene Eröffnung machte: „Ich crthcilc Ihnen nicht das Recht zn prakticircn, da Sie ein Jude sind und cs nach der Constitution keinem Juden gestattet ist, Apotheker zu sein. Was das Zeugniß des Ministeriums betrifft, das Sie vorgcwiesen haben, so kehre ich mich nicht an dasselbe; ja ich werde jene Minister, welche es Ihne» ausgestellt haben, in Anklagestand versetzen und dieselben ans fünf Jahre einspcrrcn lassen." Auf den Einwand des Herrn Blanstein, daß auch ein anderer jüdischer Apotheker in Jassy prakticire, cntgegnetc Herr Eerkes, daß er dies nicht gewußt habe, daß er mmm.'hr aber auch jenem Inden das Handwerk legen wolle. — Da sich in Gutem nichts ausrichten ließ, so blieb Herrn Blaustein nichts anderes übrig, als sich aus telegraphischem Wege an das Ministerium zu wenden, um von diesem sein Recht zu erlangen, welches ihm auch ohne Zweifel zu Theil werden wird. ('??) Anzei g e n. Sogleich event. etwas später soll die Stelle eines Religionslehrers, Vorbeters und Schächters in hief. Gemeinde besetzt werden. Gehalt llu Thlr., Schechila, freier Station und Beköstigung und wird noch bemerkt, daß der Lehrer viel Zeit zur eignen Verwendung behält. Offerten erbittet der Vorstand der ißr. Gemeinde zu Laage in Mecklenburg.