Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 52 (26.12.1865)
- Date
- 1865-12-26
- Page
- Seite 815 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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815 Eine Gouvernante, welche gute Z eugnisse über eine mehrjährige pädagogische Wirksamkeit aufweisen kann, wünscht Unterzeichneter für seine 12j ährige Tochter per -1. Januar zu engagiren. — Bewerberinnen mosaischen Glaubens wird der Vorzug erthcilt. Offerten mit genauer Angabe der Bedingungen baldigst erbeten. '_Hartwig Cantorowicz, Posen. Restaurations-Berkauf. Eine sehr frequente jüdische Restauration in der besten Meßlage Leipzigs, ist mit sämmtlich vollständigem Mobiliar, Wäsche, Kupfer- und Küchengeräthe, sofort zu verkaufen. Franko-Briefe bittet man unter Adresse L. Lowenthal, Leipzig, Brühl 54/55. Eine noch sehr gut erhaltene Mazzoth-Maschine soll wegen Aufgabe des Geschäfts sofort preiswürdig verkauft werden. Starg ard in Pommern. _Samuel Michaelis. Die unter Aufsicht des Rabbinats stehende Fleischwaarenhandlung von Herzberg, Rosen-Str. 29 zu Berlin empfiehlt zu den billigsten Preisen, Schlag-, Leber-, Knobel- und Gänsewurst, Spickgänfe, Keilen und Schmalz, Rauchfleisch, Zungen und Pökelfleisch. Im Verlage von Baumgärtner's Buchhandlung zu Leipzig ist soeben erschienen: Chaldäisches Wörterbuch über die Targumim und einen großen Theil des rabbinischen Schn^thums. Rabbiner I*r. I. Levy. Erste Lieferung. Lerikon-Format. broch. Preis 1 Thlr. Dieses wichtige Werk, das eine große Lücke in der Talmud- und Midraschliteratur ausfüllt, die Frucht eisernen Fleißes und vieljähriger mühevoller Studien, erscheint in 8 bis 9 Lieferungen und wird spätestens bis Ende 1866 vollendet sein. Die erste Lieferung ist durch jede Buchhandlung zur Ansicht zu erhalten. Durch die Buchhandlung von -Oscar Leiner in Leipzig ist zu beziehen: Biblisch-Talmudische Mediein, enthaltend: Staatsarznei künde, gerichtliche Medizin und medicinische Polizei der alten Israeliten von R. I. Wunderbar. (Sep arat-Aus g a be.) Riga und Leipzig 1865, gr. 8. 168 S. Preis 1 Thlr. Ferner ist in meinen Commissions-Verlag übergegangen: Lritisch talnnldisches Lexikon. Jacob Ezechiel Lötvy, Rabbiner in Beutben, Oberschlesien. Band 1. Früherer Preis 2 Thlr., herabgesetzter Preis 1 Thlr 10 Sgr. Verlagsbuchhandlung von Hscar Leiner in Leipzig. In meinem Verlage erschien soeben und ist durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Mifchna-Lese oder Talmud-Texte religiös-moralischen Inhalts. Größtentheils in vokalisirtem Urtext mit deutscher Uebersetzung und erläuternden Anmerkungen. Zur häuslichen Erbauung und Belehrung von S. A. Wolf. i. Heft Emunot Jtecho. 5 Bog. Ler. 8. geh. Subscriptionspreis 15Ngr. Aus dem reichen Inhalt heben wir besonders hervor: Sitte, Gebrauch und Lebensart. — Ausnahmeverhalten und Sonderlingsgebahren. — Juhara. — Raban. — Salomon's Rath und Rabbi Jose's Wahlspruch. — Heilige Genossenschaften (barmherzige Brüder). — KrankenlVerpflegungs-) und Beerdigungsvereine. — Die „letzte Ehre". — Unbeschränkte und gesetzlich beschränkte Ausübung gottgefälliger Handlungen. — Vcrhältniß persönlicher Liebesdienste zu anderen menschenfreundlichen Thaten. — Mosaisches Armenrecht und Gerechtsame der Annen. — Rabbinische Erklärung von Spr. Sal. 22, 28 und Cap. 23, 10—11. — Titel, Amt und Würden. — Wider Thirequälerei. — Reine und unreine Thiere. — Rechts- und nicht rechtsgültiger Kauf beweglicher Güter. — Die bezügliche Rechtslehre. — Ein Mann, ein Wort. — Der Zweck heiligt kein gottloses Mittel. — Der Mensch muß vor Mitmenschen so rein erscheinen wie vor Gott. — Religiöse Rinderzucht, oder: Praktische Anleitung, die Kinder zur Mäßigkeit, Religion und Tugend anzuhalten. — Erforderliche Eigenschaften (Attribute) eines Volkslehrers (Predigers) und eines Vorbeters (Chasan).— Israel'^ höchste Freudenfeste. — Ende gut, Alles gut. — Die Lehre von der Auflösbarkeit unhaltbarer u. s. w. Eide und Gelübde; traditionell; ihre biblische Begründung unrichtig und unwahr. — Die Lehre von der Auflösbarkeit der Eide und das Kol Nidre. — Meineid und Eidesbruch: ein religiöses Verbrechen. — Das talmudische und mosaische Recht über Meineid u. s. w. — Weshalb nach mosaischem Recht kein Meineid als solcher obrigkeitlich gestraft, der Meineidige vielmehr pure abolirt werden konnte rc. rc. Leipzig. Carl B. Lorck. Soeben hat die Presse verlassen und ist an alle resp. Subscribenten versandt worden: Grätz, vr. H., Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegnewart. Aus den Quellen bearbeitet. Vierter Band. Auch unter dem Titel: Geschichte der Juden vom Untergänge des jüdischen Staates bis zum Abschluß des Talmud. Zweite verbesserte und stark vermehrte Auflage. Preis 2 Thlr. 20 Sgr. Um denjenigen resp. Mitgliedern des „Instituts zur Förderung der israelitischen Literatur" wie überhaupt den Besitzern der übrigen Bände des „Grcitz'schen Geschichtswerks" Gelegenheit zu geben, sich diesen vierten Band billig anschaffen zu können, habe ich Veranstaltung getroffen, daß derselbe noch bis Ende Februar 1866 zu dem ermäßigtem Subscriptionspreise ä 2 Thlr. gegen portofreie Einsendung des Betrags direkt von mir, wie durch jede andere Buchhandlung bezogen werden kann. Verlagsbuchhandlung von Oscar Leiner in Leipzig. Cornmissionär des „Jnftit. zur Ford, der isr. Lit."