Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 11 (11.3.1862)
- Date
- 1862-03-11
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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JW 11 1862. Diefts Blatt erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in V* bis V2 Bogen. Preis deS Jahrgangs 20 Ngr. Halbjährlich 10 Ngr. Vierteljährlich '5 Ngr. Inserate werden mit Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. - ^.Die Shnagogen-Gemeinde zu Lügde sucht zum Isten August d.^J. einen Lehrer und Cantor. Gehalt beläuft sich auf 250 bis 300 Thlr. jährlich nebst freier Wvhnuug. Auch wird vielfache^Gelegenheit zu Privatunterricht geboten. Reflectanten wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse in Franco-Zuschriften an den Unterzeichneten Vorstalld wenden. Der Vorstand der hiesigen Syn.-Gemeinde. In unserer Gemeinde ist die Stelle eines geprüften Religionslehrers, Schächters und Cantors vom 1. Mai d. I. vacant gegen einen Gehalt von Thlr. 350. eiet. Nebeneinkünften. Frankirte Meldungen mit beigefügten Zeugnissen nimmt der Unterzeichnete Vorstand entgegen. Mewe in Westpreußen, den 28. Februar 1862. Der Vorstand der SMstgogen-Gemeinde. Herrmann LoetvenHrin. D. Schneider. A. Seeliger. Die hiesige Religionslehrer-, Vorbeter- und Schächterstelle, verbunden mit einem jährlichen sirirten Gehalt von 140 Thalern, nebst den Schächtergebühren, sonstigen nicht unerheblichen Nebeneinnahmen und freier Wohnung/ wird mit dem Isten Mai c. vacant. Qualificirte ver- oder unverheirathete Bewerber wollen sich unter Ueberreichupg ihrer Atteste persönlich oder in portofreien Briefen bei uns melden. Unverheiratheten Bewerbern zur Nachricht, daß obiger Gehalt auch ihnen, jedoch nur 100 Thaler firirt, gewährt wird. Wisset, Reg.-Bez. Bromberg, den 11. Febr. 1862. Der israel. Corhorations - Vorstand. H. M. Rosenfeld. A. Cohn. .. Erledigte Religionslehrer- und Vorsängerstelle. Die Stelle eines Religionslehrcrs und Vorsängers, der zugleich auch geprüfter Schächter sein muß, ist demnächst hierorts definitiv zu besetzen. Mit dieser Stelle ist ein baarer Fir-Gehalt von 35O Fl. und ein Miethgeldaversum von 110 Fl. jährlich nebst den gesetzlichen Emolumenten verbunden. Befähigte Bewerber haben ihre Gesuche mit den Zeugnissen innerhalb 3 Wochen hierher franco einzusenden, erforderlichen Falls zu einem Probevortrag sich einzufinden und ausländische Bewerber einer Prüfung bei der k. israelit. Oberkirchenbehörde sich zu unterziehen. Heilbronn am Neckar, den 20. Februar 1862. Das israelit. Kirchenvorsteheramt. In dessen Namen : Weimann, k. Rabbiner. In hiesiger israel. Gemeinde wird zu Johannis oder zum Isten Juli d. I. die Stelle eines Cantors,^.Neligionslehrers und Schächters vacant. Außer den Gebühren der Schechita rc., welche mit 50 Thlrn. als sicher anzuschlagcn sein dürften, ist der Gehalt auf 120 Thlr. — bei freier Mittag- und Abendkost — ohne diese jedoch auf 200 Thlr. p. a. sestgestellt. Nebst freier Wohnung, Heizung und Bedienung. Unverheirathete, mit einem Heimathsrevers versehene Bewerber wollen ihre Gesuche unter Beifügung ihrer Zeugnisse dem Unterzeichneten baldigst zukommen lassen. Ludwigslust in Mecklenburg-Schwerin, im Februar 1862. Der Vorst an d. Ein verheiratheter Mann, geprüfter Lehrer, mit Nabbinatszeugnissen versehen, dabei ein tüchtiger Hebräer, der die Methode besitzt, Kinder in der hebräischen Sprache weit zu bringen, und die Fähigkeit hat, deutsche Vortrage zu halten, seit einer Reihe von Jahren in Schlesien zugleich das Amt als Schächter und Vorbeter versehend, wünscht vom Isten Mai oder etwas später seine Stelle mit einer größeren zu vertauschen, mit welcher jedoch.das Schächteramt nicht verbunden ist. Reflectirende Gemeinden wollen ihre Franco-Offerten unter Chiffre J. N. gefälligst recht bald an die Expedition h. Bl. zur W Eine jüdische Penfions- «nd Erziehungs-Anstalt für Töchter gebildeter Eltern unter Protection des hochwürdigen Rabbinats ist ein tief gefühltes Bedürfniß, und habe ich mich, mehrfach dazu aufgefordert, entschlossen, eine solche mit Unterstützung meiner Töchter, welche geprüfte Lehrerinnen sind, zu gründen. In diese Anstalt werden Mädchen vom 7ten Jahre an bis zum 18ten Jahre ausgenommen und erhalten bei wahrhaft mütterlicher Pflege Unterricht in Allem, was zur Erziehung eines gebildeten; Mädchens der Jetztzeit gehört. Für die besten Unterrichtskräfte habe ich gesorgt und stehen mir die nachdrücklichsten Empfehlungen zur Seite. Der Herr Rabbiner Dr. Philippson in Magdeburg, so wie der Herr Rabbinatsasseffor Rosenstein hier wollen die Güte haben, Näheres mitzutheilen. Zu Anmeldungen bin ich täglich in meiner . Wohnung, Klosterstraße 47 zu sprechen. Berlin, im Februar 1862. Minna Wafferman, Klosterstraße 47. . ,