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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-07-23 · Heft 30 (23.7.1861) · p. Seite 429

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 30 (23.7.1861)
Date
1861-07-23
Page
Seite 429 (sequence 7)
Language
German
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42S Sinner. Gegen acht Uhr Morgens versammelten sich der Schulrath und das Lehrer-Collegium und richteten in Gegenwart der Kinder Worte des Dankes an den Jubilar für dessen pflichteifriges, treues und kindersteundliches Wirken. Gleichzeitig wurden demselben vielfache Ehrengeschenke überreicht, die ihm die Anerkennung des Schulraths, die Achtung der Lehrer und die Liebe der Kinder, bethätigten. Die ganze Feier bot ein. erhebendes Bild des harmonischen Zusammenwirkens, welches in der Schule stattfindet. Weimar, 28. Juni. Unter den Ernennungen und Beförderungen, die der Großherzog bei Gelegenheit seines diesjährigen Geburtstages vollzogen hat, ist die des Fabrikanten N. Rosenblatt in Lengsfeld zum Commerzienrath besonders deshalb bemerkenswerth, weil diese Auszeichnung eine Anerkennung ausspricht für die fortdauernde Beschäftigung der armen Weber des Eisenacher Oberlandes während der Finanz- und Kriegskrisis der Jahre 1857 und 1859. Selbst in jenen schweren Tagen der Geschäftswelt hat der genannte Fabrikant die Löhne der Weber nicht reducirt. Augsburg, 3. Juli. (Privatmitth.) Die in hiesiger Stadt ansässigen Israeliten haben vom Ministerium die Erlaubniß zur Bildung einer Cultusgemeinde erhalten. Hamburg, 6. Juli. (Privatmitth.*) Endlich ist nun hier das Gesetz über die Civilehe publicirt, und zwar ist sie facultativ (das englische System), so daß es jedem freifieht, sich nach erfolgter bürgerlicher Legitimation entweder durch kirchliche Copulation vor einem Geistlichen derjenigen Religionen, die vom Staate anerkannt sind, oder durch protokollarische Erklärung vor dem damit beauftragten städtischen Beamten ehelich zu verbinden. Das specielle Gesetz <vom Oktober 1851) über die Ehen zwischen Juden und Christen ist dadurch, bis auf die Bestimmung, daß Religionsverschiedenheit überhaupt kein Hinderniß sei, virtuell abgeschafft, und mehrere praktische Unebenheiten wird die Praxis ausgleichen. Das Gesetz sagt, daß die *) Wir geben, wie immer, die geistreichen Erpectorationen unsres gesch. Hamburger Corresp., wenn wir auch in manchen Bemerkungen nicht damit übereinstimmen. Die Redaction. spätere kirchliche Einsegnung einer Civilehe zu jeder Zeit erfolgen kann, hat also den Fall von „Oos bonne8 gens ont rais enfin De Teau benite dans leur vin“ vorausgesehen. So wird die bloße Civilehe wohl nur da in Anwendung kommen, wo es gilt, kirchlichen Ehehindernissen aus dem Wege zu gehen. Die letzten Nachrichten aus Nordamerika sind denn doch erfreulicher für ein jüdisches Herz. Es wäre doch gar zu arg, wenn die dortigen Juden, zum größten Theil Religionsflüchtlinge, für die Sclavenpeitscher Partei genommen hätten. Unser Dr. Einhorn wäre ja fast ein Schicksalsgenosse des Servetus geworden, der, der spanischen Inquisition entgangen, von den Genfer Calvinisten verbrannt wurde. Aus dem Frankfurter Conflict, in welchem beide Theile sich in Recht und Unrecht ehrlich theilen und wohl schließlich vergnügt einander in die Arme sinken werden, erhebt sich die Frage: geht es denn überhaupt mit dem modernen Rabbinismus in unserm protestantischen Deutschland? Es hat von jeher mit dem „geistlichen Stand" unter den Juden gehapert. Moscheh empfing das Gesetz auf Sinai und übergab es -nicht den Priestern, sondern lauter Nichtgeistlichen*). Und in unserer Zeit waren Moses Mendelssohn, Furtado und Jacobson keine Geistliche. Ein Rabbiner, er sei alt-ungläubig oder neu-ungläubig, immer wird er (Verzeihung für das Plagiat) amtlich Psalm 42 und 43 als zwei Psalme zählen müssen. Was einzelne Rabbiner neuerdings Vortreffliches geleistet haben, der Redacteur dieser Zeitung obenan, das leisteten sie nicht weil, sondern mehr obgleich Rabbiner. Ja die in stüherer Zeit viel höher als gegenwärtig anzuschlagende Verschönerung des öffentlichen Gottesdienstes, sammt Chorgesang und Predigt, danken wir seit 70 Jahren nicht den Rabbis, sondern dem jüdischen Lehrer stände, jenem Stande, der damals ganz autochthonifch unter der Sonne der Aufklärung neu entstand und der jetzt seine bittere Lehrnoth hat, weil er es nicht begreifen will oder darf, daß das Judenthum — und zumal das mo- *) Und wurde nicht durch denselben Moses dennoch auch die Priesterfamilie und der Levitenstamm eingesetzt und geweiht? Sprach nicht dennoch derselbe Moses in seinem letzten Segen (5 Mos. 33, 10.) von den Leviten: „sie lehren Jakob deine Rechte und deine Lehre Israel, sie legen Räucherwerk ff."? Die Red actio n.

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