Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-05-07 · Heft 19 (7.5.1861) · p. Seite 261

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 19 (7.5.1861)
Date
1861-05-07
Page
Seite 261 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3226256-3226276--19420-3248434
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

erstatter ausgeführte Unterschied zwischen assertorischen und promissorischen .Eiden. Er halte diesen für noch; wichtiger, da er sich auf das Verhältniß der Staatsbürger beziehe, während jener nur Privatrechte betreffe. Er bitte' 'daher um Annahme des Gesetzes. — Der Handels minister ist eingetreten. Prinz Hohenlohe übernimmt wieder den Vorsitz. — Graf Hoder d e n: Für wen sei der Judeneid eingesetzt? Für die noch unerlöste Creatur; bei Jehovah- Adonai solle der. Jude schwören. Er kenne brave Männer in allen Confessionen, er schätze überhaupt den Menschen nur nach innerem Werthe; den ächten Juden ehre er namentlich wegen seines schweren Ceremonialgesetzes, um so mehr zu beachten in einer Zeit, wo so viele Christen abfällig seien. Das volle. Staatsbürgerthum müßte von den Juden erst erworben werden. Das Bedürfnißdes Gesetzes sei nicht erwiesen, die Vorarbeiten zu wenig umfassend. Durch Annahme des Gesetzes würden die Juden von Neuem vor. den Christen bevorzugt werden. Wahre, ächte und treue Juden würden durch dieses Gesetz beirrt werden. — Justizminister v. B ernuth: Er wolle dem Vorredner nicht irr die graue Vorzeit, nicht auf das Feld der eigentlichen Judenfrage folgen,, auch nicht das System der jüdischen Obrigkeit von Neuem erörtern, .sondern sich, an die Sache halten. Im Anträge der Commission sei. Etwas enthalten, was nahe an einen Vorwurf für.die Negierung grenze; man spreche von mangelhafter Vorbereitung, aber mit Unrecht. Werfe man einen Blick auf die Gesetzgebungsperiode, welche der neuesten voranging, so treffe. man auf das Ncscript von 1747. Nach diesem hatten jedem Eide der Juden zehn jüdische männliche Zeugen beiwohnen müssen, jeder mindestens 13 Jahre und 1 Tag alt, man hätte Be- und Verschwörungen; ausgesprochen, .deren Sinn jetzt ganz unverständlich sei; sinwichtiger» Fallen hätte sich der Schwörende auf einen Sarg setzen,, eine besondere Kleidung anlegen und ein Schachtmesser in die Hand nehmen müssen. Trotzdem nach und nach . Erleichterungen, eingetreten, seien die Klagen Zimmer lebhafter geworden, so daß nach, einigen zwanzig Jahren Berathungen über Aenderungen. des Eides gepflogen wurden. Der Assistenzrath Klein. sei dieserhalb mit Moses Mendelssohn in Verbindung getreten. (Der Minister. citirt aus Kamptz' Ä.nnalen Aeußerungen Mendelssvhn's, dahin gehend: er halte dafür, daß ein . Eid mit den alten Förmlichkeiten nicht so viel Eindruck mache, als di'e bloße Anrufung von Adonai mit dem einfachen Amen, dass eine Überhäufung der Ceremonien. eher, schade als nsitze.ry.). Es. sej eine Einigung erfplgt,, ein. Compromiß. Seitdem seien 70—80 Jahre verstossen, die Gesetze von 1,812 und 1847 hätten die meisten materiellen Beschränkungen und Ausdrücke des. Mißtrauens gegen die Juden beseitigt und die Regierung habe geglaubt, diese veränderte Lage so wie die zahlreich eingegangenen Petitionen nicht unberücksichtigt zu lassen. Die Zahl der jüdischen Gemeinden in Preußen betrage (mit Ausnahme der Regierungsbezirke Stralsund und Trier, von wo keine officiellen Berichte vorliegen) 537 und aus mehr als 400 Gemeinden lägen Petitionen für. Abänderung des Eides vor, Petitionen nicht etwa von Einzelnen, sondern von den Vorständen. Alle großen Städte seien dabei vertreten. Er berufe sich auf den Beschluß der Rabbinerversammlung in Braunschweig und auf die Vorgänge anderer Staaten; es, sei nicht etwas Neues, was man verlange. Wenn man sage, promissorische Eide. (Verfassung, Geschworene) könnten die Juden, nach der allgemeinen Formel leisten, weil diese Eide nicht mit. Meineidsstrafen bedroht wären, so spräche, das gerade gegen die Motive der Gegner; man müßte dann gerade die promissorischen Eide mit erschwerenden Formeln umgeben. Berufe man sich auf die Stimmung des Landes, so verweise er auf das Votum des andern Hauses , das doch das Land vertrete. Man habe gesagt, daß dieser Gegenstand bei der Reform, der Civilproceßordnung erledigt werden könne; als der Gesetzentwurf der Regierung vorlag, hätte man noch nicht gewußt, daß die größere Aufgabe so bald der.Lösung entgegen gehen würde. Vom Standpunkte der Regierung bitte, er um Annahme des Gesetzes. — Hr. Blömer: Es frage, sich zunächst, ob es..verfassungsmäßig sei, das bisherige Verfahren aufrecht zu erhalten... Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen. Rechte solle unabhängig sein von dem religiösen Bekenntniß. , Diesem Rechtsgrundsatze gegenüber sei der bisherige.Judeneid unhaltbar. Der Jude. solle minder glaubwürdig vor. dem Richter sein, als der Christ, das sei; der Grundgedanke des Commissionsberichtes. Der Anspruch auf Glaubwürdigkeit gehöre zu den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten, deshalb stimme er gegen die Commission, für die Regierung.— Hr. v. Rabenau findet in dem Eide der Juden nichts Verletzendes, wenigstens nichts.Perletzenderes, als in der Vermahnung der Christen. Dagegen wisse er aus der Praris, daß die jetzige Form.,des Judeneides gute Dienste thue. Aus dem Gotte,., an.welchen die Christen glauben, sei Christus, der, Heiland,- hervorgegangen, nicht aus Adonai,.dem Gotte der.Juden; wenn man , die jetzige Formel z „M schchöriechei Adonai, dem Gotte.Jfrgelß^ 19*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.