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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-02-05 · Heft 6 (5.2.1861) · p. Seite 74

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 6 (5.2.1861)
Date
1861-02-05
Page
Seite 74 (sequence 2)
Language
German
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74 eigenen Innern die Freizügigkeit versagten/ Städte, welche' sie in Ghettis einsperrtm — und es giebt deren no^^ AberAneK^lche 4vb¥S ZME sen WH |ft| WM-GVOtW DKeMK veryeirathen und einen Hausstand bilden, dahin LrachKn es nur wenige, und diese wenigen, z. B. Oesterreich in Mähren, haben es seit längerer Zeit abgeschafft. Nur in ,ä | | )Cf .88 Ueberreste her Vergangenheit, die nü'r nnt größter Anstrengung und-immerwährender Aufmerks^nkeit himv^g-- geräückt ME können. FMerHiesK ist |||| M hinsichtlich dessen PrNKen" hinter allen anderem^Mtschen Staaten zurückgeblieben ist. Bekanntlich hatten wir schon 1845 eine desfallsig^ Petition an die Staatsregie- Bayern erhielL»es stch^untzMerhält^ sich, noch.- . Wir sinÄ vW ä>ÄM §ntferM^§M^H'ötzen Äänimern die menschen- und staatsrechtlichen Gründe, die naturrechtlichen und national-ökonomischen Motive gegen dieses Unwesen auseinanderzusetzen. ■ Sie sind^ soklar-daß rung - ßj^^teet7.^|^iBen desporigen Jahres 'niiß 22^Mmenden^^Tßeüert/chä?M^ÄMiner Borstand mit fast 400 Gemeinden eine abermalige Vorstellung ergehen lassen, und hat endlich das StaatsministesriMKr!r^m«'Rifcrchd^W'^die 226 Gemeinden erklärt, nur der abscheulichste Haß, das-blindeste Vorurtheil in seiner ganzen Willkürlichkeit sich davor verschließest Wir wollen hier nur den ganzen Nachdruck darauf legen, E-e's! wahMch/asi'^er. ZM ist, sie vönHm abzuwälzem.;- - Wir vertrauen der Weisheit und G erechtigkMder HdL? hen Kammern, däß'dieii'"enÄich''.geschehel Wir hoffen sogar, dgß die.Höchen.Ka^meim,,d^rsn. "oin/Ö,ffentli4Scii: .. haß „durch' Nnflusse , welche' sich außerhalb des Kreises, des Gesammtstaatsministeriums geltend machen , .die!^age so gestaltet, daß ein solcher Gesetzentwurf nicht' zu erwarten steht'." '/Vf- . ■’■■■ *■;;3V:,;;v s Mer»prrußlsche Soldateneid» - - /Zugleich an die preußischen ptabbitten? '?'Wenn uxan'-ÜS. eiyemHuHayb'e, der aus lautet:,AusnHchenV/BeMMungen und Zurücksetzungen zuspmmengefe^t. war, in eine neue,fröhliche, Me Zeit hinüberschreitet/ so ist es natürlich, daß man lange hindurch noch auf alte Reste und Ecken stößt, die erst'nach und nach'zum Byrschesw kommen, weil zunächst die großen drückenden Würden abzuschüzteln waren. /Man, hat'mit Unrecht der neueren'Zeit den Beruf und hie. Befähigung zur.Gesetzgebung abgesprochen, .während sie doch immer und.immer wieder mitper Beseitigung des alten Unrechts zu kämpfen, ^.^1»'! 'Schöpfungenauf die Krümmer der alten zu pflanzen^ mit diesenin Üebereinftimmung zu bringen hatte, und/ darum keine ihrett Idemrein und integer tzinzujieljen vermocht^i. '?..// //', ,.V ..... /Diele Memerkung. .stnchet namentlich. ihre Anwendung auföie/Verhaltnisse der Juden in Preußen. Wie Vte- /gesch'En,. wir/stoßen, ichmer wieder auf! daß-derGegenstand der Erwägung gegenwärtig unter- Abgesehen hiervon , eristirt aber, noch ein Eid,, der. /nti^Nü'^ Hm/Mlgem?ÄÄreM WMeM^MrWW dks Eides more suUmeo «ichtS^zu thun hat,^nämlich der^Eid^ - den M/MilitÄrperspnen beim Eintritt U den Dienst öder bei einer Thronbesteigung zu schwören haben, der sogez nannte Fahneneid. 1 z y ß i Auch..chiefex.,M M'.'füy, chie. Anden rbefWdUsZnopyiixt und--zwar in einer sehr verletzenden Wkise>/-waslüber bis jetzt deEufnterksamkeit gänzlich'entgängen-^-währscheinlich weil derselbe seinem Wortlaute' NEvVnHchivÄeüden von den betreffenden Officieremselb^ Drgesprochemwird. l Nach der Königlichen Verordnung vom 26.. November ' 184 6, müssendie. Recruten . nach ihrer. Aushebung -cottfef*-; sionsweise nach den. Kirchen r^nd Synagogew; geführt und j dort vom Giistlichen^ube? die Heiligkeit ^und Bedeutung; des Eides belehrt und. verwarnt werden. Hierin besteht ' also kein UnttWed?^ Der,'.W Leistende lEid--lautetdnunWach chrr Mbinetsordre vom. 8, August .1835: s l , „Ich N'. N. schwöre zuGott, dem Allwistenden. und AÜmächtigen,' einen leiblichen Eid, daß ich Soin^ Ma-! jeftät dem Könige von. Preußen, Irse.drich W'ishem. IV.» - rneiMs'üllergna^HnHlndeshDniy^aÜen und^.j^den \ Vorsallech zu Lande Md^.Htstesis- und ^riedenHest.cn,7 und an welchen.;Dr^en/es. iunner .se^i, getreu, i und redlich dienen, ÄÜerhKchMrp Äutz,e^..uwd ,Pest^de- , fordern, SHaden,' ünd,'Hqchtheis,qhe^.'.abwrnd^y,-.,dse. mir vorgelesenen KriegsartM und die mir-ertheilten Vorschris-.? ten und Befehle genau befolgen und..mich,, so betragen j will, wie, es^Snem ^echtfchafferjey., Vyny^agtey./ Pflicht- - unp ehrtieberlden Holdaten eignet,unh.. gebührt.",^,.... Die/BeMstigMgsftrmel sar^, die B^eyner evan-, l g'Mchen'.HL^uiöenS^jh.:, ^w^./mir, durchs

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