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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1860-04-10 · Heft 15 (10.4.1860) · p. Seite 229

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
24 (1860)
Issue
Heft 15 (10.4.1860)
Date
1860-04-10
Page
Seite 229 (sequence 11)
Language
German
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229 keine Deutsche, sie blichen mach. Wlästina und könnten -an dm Geschäften eines christlichen Staates unmöglich Mitwirken; die Reformjuden lendlich seien nicht 'Fisch) nicht Vogel, und bildeten den gefährlichsten Beihnen zahle, auch ein großer Theil der MrderM-Litemtm. eift^etf^ttben''mtt-! Hcjer war s$ät 'v^Deudell. Er machte zugleich Maus aufmerksam, „daß nicht blos von Juden die Rede sei, sondern u&ei* Haupt,-vo.n Nichtchristen; das seien aber nicht blos die Juden, das könnten auchMohamedaner und Heiden sein." " Wir finden es sehr begreiflich, daß die Herren von der ersten Kammer keine Talmudisten- Alttestamentärische und Reformjuden, mit Einschluß der Literaten, unter sich dulden wollten; auch mag es umsichtig sein, auf 'Fernhaltung der künftigen Mohamedäner und Kei-, den Kur he ss ens Bedacht .zu .nehmen; allein warum dann Nicht wenigstens den Wählern der z weiten Kammer freie Hand ,geben? Ohne Zweifel um deswillen, weil man nicht blos eine christlich-germanisch-ritterschgftliche erste Kammer, sondern durchweg einen christlichen S t a a t im Auge hatte. ...„.Herr Professor, ör.-Löbell.bemerkte zwar: „er habe viel; über den christlichen Staat gehört und gelesen und sich bemüht, einen deutlichen Begriff zu fassen, was eigentlich ein christlicher Staat/sti; es sei Hm das aber nicht gelungen" — einGeständniß, dasJedermann glaublich finden wird, der selber etwas überdie Sache nachgedacht hat. Allein Herr-Martin entgegnete: „Wenn man wissewas ein christliches Volk sei, dann ergebe sich von selbst, was ein christlicher Staat sei; der Staat verhalte sich zum Volke, wie die Grammatik zur.. gesprochenen Sprache." , Diesund Anderes muß wohl sehr überzeugend gewesen sein, denn trotz ' der'Einwendungen der Herren von Edelsheim und v?MilchWg/ welche.sich auf längst bestehende Rechte der' JÜdeN' stützten, ward der Antrag Martin's mit 10 gegen ..5.. Stimmen angenommen - - .— - r~r~ t n Indessen fand dieser Beschluß bei der zweiten Kärntner Anstr ünMegbaren .Wcherstanh.. ÄlsHerr-von Edelsheim'" sich' später bemühte, eine-Verständigung in derVerfassungssachedurchgegmseitrges'Nachgeben der Kämmermehrheiten i^erbe^5ufü^^:ett, wärd daher Sei- ] tens der Ästen Kamnrer 'eben jener Beschluß und ferner eine AbweichsingMersift Holzpreise Mfgegeben, was aber den Herrn Generalsuperintendenten Martin so bitter stimmte, daß er in der Sitzung vom 6. Mai U857 Entrüstet ausrief: ,Man hübe der-zMtenDämmer das Holz und - den -christlichen Charakter der Kammern als Preis vvrgeworfen." Doch blieb diese.Ereiferung ohne Erfolg. Die Kammer gab mit' 8 gegen 7 Stimmenden ftüheren Beschluß auf. Dagegen. hehante. die^MgiÄung..'.äuf einem Zusatze, den sie . in folgender Weise erweiterte: .' / „Wählbar sind nur In län d er, und. überhaupt zum Eintritt in, die Kammern berechtigt nur Diejenigen, welche dem christlichen Glaubensbekenntnisse angehören." y’ Es ward dabei dem Bundestagevorgestellt, daß man „von der Verpflichtung eines christlichen:. Regiments, und des Schutzes und. Schirmes der christlichen Kirche" sich nicht.lossagen zu können glaube. ... Der Bundestag oder wenigstens der Berichterstatter §es Ausschusses war aber weniger christlich.;' die leise eingeflochtene Inländer-Eigenschaft blieb - von den Wortführern der Juden ebenfalls nicht unbemerkt und unbeargwohnt: kurz der Ausschuß gab der Regierung zu./§. 50 Unrecht. Dagegen. sollte ihr „bei §. 20 nachgelassen werden zu sagen, daß „die Verschiedenheit der christlichen Glaubensparteien (statt „des christlichen Glaubensbekenntnisses") auf den Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte keinen Einfluß habe," wonach denn die christlichen Secten sogar auf bürgerliche Gleichstellung keinen Anspruch haben würden. - Sonderbare Erscheinung, mitten im neunzehnten Jahrhundert! sonderbar auf Seiten des Bundestags und der^ Regierung! sonderbarer noch auf Seiten der Kirche! Wir können .es begreifen, wennStaatsmann er der Vergängenheit bei ihrer. gesetzgeberrschen Hätigkeit auf, das Religionsbekenntniß Gewicht legten; eS hat oft gute Gründe für sich, wenn die.Gesetzgeber der Gegenwart einer kleinen Minderheit wegen nicht den Anschauungen der Mehrheit zu nahe treten wollen: wie es aber chri stlich seist soll, wie die Diester am Worte Gottes, 'die Wortführer des Evangeliums es verlangen mögen, ja.wie es zum Schutze d.er.7Kirche gereichen könne, daß Andersgl äub igen, daß Solchen, die gar nicht zur Kirche gehören, staatliche Rechte und'überhaupt äußere Befugnisse und Vortheile vorenthalten ^bleiben,? -das ist schwer zu begreifen." n 7 f tt M 15**

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