Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 24 (1860)
- Issue
- Heft 10 (6.3.1860)
- Date
- 1860-03-06
- Page
- Seite 144 (sequence 2)
- Language
- German
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- Banat 1× ep/1272623
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M. ft i | D .MtzrffE.l-S Versuche, um ein Cabinet zu bilden, scheiterten, bis endlich der König den Herrn. Van Hall, früheren FinM-,, Min^r,^drtnul ^beSusWagte?> In''Folge.' dessen Wirketis ' bHW/Aln^^ielcheuÜLe'SiaatS-Z.eit>rng^den officiellen Be-- richt, daß bei Königl. Eklaß vom 22. dieses Monats'ein^ neues Ministerium gebildet worden ist. Unter diesen Rathen der Krone ist als 3 ustiz - Minister ernannt: der' Herr Dr. M, H:H vp-e srM W^st-HEM isAch^schen . Ober-ConsifilÄÄs^i^k ÄfääelaiLb^^MÄglied der 2. Kammer der Generalstaaten, Gerichtsxath beim, provinzialen Gerichtshöfe in Nordhollund. . . , . Dieser talentvolle und kWÄWWr Äctsin 'bMe'iW' seit einer Reihe von Jahren die wichtigsten Staats- und Ehrenämter; durch seine Rechtlichkeit, verbunden mitsinem. biedern, Chataktex,, .geyießb..er . das.allgemeine Vertrauen, und hie Liehe im ganzen, Reiche. —- Schon in frühern, Jahren würbe ihm das' Portefeuille der Justiz angeträ-/ giin, welches er mit größer Beharrlichkeit zurückgewiesen Hut. L>aß-er setzt sich dazu entschlossen, hat ohne Zweifel ihm nicht wenig U.eberwindung verurfacht, Andwahrscheinlich der /Mang per, Ümstände hat die Veranlassung dazUsstegebey^^v'-•:-r.; - . V;; 8. B; . > Endlich?,aus): Amstrrdam,' 25: Februär. Die Er- ' nennungMtttiSj'unftrrr Gldubensgenoffest zu solchem Amte U''ein •' Mch'stgeS''Dretgiliß,' welches' in Deutschland nicht genug, applaudirt werden muß. Man berückstchtige, daß ist/ Höstand bei -; allen. Confesstonen das Kirchenthum in seinen äußersten Consequenzen prävominirt und PasgefeüschaftlMeZLkben;vvrlMridigi und unümfchräMt w ieM fti* nem Lande der Welt beherrscht..Nur die höchst freisinnigen Institutionen und, was noch mehr ist, der auf- Besitzfähigkeit der Israeliten in Oesterreich erschienen. DieHben lauten: v @ k ^,Kaiserliche Verordnung,Mstksam MrZM iM^r - Sster,rKich'PSHme^!,- M.äh<e>K SM-sHM Vffi gar», die Serbis<^e.Mojwodschaft »nd da^Temeser Banat, Croatien, Slavonien, Siebenbürgen, das Küstenland und Dalmatien, betref- * * d Ue^er^ÄernWn uttg* Äeüier 1 Wung Meines Reichsrathes finde ich zu verordnen, wie ptt&fifJi lilnister und nach An-? U "Irs NikdeWWch, Böhmen, Mähren, Schlesien, Ungarn, in der serbischen Wojwodschaft und im Temeftr^Bpnate> Ln Croatien, Slavonien, Siebenbürgen, dem .MstenlaNde undMlMtM siMMLMMten^zumMsitzL ^unbeweglicher Güter;berechtigt. -! v §. ,2. Wenn' ^uttd in so -Mtze..ein^'Istäslit^M -MU besitzt^ - wouut PachyllMvder/Kogteirechte, oder das Recht zur S6)ulpräsentation verbunden find, ruhen -diese < Rechte., ■ MeichwM b!e;bt>er isxaeUtrAe B.efitzer Mr Tragung der mit diesen Rechten verbundenen .Lasten verpflichtet) Auch können an isräeljtisch^Pachter diesiM'echl^ttichbMsrtMsten ' werden.^[ - Jj 'n-ry u^ §. 3. In jenen der benannten KroplauöeL,-in^best ruchsichtlich.der^banerlichen-DirMjhgfM b^sonbere gesetzliche Bestimmungen soderMyr/chriften. bestehen,sköyney! Jstae-- Ut cn solche --bäuerliche-Wirthschaftm erwerben) iv'eEsie;- ' jede Bestimmungen und Vorschriften es erfordern, fich darauf häuslich niederlassen und dieselben selbst oder mit ihren Dienstleuten bearbeiten. richtige Liberalismus der mit Bezug Ms Gerechtigkeit .^ Toleranz nicht genug antt,kannten^ un.p. gewürdigten.,Niederländischen Regierung,.machen es möglich, dqß,. neben diesem.'.sisirren'..Kirchenthum.. $ine. Erscheinung,^wie die eines Juden als Justizminister, stattfinden kffny. /Der religiöse RätiönaliSmus ist. hier verpönt) der Jndisserentis-? muS, unter'ben Christen wenigstens, vollständig unbekannt; öre große Mehrheit der Juden geistig zurück, — uyd dennoch ein Jude Justizminister! — der erste Fall, daß ein Jude —7. der.noch dazuE^^den^ des,'jüdischen C.onfistoriums.ist -77--. auf,re- DeMMMer. geworden.; denn. Crsylieup und Göüdecheaür' wurden es zur Zeit der Februurrepolution, und ^lchilles Fould, der napoleonische^Stautsnzinister, ist nW'Möemehr.','-^-.-, ' Nunmehr find auch, die. k. k...Verordnungen ^ühey die, Wien, am 18. Feb^lmn, 1.86.0. s >-Graf R echb er- 7. lGrasiNäd a s-d-y-Wifp. Graf G oluchowskch m)-p'.- ' '' "; ■ " -Aüf WkrhWWMMiW^^E ^" ‘ ," 7. ' ' Wihej^ v, ALsi s ö stjN.e t rp'. 2. „Kälserliche Verordnung, wirksam für Galicien und die B u ko w i n a und das Großherzogthum -K r a ka u, betreffend den Mealb^sitz ^ver Ueber Vernehmung Meiner Minister und nach Anhörung Meines.ReichSpaOes'sindss äch'ifürMMzien, die Bukowina und das Grosi^rzogthum-rKrakau zu verordnen, wie folgt: . §. i 1. iJsraMen^welche Unter-'GyhlMlfielt/ Untes-Malschusen> .Handelsschulen,,LMdwtrthschuftliche,Kch.ra/,sta!lten, Fpsst ÄM- .und.uautisch^Schulen.Molpirh HMn, ,gdsp