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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1860-02-07 · Heft 6 (7.2.1860) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
24 (1860)
Issue
Heft 6 (7.2.1860)
Date
1860-02-07
Page
[Seite] (sequence 17)
Language
German
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Bei l a g e . - ■ , r« Nr. S der Al 1 ge me in em'Z ei tun g des In d en thum s. LandwirHschaftliches Institut zu Stadtolderido»rf. Nachdem seit mehreren Jahren die vielen beschränkenden VMMungen.^unserem deutschen Va^rlaydK Betreffs der gewerblichen Thätigkeit der Israeliten, ans den Verfassungen gestrichen worden, hat sich allerorts ein reges Streben unter ihnen zur Erlernung und Betreibung Aller Gewerbe gezeigt. Brave, gesinnungstüchtige Männer haben Vereine gebildet, um ihre Glaubensgenossen, noch mehr zu diesem Zwecke aufzumuntern und durch geeignete Mittel ihnen Erleichterungen dabei zu verschaffen. Eines der nützlichsten und wichtigsten, des freien, denkenden Mannes würdigsten Gewerbe ist die Landwirthschast, die in ihrer Ausübung dem gefühlvollen Israeliten viele sinnige und edle Genüsse darbietet. Gutsbesitzer giebt es bereits in Menge, aber wenig Landwirthe unter ihnen, die ihre Wirthschaft selbstständig zu leiten verstehen, da sie in ihrer Jugend keine Gelegenheit hatten, sich Praktisch und wissenschaftlich, wie es der rationelle Betrieb erfordert,, in einer Anstalt oder Wirthschaft auszubilden. Sie waren nicht gewillt, den Kampf gegen Vorurtheile und kleinliche Tracasserien, denen sie möglicher Weise nicht gewachsen, aufzunehmen, und hauptsächlich konnten sich die Eltern wohl selten entschließen, ihre Kinder eine Carriäre ergreifen zu lassen, wo sie in ganz fremden Verhältnissen sich völlig vom jüdisch confessionellen Leben entfernen müßten. Diesen Uebelstand zu beseitigen, haben wir uns veranlaßt gefunden: „ein Jn- „stitut Zur vollständigsten Ausbildung junger Leute, „jüdischer Confession, zu tüchtigen Landwirthen, und „zwar in der Art, daß sie sämmtliche vorkommende „Arbeiten selbst verrichten und schätzen, so wie eine selbstständig leiten lernen, an geeigneter „Stelle zu errichten," und hiermit zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Der Cursus soll 2 Jahre umfassen und beginnt jährlich Anfang April. Im ersten Semester verrichten die Zöglinge sämmtliche im Ackerbau und der Viehzucht vorkommende Arbeiten unter Leitung des Dirigenten, der ihnen an Ort und Stelle Alles zugleich theoretisch erläutert. Sonnabends besuchen sie den geregelten und würdevoll gehaltenen Gottesdienst in der Synagoge. Sonntags, so wie an arbeitsfreien Tagen, theoretischer Unterricht. Im Winterhalbjahr vorherrschend wissenschaftliche Vorträge und im 2ten Jahre ebenfalls Theorie mit Praxis innig verbunden.. Die Lehrgegenstände sind: Acker-, Wiesen-, Wald-, Obst- und Gartenbau, Bodenkunde, Düngcrlehre, Naturwissenschaften, spec. Physik, Agriculturchemie, Botanik, Thierzucht und Thierkunde spec. über Pferde, Rindvieh, Schafe, Geflügel u. s. w., Bienenzucht, Mathematik, Geometrie, Feldmeffen, Nivelliren, landwirthschaftliche Geräthekunde, Technologie, insbesondere Spiritusbrennerei, Stärkefabrikation, Brauerei, Ziegelei. Die Zöglinge wohnen sämmtlich im Jnstitutsgebäude unter Aussicht des Direktors, und werden die j ü d i sch e n S p e i se g e s etz e aufrecht erhalten. Der bestimmten .Hausordnung muß Jeder Folge leisten.

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