Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 24 (1860)
- Issue
- Heft 4 (24.1.1860)
- Date
- 1860-01-24
- Page
- Seite 55 (sequence 7)
- Language
- German
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SS Zeitungsnachrichten. Oe st err eich i fche r Ka i se r st aat. , Wien, 10. Januar. Das amtliche Blatt-enthält ■eine ..kaiserliche V erord nung, „gültig für den -ganzen .Umfang deS Reiches", wodurch die in Beziehung auf. .die Z e u g e n f ä h ig ke i l derjenigen-Personen, welche sich nicht zur christlichen Religion bekennen, bestehend.en gesetzlichen Beschränkungen aufgehoben werden. - Die einzelnen Bestimmungen -lauten.: - 1. Der tz. 593 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches wird außer Kraft gesetzt-und es können daher auch solche Personen, welche sich.nicht zur christlichen Religion bekennen, den letzten Willen eines Christen gültig bezeugen. §.2. Die vorstehende Bestimmung . hat auch auf; bereits errichtete schriftliche und mündliche letzteWillenserklärungen eines Christen, wobei Zeugen, zugezogen wurden, welche sich nicht, zur christlichen Religion bekennen, Anwendung zu finden, wenn der Erblasser nicht schon vor dem Tage der Kundmachung dieser Verordnung gestorben ist. §. 3. Auch die .Bestimmung - des Paragraphen der Gerichtsordnung, wonach: ein Jude für einen Juden gegen einen Christen? ein bedenklicher Zeuge ist, wird sowohl für die Zukunft als in Beziehung auf die anhängigen Processe außer Kraft gesetzt. Wien, 11. Januar. Die „Ostd. Post", sagt über das gestern veröffentlichte Gesetz in Betreff dev Zeugenschaft der Juden Folgendes : „Wieder ist ein morscher Tragstein des mittelalterlichen Zwinggebäudes gefallen, welches den österreichischen Juden daS Vaterland ^;zu einem Ghetto gemacht hat, und wohl bald ' wird das Ganze, welches der mächtige Hauch des Zeitgeistes -längst zur Ruine gemacht, bis auf die letzte Spur -verschwunden sein. Die.Art und Weise, wie die. Regierung die Judenemancipation durchführt, ist schon an urzd für sich ein Beweis der Erkenntniß, daß es sich hier lediglich um einen Act der Gerechtigkeit handelt. .Dadurch, -daß nicht ein eigenes , Judenpatent erlassen wird, welches ein besonderes Judenrecht feststellen würde, ist zur Beschämung der Gegner die Anerkennung. .ausgesprochen, daß. die. wolle-Alejchberechtigung der Juden die sich von selbst verstehende, - von Vernunft, Recht und Staatsklugheit - geforderte - Regel ist, . zu welcher sich die bestandenen .und hestehendeuBefchränkungen und Ausschließungen wie aus finstern Zeiten ererbte Jrrthüme.r und Mißbräuche verhalten. Bon diesen Mißbräuchen wird nun einer nach dem andern, weggeräumt, gleichsam gelegentlich, aus Anlaß, vorkommender Fälle, ohne alles besondere Aufsehen, Ln dem? richtigen Schicklichkeitsgefuhle, daß Uebelstände, die mst dem Begriffe eines Rechtsstaates und mit der Bildung der Zeit in so grellem Widerspruche stehen, so viel als nur möglich unmerklich verschwinden müssen. Die Judenhaffer freilich bemerken daS fortschreitende Werk der Gerechtigkeit und Humanität -sehr wohl und sie find durch die von der Regierung beliebte Methode in die peinliche, aber wohlverdiente Lage gesetzt, den Becher ihres Leides und GriMmeS tropfenweise austrinken zu müssen. Der neueste Vorschritt in der Judengesetzgebung, wodurch die Gültigkeit der Zeugenschaft eines Juden bei dem Testamente eines Christen anerkannt und unsre Gerichtsordnung von der bisherigen Bedenklichkeit eines Judenzeugnisses für einen Juden , gegen einen Christen, gereinigt wird, ist um so mehr hoch an der Zeit gewesen, je ungerechter und zugleich widersinniger eine Beschränkung war, die keinen andern Zweck erreichen konnte, als, in bitterster Weisem die Ehre einer Million von Staatsbürgern zu kränken. Der §. 593 war ein dunkler Fleck in unserm sonst so erleuchteten bürgerlichen Gesetzbuche , und man , darf von seiner endlichen Beseitigung nicht viel Aufhebens machen, damit es um so schneller vergessen werde, daß er einmal vorhanden gewesen. Wir hoffen, daß!diesem kleinen, in seinen praktischen Beziehungen unbedeutenden Fortschritt bald der enscheipende Schritt zur Vollendung des Werkes folgen werde. An der Grundbesitzfähigkeit und der Zulassung, der Juden zu den öffentlichen Aemtern hat sich die Anerkennung des PrincipS der Gleichberechtigung zeitwürdig zu bewähren." . Wien, 11. Januar. Die „A. A. Z." schreibt Folgendes: „Den besten Eindruck machen die gestern fortgesetzten Erlasse über Aufhebung der die Juden beschränkenden Gesetze. Wahrscheinlich als eine Folge des guten Eindrucks der gestrigen Verlautbarungen in der „Wiener Ztg." machte sich an der heutigen Börse die Nachricht breit, daß das Gesetz,-welches den Juden die Besitzfähigkeit unter gewissen Modalitäten gewährt., bereits vom Kaiser, unterzeichnet worden sei. , Eine Folge dieser, Nachricht war das Steigen der