Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 49 (28.11.1859)
- Date
- 1859-11-28
- Page
- Seite 707 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 79% known words query
- IRI
…/3224737-3226147-3226197--18173-3247126- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
707 AchterlichU/Fünckiö'nen v'Äbüuden'eü ÄemtA' und' aüf das Lehrfachs beziehen./Weder ':» Frankreich, .'noch in Piemont, Belgien/'Holländ und England hat das jüdische Glaubens- L'Entiüß der/WrleihÜich dek einen wie der andern 'Hin- -Wisse' Herit'E und "selb'st" die' Abnahme WDchet E:v e,» die' füglich mfttelst 'SttMrtrWnA bewirkt werden küim/ führte kein- Mches'herb'ei!' 3/n^-dÄ^preußischen' ÄamMvtthnndlüDen/vön'' 1859' Vuurbe5 aus Anlaß einer v'orgekömiiienenlPetition-"auch''' nicht. die' Zuläffung der Juden zu Aemtern' ubekhaupk'/' sondert: nur'' zu sdlchen/' welche die Abnahme von christlichen Erven beanspruchen,''beanstandet, und nur hiebei hervorgehoben, daß auch die Abnahme von Eiden von Seite eines protestantischen Richters , einer Mth^liHest-,Partei sgeg'eyübtzr,! Schwierigkeiten erzeugt habe, die glücklich überwunden worden wären.— ^M^''Mhzdit:8'H'-M^MtKen''z'ü'Wchk'/änWän'üt'/wurde^ Mbchmen-MännM'^M/süd:Wn BekWtüisses' die Cär/ riöre der akademischen 'Lehrkänzek zu ^erschließen,''geht aus demMdict vom'E MÄ^'^812 hervor". Schdn hier heißt es' in' § ^8/'äuÄWMch,' Uß'M 'Juden' aküdernische üüd Schulämter' b^klechen' können? ' E>as^Statut vom 23'. Äüli 1847 Erging sich hierübernoch' ausführliche^ und sprach dke' 'Zulassung' zu Ä^mtern''imÄ'll'gemeinen'And nur noch unter gewissen Einschränkungen °äüs f an 'UNiverfitäten über, hieß '-es"ausdrücklich, 'können -Juden als Privütdöcentön, außerordentliche' und 'Ordentliche' Pidfessörew der' medicinischen^ 'mathematischen// natürwi'ssenschaftlichen, geographischen und 'fpr'achwisseüschHlich^tt/Lehrfäch'er zügelassen werden ■ und eben - sh an' KünssH' Gewftbe-, Oandels - und Navigationsschulen. - '' / ' ''' ' -Die preußische Verfassung' vom 31'. Jänner 1850 hob auch Liese Pefchränkuügen^aüf und erklärte in ihrem 4ten Paragraphen: '/'''" ' '"//' " '' /Die öffentlichen Äemter find/ unter Einhältüng der - '''vdN den Gesetz'eü' festgestellten Bedingungen für alle' La'zü Befähigten'gleich zugänglich."' ' '''' - ÄZie ahtr^das Recht-und der Thatbestand auseinander'gehen/ chenn' die -Gesetze/::: einem anderen Geiste vertreteÄfind Äs' insenem',' iÄI>elchem ste erlassen würden/ das ließ fich^aus hin PorIangen in Preußen sattsam w'ahrnehNen.' 'D'enn' Hotz ^der' ei^irtüt 'Gese^esstellen' 'kohnke hitz zur Einsetzung der Mgenlschaft'in Preuße,:/keift Jude' zum' akademischen^ Lehramt grlaügdn /’ und" der aüsgezeichnete/ Phyfiölog Välentin fan^iN'ver'als' intolerant verschrieen Schweiz' den'-'Lehrskühl,'chet ihm in Hreüßen trotz 'des!®0 fttzesläutes, 'irötz'der/Pircheftöüüss 'eines,Älwänd'er vön/ Hüftrböldt/ Helsas worddn chär'/'Erst in der^neuessen 'Zelt' und/ iinter ein^ ^)ö^^^^an^t0^n ^rii>erujtQ'- 'gelangten Juden ün den; Ünipersitäten zu/ Berlin und Bresla:^ zsr ordentlichen und außerordentlichen,^Le^rkanzM der medicinischen, NNd' Nchürmissenschaften. Inzwischen war auch selbst / in Rußland/ die bisher 6essandene' Schranke durchbrochen worden, und wurde" ein /ausgezeichneter Anatom — on chirschfeld 'nächdem /er die ihm gesetzte Bedingung, die griechisch-kachpÜschgMigion./achzunehNren^ standhaft verweigert '.hatte,' dennoch als Jude zum.Professor der. Attäiomie/an der Warschauer Universttät , ernannt. '-— StaatSatrstellungen von Juden im Medizinischen Fache waren, schon früher" sowohl durch, das Gesetz " als der That Nach in Rußland als zulässtg erkannt worden/ . .... ' //~/^ '. '//'/. ''Dagds in Otzsterteich/'jisher/ 'anders'/war,^.7ANd die Verleihung von. Stäatsbedienstüngeü/ an. Juden^ ssch auf seltene Äusnahmsfälle beschrankte, daß/,man befähigten Aspiranten kein Hehl daraus/ machte, es' hliebeHnen zum Eintritt, oder zur/ Vorrückung in,ein Amt., nur die Wahl zwischen ihrer' bur^eLtichm'/^rritzre//und'de.r Verläügnung ihres "GlaubenS'hekenntnisses':/'^^ eine nur allzu.traurige Wahrheit / und nicht nur befähigte. Convertiten , die sogleich nach ihrem.'Ueber'triti Professuren oder aydere Staatsanstellungen ' erlangten, können es.bezeugen, sondern auch die ihrem/ GlaubenSbekennchAsse/ .treugebMeney Männer von Drvorragendem Geist und/ Aalent/ wÄche, Märtyrer ihrer /religiöse,: Üeberzeugung/ und Hier strengen Wahrheitsliebe, sich von der Stellung,//wozu fie berufen, zurückgewiesen gesehen haben/— Und doch gestaltet sich ein solcher Vorgqng nirgends mehr zur. Anomalie, als gerade in Oesterreich. Denn nur im Civilstaatsdienste bildet das Glaubensbekenntniß eine /Schrankes /nicht,, im Militärdienste, der doch uümöglich minder ehrenhaft' als jeü^r erachtet werden kann, und in welchem nur/das Der- ' dienst, nicht die/Confession über d'ie /Vorrückung/./entsche^^^ : det. Die Zähl' der Officiere des..jüdischen / Bekenntnisses; ist in ' steter Zunahme und aus Veranlassung des jüngsten Ktiegs nicht u-betkäch/tlich vermehrt / wördich, Wer aber im tapferen österreichischen Heere das Port äHäe 1 mit Ehren an seiner Seite trägt, der kann auch nicht als tunwürdig angesehen, werden, die zu irgend einer Kategorie ] gehörige UniforM d^ Tivilbeamten änzüziehen. Und so f Mnig/jmL.ochgehKetM ^Merrerchischen MBMWchOM ^religiöse Bekenntniß der.freund.-?kameradschaftlichen Auf- / nähme entgegensteht, so ist auch/in andern Kreise^ des x bür'gerlich'en/ Lebens , die sücime/Stellung'deS/Auden,/ wp ' G'esiününg ünd '^TchtigÄit'''fi^'sördert, eine geachtete' und