Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 45 (31.10.1859)
- Date
- 1859-10-31
- Page
- Seite 655 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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655 .Ausgehend von der Voraussetzung- - daß. -,allesammt einigsin dem Wuysche, die. Kinder, zu ächten/ gürübett^treuen Israeliten und zu gediegen gebildetem Weltbürgern. zu.. erziehen-/" fordert. der.Verstandauf/ „vereint und in Einigkeit nach den rechten Mitteln und Wegen zu forschen-' welche ^zu diesem ersehnten Ziele führen könnten" .—•: und indem; er die Ueberzeugung will festgehalten wissen ,„daß Vieles, was bisher. dem .Einzelnen unerreichbar gewesen, der (Sesammtheit; — bei rechtem Ernst und Eifer*— zu erreichen wohl gelingen werde," — schließt er diesen^ Theil des .Aufrufs mit folgenden Worten: - . „Die goldne Lehre wollen wir aus Israels wunderbarer Geschichte festhalten, daß, wann und wo immer Israeliten ein großes, gottgewei.hetes Unternehmen begonnen haben, der Herr ihnen allezeit und aller Orten seine Gnade und seine Hülfe zur Ausführung verliehen hat." . Indem wir noch einmal , auf die Versammlung vom, 21*. März d. I. zurückkommen, bemerken wir, daß seitens derselben dem, — von ihr Vorstande der Auftrag ertheilt worden, die Vereins - statuten zu bearbeiten-, und deren Genehmigung von der betreffenden Behörde zu erwirken. Dieser Doppelaufgabe hat sich der Vorstand aufs beste entledigt. Er hat -—auf Grund eines, von Herrn vr. Freund der Gleiwitzer Versammlung vorgelegten (und von letzterer zum Theil discutirten) „Entwurfs" — in 26 kurz, aber, höchst Präcis gefaßten Paragraphen die „Statuten" angefertigt und dieselben,' von einem Anträge begleitet, unterm 12. Juli o. -der Königlichen Regierung in Oppeln zur Genehmigung vorgelegt. Letztere ist denn auch nicht ausgeblieben. Sie erfolgte mittelst Rescriptes vom 19. August c. (XII, 2127), worin die. genannte hohe.Behörde sich aber nicht nur mit den Statuten wollig einverstanden erklärt, sondern auch d.em Vereine, — in welchem sie „ein wesentliches Förderungs mittel des Schulw esen s in O b er f ch lesien" erblickt, — ihre lobende Anerkennung ausspricht.. ' Aus den „Statuten" selbst sei uns hier noch das Wesentlichste anzuführen gestattet. . . . ^. 7 . r... Wie §. 1. den „Zw eck"/ des Vereins, so giebt §. 2 die „ Mittel" an, durch welchejener sollerreicht werden. Ersterer ist in den einfachen Worten: „Hebung und Förderung des.israelitischen Schul- und Unterrichtswesens in Oberschlesien <init besonderer Berücksichtigung des religiösen EkementeS" ausgevrückt/'während der-' letzteren se ch S verfchie de ne angegeben sind, von denen wir jedoch nur die „periodischen Ve r - sa mmlungen und Besprechungen über 'Gegenstände deS' israelitischen Schul- und Unterrichtsweseüs rc." (a) und die /-Vereinbarung über die beim israelitischen Jugend-Unterricht anzuwendenden Methoden, Lehrmittel re." (e), als die uns am wichtigsten fcheinenden Punkte, hier besonders hervorgehoben wissen wollen. Uebrigens dürften auch die (nach Punkt d) einzurichtenden „pädagogischen und jüdisch-literarischen Journal- und Bücher-Lese-Zirkel", so wie. die (nach Punkt e) anzulegende ^pädagogische und jüdisch-literarische VereinS-Bibliothek" zur Erreichung dessen, was der Verein als seinen Hauptzweck ansieht, wesentlich beitragen. « Aus. den §§, 3—14, — welche von den 3 verschiedenen Arten der Vereinsmitglieder (ordentliche, außerordentliche und Ehren-Mitglieder), so wie von deren verschiedenen Rechten und Pflichten handeln, —sei hier nur dreierlei bemerkt: - 1. Daß (abweichend von dem „Entwürfe") nur „an Schulen fungirende Lehrer oder Rabbiner" ordendliche Mitglieder des Vereins werden können (§. 4.)> — während zur au ß er- , ordentlichen Mitgliedschaft alle Diejeni-> gen, „welche thätigen Antheil an dem israelitischen Schul - und Unterrichtswesen im Allgemeinen und an -den Vereins-Bestrebungen ins .Besondere nehmen," als qualificirt erklärt wer- - . den (§. 5);- -- v: 2.. daß — während zur Theilnahme an den Ver- / . einsversammlungen, allgemeinen Berathungen, - Lesezirkeln rc. sä mm tliche Mitglieder des Verv,? eins berechtigt sind; an den Berathungen „über;= i n n e r e Schul - und Unterrichts - Ange- . legenheiten" nur die ordentlichen Mitglieder . 7 Antheil. nehmen können - (§♦ 8.); endlich - 3.. daß —ebenso, wie die ordentlichen Mitglieder (§. 9.).—.auch die außerordentbichen Mit- . i gliedersiueinem bestimmten jährlichen Beitrage (in Höhe von i Thlr.) verpflichtet werden (§.10). Aus den Einnahmen PeSt VereinjSWllen auch — nach §. 15. Ir. — „unbemittelte und besonders verdiente -Lehrer in!auß'ero.rdentlichen'Wllen(^'utttsistützt werden.': wmr 45