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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1859-04-18 · Heft 17 (18.4.1859) · p. Seite 245

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
23 (1859)
Issue
Heft 17 (18.4.1859)
Date
1859-04-18
Page
Seite 245 (sequence 5)
Language
German
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245 daß Niemanhj durch was Mämenivim ReM aÜfiAnstel? lüng5-erlaügwLCDasfti/Men) so-Lichtigal-M^nabLr/)der soDrMs-MrfaMnMwidrig^chNülr fammtf aber.schließlich. der-MnisteWzu OemMchluß/ydor ^nnk den VvrVersntzrnÄn garkeinem /Zusammenhänge stehe,, Juden" vonallen den Aemtern .ausz»Mließen/--in .denen-fieChristewEideabnehmen müßten. Wie co.nfessionell e-Auffa ssung vo n» Eidewerde aber von den-Gerichten nicht, mehr getheilt.. Im Jahre.1856 habe in MerlinLeincJudr/einenevangelischewEidgeleistet- Der Eid^ses-fatsch ügewesm^mnd/auf-seinen.Einwand/ daß er^nicht -einenMd mach sseinerlReligion geleisteb, sei weder vom ^Schwurgerichte^'noch.vornWber-Tribunal^ Rücksicht genommen^ -- Das. -Qbergericht, . auf-welches -sich der Justizminister -beziehe ^-Habe die /Juden -nicht /zum Grämen zulaffeEtiMe-ni>nUnd^fich -NNf- Md und Sabbath berufen: D,er-Justizminilster Hab e; dem Gutachten, des-Obergerichtes entgegen; die. Juden/zumErämLnzugelyssen und für den entgegengese.tzten'Beschluß-die.Gründe:des-Obergerichtsadoptirt. - (Hörii - -hört!)d Wenn die Verfassung/- wie nicht bestritten werden könne; die; Juden berechtige; Eide abzunehmen, und man halte-'.dieses für ungeeignet; /fo/blieben nur zwei -gesetzliche Wege/ü-brigr/ Entlpederwani-enibinde den Richter von ber- Eibesabnahme-- oder -manändere den Eid. Wdnn aber--derMv-ein Hindernißsirr die Richterearrisre wäre> weshalb -verschließet mänj .den Zudem die StaatsanwaltzschaM: Weshalb dürfe dann-- hei -/manchen. Obergerich.ten ein, Jude/kein Testament üufnehmen? -Weshalb dagegen V.ormundschaftsxichter sein, während doch der Vormuiwschgftsrichtex eidesstattliche Verstcherungenu abnehme? Die- Geschichte mit dem- Eide-dürfte/vem»mE nur,ein Vvrwa.nd, ^nicht /der--richtige; Grund dev Ausschließung, («in; (Bravo.) Mas sich hon 1851 - bis M57) in-dem-Mtande der-Gefttzgebung geändert-chahe/ ,wdrnrch diese beiden einander,.widersprechenden Rescripte motivirt wür-dendar-. üher.«;§WaM er Belehrungen /-vom--Justizmiyjster:- Mas den Sab.bach anbeträfe, so sei /diese zarteRückstcht für die Religion/ Her-Juden Me Lxeexlio, llö-sure tertii (Heiterkeit). Das Vorurthejl habe nun. zwar auchwer Gesetzgeber zugschM»,;-,poch bürs^/hir/Kchonullg nicht bis zur DKrletzWg^ wMerworhenerMechte-igehem (Bravo!). - Dem Rechte .müsse .das/Voruktheil weichen,siUM es) werde. nicht weichep^.weMnmnArtstrhM-die Rechte-der Juden zu'her« kümmern. (Hxavy^ Der A.bg; v.-V.1ancket»burg//Habevon Grundrechtengesprochen,-.eingeschrieben -Ms HeW des Volkes, - voneinem Grundrechte, welches Wenige liefen könnten? Er (Redner) .M»G vorzugs-weitz> /ein <GpuntzrM haß < M /An dieftm.Lände-.herrscht-daS^MefttziÄnd-HK)regiert^der König.", Was, unbedingte Gültigkeit habensocke, bestimme das -Gesetz/ undnur, was/ünbestimmtgelassen, .'das festzufetzen,-stehe dem ^Könige /zu: .-Gesetzt)nun;-/jenes/Vor>- urtheil.2 wäre-: unüberwindlich.^ dann; .wäre Ä ibefferrp^ie Aufhebung der Art: - .4: . und- 12. der/. Perfä'ssungkvzus be^ antragen-, mlsi fie/wegzuintervretiren. -/(Der RedstelL verliest-den wo», Gerlach über den. bekannten-Magener'schen Antrag- - verfaßten- Commisfionsbericht. .in welchem gesagt wird , man - könne/es -den-:JuDeni nicht-!verürgeN>L daß sie in > demBestreben, die ihnen PerfaffüngsMßig^gewährleisteten -.Rechte^! zu. nullificiren, -eine rabulistischeund.Wtz? findige Verdrehung der beschworenen Verfassung --fänden; diese Mittheilung wird/pon 'häustM^-HörtlMördb'L unterbrochen.) Mrunterschreibe-dieftn-Satz:des GerlachWeu Berichtes vockständig./ - Er hoffe, daß auch die. Regierung nicht im Sinne, des damalige», Regierungs-Commiffarius handeln werde ,/ welcher gesagt, die, Aufhebung des Art: 12/?M unnütz,-da-die Regierung bisher auch mit.diesem Artikel ausgekommen ,sei:LVyr diesem -„Auskommen" warne er das-Haus wie - die Reg ierun g. Er hoffe/ die letztere/werde ' viel mehr a u ch. - b ei dieser Geleg enheitihre A chtun g vor Recht und Verfaffungdocumentireni/ (Lebhaftes) Bravo -rechts.) Justizminister:/Er bedauere,- daß-bie-Verfügung von 1851 für den Vorredner schwer verständlich gewesen sei;/ das sei sie im UebrigenwederdenBehörvennochdett Betheiligten gewesen. - Seine Verfügung wegen Nichtzulassung -jüdischer Rechtscandidaten zum Auscultator-Eramm habe nur. eine zeitweilige Wirkung; wenn; der-große Andrang-.. zum Justizdienste Nachlasse; werdesie: entweder ganzoder - zeitweise zurückgenommen, werden. . . Abg/ v,.Mal-liNickpod-tEr befinde.;sich in? staatsrechtlicher Beziehung im Gegensatz zu Denjenigen,, welche! sich zu Gunsten des Commissions-AnlrageS ausgesprochen hätten; er halte das Gesetz vom 23. Juli 1847 noch für - in Kraft bestehend.^ Art. ,12. der.Verff dürfe nicht isolirt, sondern ' müsse iw Beziehung mit Ärt.^ 4. und Art. 14. aufgefaßt werden. Die; Vorredner beabsichtigen,/ den - Art. 12. in. der .Art zur Wahrheit zu:Mache.n.,./daß den beiden anderen. Artikeln zu nahe getreten würde.) Einzelne Punkte. der.Petjtidn seien wohl zurBerückstchtitzung geeig-; nel; dies , sei aber - nicht der Fall mit dem/Gesuche um Zu-! laMng.^der Kuder,) WNrRichteramttz. - Ermuffe Sch -durch-;! aus - der . von - der Siaatsregierung-- dargelegien Auffassung:? anschlseßen und Wo hen Antrag,^ die.Pejitwn) der.Regie?- rung Mpnähern/- Erwägung^zu - üherwrisem u Wenn der! Abg. B.ehrond /angeführt^habe-nder- M, .'.Wr.^ndieses

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