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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-12-06 · Heft 50 (6.12.1858) · p. Seite 687

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 50 (6.12.1858)
Date
1858-12-06
Page
Seite 687 (sequence 5)
Language
German
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687 hieraus alljährlich am Sterbetag« des Stifters unter; di« dortigen Ort-armen vertheilt werden sollen. Freiherr v. Rast hat in München eine sehr nam. hafte Summe gestiftet, deren Zinsen für gewerbliche Ausbildung von Lehrlinge» verwendet werden sollen.' -Diese Stiftung wurde von Sr. Mas. König Mar in her Art genehmigt, daß an derm Rente ohne Unter. ■ schied per Religivnund zwar 45 Mt. katholischm - -Glaubens, 45 pEt. des protestantischm und 10 pCt. i des israelitischen Glaubens immer in gleichem Verhält-z niffe-ethciligt >fein sollen. . > R. diese Anordnungen können Nicht von den Gerichten, sondern von der Vorgesetzten Administrativ-Behörde verbeschieden werden, da die israelitischen CultuSver- HLltniffe nicht vom civil-, sondern vom staatsrechtlichen Standpunkt« aüS zu betrachten und zu behandeln stnd. Diese bedeutsame Entscheidung hat in den weitesten Kreisen Sensation erregt/ und wird in der politischen Presse vkelfach besprochen/" -! Preußen. Uli , Bingm, 8. November. Der hiesigen Gemeinde, Welche schon seitdreißig Jahren wegen ihres Walde- «it der preußischen Gemeinde. Weiler in einen jchr Kostspieligen -Proceß verwickelt ist, droht «in neuer Proceß von Seitender israelitisch«» ReligionSgem «irl tzLit: Dieselbe behauptet '.nämlich kcaftder .hier geltenden französische« Gesetzgebung / «ütvm -chÄstli-. chmGememdeangehörigengleiches Rechtaüf-daS Hoßpital zu chabm und verlangte entweder Aufnahme Ollerchierzs berechtigten Israeliten oder «ine entsprechmde Gel^vtschLdigung. : L: ' v.^m. il’iW; n «;i r - - ■ i! -stklt der daher. Pfalz, imNovember. (Privat, mitch.)^jDer oberste. Gerichtshof deS Königreichs in München hat ^unterm LS. vorigen Monats «in«, für daSiisräklitische CultuSwesen höchst wichtige Entscheidung Massen. In der Synagoge zu Kaiserslautern nämlich -wurde, von Seiten des CultuSvorstandeS mit Genehmigung de» Königl. Land-EommiffariatS zum Zweckeder^ Gewinnung von Eynagogenstühlm eine Veränderung an den Plätzen verfügt, wegen deren eine. Anzahl Eigenthümer von Synagogenstühlen «ine gerichtliche Klage «rhobm. Da durch erstrlchterlicheS Urcheil di« Anordnung deS CultuSvorstandeS, resp. deS Königs. hand-CommissariateS als ungesetzlich annullirt wurde> so erhob die KönkghKoeiSregierung qus .Beranlaffuag deö CultuSvorstandeS dm Competenjeouflict bei dem obersten Gerichtshof«, welcher-zu Gunsten deS CultuSvorstandeS entschied-, und diese Entscheidung - in folgender Weise motivirte: Rach der Perfassung und dm bestehenden Verordnungen genießen die Israeliten die -Rechte von Privatkirchen gesellschaftm. -Die -Vorsteher und Obern, der israelitischen Gemeinde-sind daher berechtigt, Anordnungen bezüglich deS CultuS zu treffen, und Beschwerdm gegen Glatz, 26. November. (Prtvatmitth.) Aufmerksam gemacht durch die Mittheilung deS Herrn Rabbiner Willner in Ro. 45. d. Bl. , suchte ich in der Missionsbibel nach / ob fich nicht'noch mehrere Stellen fänden, wo man daS Kamez mit einem Kreuze vertauscht habe und fand sofort zu. meinem Erstaunrv wirklich iwch an drei verschiedenm-vezüglichen Stell« Kreuje statt deS Katäez chinjüge^tzk^akS <5 M. 7,13.) in dem Satze unter MS. (16,11») sin dem Satze i2«d v« unter VP, und ibiä. (17,indeU Satze liii' -non h-122 niwsh Mter'y-m«,. Schweidnitz, im November. (Privatmitth.) Dem Unterzeichneten ist die Seelsorge det' jüdlschm' ^träf. linge deS hiesigen Königlich«! ^Cörre^tivnShMftS W dem Jahre 1853 anvertraut, UW'habest sn'-MeiM^ statt dir jüdischen 'Sträflinge ^sticht'Uur'uirseDchem Sabbath in meinet Gegenwätt tzembinfämen GötteS^ dienst und ErbauungSstündö frik gchÄöt,^sostbern'Ntselben durften sich auch ohtre -mein Äeiseman -allen jüdischen Festtagen ,' sowohl an den Vorabenden; ÄS auch an den Festtag« selbst zu einem gemeinsam« Gottesdienst in einem besonderen Locale -vereinigen.' Natürlich geschah dies immer nur auf «ine vocher von mir gemachte Anzeige.- '- i-- - Vor dem Neujahrsfeste dieses JahreS zeigte ilch wir gewöhnlich der CorrettionShaüS-Diteetion sämuttliche Festtagerde» Monat» Tischri^M Md bat/ daß solche wie gewöhnlich ein besonderes Löcitl tzür Abhaltung deS Gottesdienstes der jüdisch« SträflingealurÄsen lasse; ich wurde hierauf beschieden/daß'in diesem Jaljrv der Observanz wegen meine Bitte Berücksichtigung finden werde, dagrgm sehe sich die Direktion veranläßt, bei der Königlichen Regierung zu BreSlaü ' anzüstägen, ob der §. 1 lv. deS Rawiczer StrafanstaltS-Rest-

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