Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 38 (13.9.1858)
- Date
- 1858-09-13
- Page
- [Seite] (sequence 14)
- Language
- German
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der Schule erteilten, genoffen werden soll) und Musik werden die besten Lehrer gewonnen werden. Zur Aneignung gymnastischer Fertigkeiten, — des Turnens, Schwimmens und Tanzens, ist ebenfalls die beste Gelegenheit am Orte vorhanden. Es steht meinen Pensionären ein gutes Clavier für den Unterricht sowohl, als zur Uebung zu Gebote, wofür '/r Thaler pro Monat zu entrichten ist. Sie nehmen, so lange sie demselben noch nicht entwachsen sind, an meinem Religionsunterrichte Theil gegen Entrichtung von re8p. 4, 6 oder 8 Tlsir. jährlich in die Gemeindekasse. Das jährliche Kostgeld beträgt 150 Thlr. pr. Cour, in vierteljährlichen Raten praonumeranäo zu zahlen. Der Pensionär hat ein Bett nebst der dazu gehörigen Bettwäsche, so wie eine Commode für Leibwäsche und Bücher mitzubringen. Es wird ihm gestattet, Taschengeld zu führen; jedoch muß er darüber Buch führen und wöchentlich über die Verwendung einen Ausweis liefern. Die Kündigung ist vierteljährig. Das jährliche Schulgeld beträgt: im Gymnasium in der Realschule in der Caspar'schen Schule I. Cl. 28 Thlr. 1. El. 24 Thlr. 1. El. 33'/« Thlr. 2. - 28 F 2. - 20 -- 2. - 28*/, 2 - 3. - 23 - 3» - 16 3. - 207,3 - 4. - 21 - 4. - 14 4« - 15'/« - 5. - 21 , 5» - 14 * 6. - 182/a - 6. 12 * 7. - 18-/3 7. - 8 Sch wer in i/a». M. Donheim, ReligionSlehrer und Privatlehrer der Handelswiffenfchaftcn. Druck von I. B. Hirsch selb in Leipzig.