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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-07-12 · Heft 29 (12.7.1858) · p. Seite 403

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 29 (12.7.1858)
Date
1858-07-12
Page
Seite 403 (sequence 11)
Language
German
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403 seine Hauptbeschäftigung; die ganze Woche hindurch legte er sich nicht zu Bette, wann andere Menschenkinder schlafen, wachte und forschte er in der Gotteslehre. „Selbst wenn er außer dem Hause seinem Erwerbe nachging, dachte er stets an seine heiligen Studien, trug uns nicht selten bei seiner Zurückkunft die Lösung schwieriger Stellen in den alten Religionsguellen vor, womit der himmlische Vater wahrend des Geschäftsganges seinen Geist erleuchtet hatte. „Einmal befand er sich ein ganzes Vierteljahr ununterbrochen in Wien, bei seiner Rückkehr war er wegen der so lange erlittenen Störung im Talmud-Studium außerordentlich betrübt. Da warf er sich mit allem Eifer auf die Erlernung der Mischna, entzog sich, außer am Sabbath, gänzlich dem Schlafe, arbeitete wöchentlich immer einen von den sechs Mischna-Theilen durch, so daß er in sechs Wochen das ganze Werk völlig inne hatte?' Diesem Bericht eines Augenzeugen entnehmen wir auch, daß Jonathan, obwohl er bei der Prager Gemeinde als Prediger fungirte, dennoch keineswegs von derselben unterhalten wurde, sondern seinen Bedarf auf Privatwegen erwerben mußte. Aus jener Zeit stammt auch folgende charakteristische Erzählung: Ein hochgestellter Regierungsbeamter in Wien verlangte von Jonathan Aufschluß über folgenden im Talmud (Erubin 21b.) sich findenden Satz: ,,Die Uebertretung rabbinischer Verordnung wird strenger bestraft als die der Schriftgebote." Sind denn nicht letztere, da sie unmittelbar von der Gottheit ausgehen, ungemein wichtiger als erstere, die nur sterbliche Menschen eingesetzt haben? — „Du, Herr," lautete der Bescheid Jonathans, „mögest selber urtheilen! Sieh einmal, Du bist hochgestellt und bei der kaiserlichen Majestät sehr angesehen. Gesetzt, Du befehlest mir jetzt, mich zu entfernen, ich aber wollte aus Widersetzlichkeit Dir nicht gehorchen, so hättest Du wohl die Macht, mich zu bestrafen. Die mir aufzuerlegende Strafe dürfte aber doch ein gewisses Maß nicht überschreiten; Du dürftest mir nämlich Stockstreiche geben oder Fesseln anlegen lassen — bei dem Allem dürftest Du mich doch nicht des Lebens be- . rauben. Wolltest Du einen Spieß nehmen und mich meines Ungehorsames wegen sogleich durchbohren, daun würdest Du gewiß auch den Zorn des Regenten zu fürchten haben, weil meine Widerspenstigkeit wohl Strafe, nicht aber den Tod verdiente. — Gehe ich aber jetzt von Dir weg, und bei meinem Austritt aus Deinem Palaste ruft mir der draußen auf dem Wachtposten befindliche gemeine Soldat „Halt!" entgegen, ich kehre mich jedoch nicht daran, gehe meines Weges weiter, er dagegen stößt mich auf der Stelle mit seiner in der Hand haltenden Waffe nieder, würde ihm dieses zum Verbrechen angerechnet werden?— Gewiß nicht! — Im Gegentheil dürfte er sogar dafür belobt werden, streng und wacker sein Hüteramt versehen zu haben. Warum aber darfst Du, der Hochangesehene, Vornehme, den gegen Dich verübten Ungehorsam nicht mit dem Tode bestrafen, und der Schildwache vor Deinem Hause, die doch im Range weit — weit unter Dir, wird solches ja gestattet?— Die Ursache hiervon ist folgende. Gerade weil der gemeine Soldat unten weder Rang noch Würde hat, mußte ihm die Macht eingeräumt werden, gegen den ihm Zuwiderhandelnden mit äußerster Strenge verfahren zu dürfen, sonst würde ja Niemand seines warnenden Zurufes achten, er auch seinen Beruf nicht gehörig erfüllen können. Dir, geehrtester Herr, hingegen giebt Dein hoher Rang und Deine hervorragende Würde schon Ansehen genug, durch Dein Ueb er ge wicht zu imponiren und Deinen Worten Nachdruck zu verschaffen, man ehrt und fürchtet Dich, ohne gerade vom Tode bedroht sein zu müssen. — Eben so verhält es sich mit den Geboten der heiligen Schrift und denen unserer Weisen. Jene hat absolute Autorität, bedarf daher, um sich Gehorsam zu verschaffen, nicht solch strenger Maßregeln, wie diese, die nur schwache, staubgeborene Erdensöhne gegeben haben, über deren Ausspruch man sich leicht hinwegsetzen würde, hätte man dem nicht mit äußerst rigoröser Schärfe vorgebeugt" (Fortsetzung folgt.) Anzeigen. Aufforderung. Die Cantor- und Schächterstelle Hierselbst, mit welcher ein jährliches Einkommen von circa 600 Thlrn. verbunden ist, soll möglichst bald besetzt werden. Oualificirte Subjecte wollen sich daher unter Beibringung ihrer Qualifications-Atteste persönlich beim Unterzeichneten Vorstande melden. Reisekosten werden nicht vergütigt. Jnowraclaw, den 29. Juni 1858. Der Synagogen-Vorstand. M. Latte.

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