Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 48 (23.11.1857)
- Date
- 1857-11-23
- Page
- Seite 664 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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664 Preisherabsetzung. Durch alle Buchhandlungen ist zu heziehm: Die heilige Schrift in der Ursprache (hebräische Bibel). Ladenpreis 3 Thlr. 12 Ngr., jetzt 1 Thlr. Sowohl die fünf Bücher Moses, als auch die Propheten werden einzeln abgegeben, was namentlich den Lehrern an israelitischen Volksschulen zu empfehlen ist. — Willstädter, allgemeine Geschichte des israelitischen Volkes von der Entstehung desselben bis auf unsere Zeit. Ladenpreis 25 Ngr., jetzt 5 Ngr. Verlag von I. Bensheimer in Mannheim. Im Verlage von Julius Hainauer in Breslau erschien so eben und ist in allen Buch- und Kunsthandlungen vorrathig: Portrait des Dr. Abraham Geiger, Rabbiner der Synagogen-Gemeinde in Breslau. Nach einer Photographie lithographirt von Beer, gedr. bei Hanfstängel. Chines. Papier. Preis: 1 Rthlr. Dieses ausgezeichnet schon gearbeitete Bildniß ist allen Freunden und Verehrern des hochgeschätzten Mannes, der jetzt sein 25jähriges Amtsjubiläum feiert, bestens zu empfehlen. Den verehrten Mitgliedern der hiesigen Gemeinde, welche vor 5 Jahren zu meinem 25jährigen Dienstjubiläum und neuerdings, bei meinem "Austritte aus dem Amte, mir ein, sowohl die Gemeinde als mich ehrendes Zengniß ihrer Anerkennung gegeben und namentlich noch meinen Schülern, welche mir durch ihr schönes Geschenk und noch schönere Zuschrift eine so große Freude bereitet, sage ich hiermit meinen tiefgefühltesten Dank. Belgard, den 1. November 1857. I. Jaeobfohrr, bisher Lehrer und Canlor Hierselbst. Aus dem Mttnsterlande, un November. In der Beilage zum Westphälischcn Merkur vom 15. October d. I. ließ der Herr Ober-Rabbiner Abr. Sutro ausMünster folgendes Inserat einrücken: „Da seit Kurzem in meinem Rabbinate Subjekte, welche nicht nur talmndische Vorschriften, sondern auch mosaische Gesetze, wie die deutlichen Verbote im 2. B. M. Eap. 35. B. 2.; 3. B M. Eap. 11. erweislich übertreten, auch in der hebräischen Literatur gänzlich unerfahren sind, als Prediger fungiren, so mache ich darauf aufmerksam, daß gedachte Personen nach unseren Ritualgcsetzen weder zur Thora gerufen. noch zum Minjan gerechnet werden, viel weniger als Prediger fungiren dürfen. Den Reden solcher Subjecte beizuwohnen, ist eine Verachtung des Judrnthums. Der Ober-Rabbiner Abraham Sutro." Herr Ober-Rabbiner! Sie haben in vorgedachtem Inserate so trefflich auseinandergesetzt, wer würdig ist, zur Thora gerufen zu werden, wer zu' Minjan gezählt werden darf, daß Sie sich wohl ein Vergnügen daraus machen, folgende hierauf bezügliche Fragen zu beantworten. 1) Wenn ein Rabbiner, der sich selbst für orthodox hält, auf einer jüdischen Hochzeit, die in einem christlichen Gasthofe gefeiert, und ihm von mehreren Laien mitgetheilt wird, daß sie gesehen, wie man Hühner in Butter gebraten hat, dessenungeachtet mitspeist, weil er glaubt, daß es bei einem Juden und daher npTna ist, darf dieser Rabbiner zur Thora gerufen, oder zu Minjan gezählt werden? 2', Wenn ein orthodorer Rabbiner seine Kinder zum Staatsdienste heranbildet, trotzdem er weiß, daß sie am Sabbath arbeiten müssen und auch arbeiten, darf der zur Thora gerufen, oder zu Minjan gezählt werden? 3) Wenn ein orthodorer Rabbiner seine Kinder so erzieht, daß Einer, der Lehrer geworden und erst kurze Zeit das väterliche Haus verlassen, dennoch das mosaische Gebot, die ■pV'Dn anzulegen, unterläßt, da doch vorausgesetzt werden darf, daß es im väterlichen Hause auch nicht so genau damit gehalten wurde, darf dieser Rabbiner wohl zur Thora gerufen oder zu Minjan gezählt werden? 4) Wenn ein orthodorer Rabbiner auf lügenhafte Weise einen Lehrer bei dem katholischen Geistlichen seines Ortes schriftlich denuncirt, daß er über den Papst geschimpft habe, darf dieser Rabbiner wohl zur Thora gerufen oder zu Minjan gezählt werden? Man erwartet Ihre geistreiche Antwort auf diese Fragen, zum Nutzen und Frommen so Vieler, in diesen weit verbreiteten Blättern. Mit dem am 24. October erfolgten Hinscheiden des Herrn Samuel Cohn Hut die hiesige jüdische Gemeinde eines ihrer würdigsten und edelsten Mitglieder verloren, dem sie mit Liebe und Dank ein dauerndes Gedächtniß bewahren wird. Der Verstorbene hat sich durch seinen biederen und menschenfreundlichen Charakter, wie durch seine lautere Gottesfurcht die Theilnahme seiner Glaubensgenosseu und die Hochachtung seiner Mitbürger zu erringen und zu bewahren gewußt. Er hat lange Jahre seine Thätigkeit den Gemeindeangelegenheiten mit aufopfernder Hingebung gewidmet, und war stets bereit, dem Armen und Bedrängten mit Rath und That beizustehen. Der Unterzeichnete Vorstand zollt in dem Ausdrucke dieser im weitesten Kreise getheilten Gesinnungen dem Gedächtnisse des Dahingeschiedenen den Tribut der Pietät und Verehrung, der seinem würdigen Lebenswandel ungetheilt gebührt. Land Sb erg a/Warthe, am 30. October 1857. Der Vorstand der Synag.-Gemeinde. Jüdisches Volksblatt Ro. 60. Der Baalschem und der Großinquisitor. — Ein Blick in die Gesellschaft. — Unterhaltungs-Pillen. NB. Durch alle Buchhandlungen und Postämter zu beziehen. Jährlich: 1 Thlr. Vierteljährig V« Thlr. Verlag von Baumgärtners Buchhandlung in Leipzig. — Druck von I. B. Hirschfeld, Verantwortlicher Redacteur: K. Räbe.