Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 28 (6.7.1857)
- Date
- 1857-07-06
- Page
- Seite 379 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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379 daS das utili dulce zu vereinigen sich bestrebte. Es enthält dieses Keßeth Haßofer nne Sammlung von wirklich geschriebenen Musterbriefen von Herrn Lafin und andern meist russischen Gelehrten über die verschiedensten Begebenheiten des Lebens, über Literatur und Literaten, ferner Gedichte, poetische Episteln und klassische Grabschristen des Berliner Friedhofes. Wir können uns nicht enthalten, die lakonische Grabschrift Mendelssohns, die wir No. 2. nach dem Gedächtnis citirt, hier aus der kleinen und gediegenen Sammlung des Herrn Lafin zu geben, da selbst unsere Zeit, die mit Denkmälern und Monumenten für alle nur irgendwie ausgezeichnete Persönlichkeiten zu verschwenderisch ist, den Manen Mendelssohns noch kein Zeichen der Verehrung gesetzt hat. t-nara '*■> Q2NN ä -QP21 'n '*i övva ‘-lüBn *tÄn 'n hibs & nbii Auf der Rückseite in deutscher Sprache und Schrift: .■fbph 'i-j ,in 'n üvn pnhnab Moses Mendelssohn, gebpren zu Dessau am 6. September 1729, gestorben zu Berlin am 4. Januar 1786. Zu den übrigen merkwürdigen stylistisch ausgezeichneten Grabschristen gehören auch die von Markus Herz und die von Baruch Zeitteles, gest. in Prag 18. December 1831, welche derselbe beim Leben für sich geschrieben hat. — Wir können von diesen Werken (zu dem letzteren hat Herr Senior Sachs auch werthvolle Beiträge geliefert) nicht scheiden, ohne den Autoren und Herausgebern eine recht kräftige Theilnahme und Unterstützung von Seite des Publikums zu wünschen. Rabb. D. Oppenheim. Zeitungsnachrichten. Preußen. Frechen, im Mai. (Eingesandt. Verspätet.) Unsere Nachbarstadt Cöln hat einen beklagenswerthen, unersetzlichen Verlust erlitten. Am 12. Mai d. I. starb auf einer Geschäftsreise in Leipzig nach zurückgelegtem 55. Lebensjahre Herr Jsaac Kaufmann, Mitglied des israelitischen Consistoriums und Vorsteher der israelitischen Gemeinde zu Cöln. Der Hingeschiedene war ein Biedermann in der vollen Bedeutung des Wortes, der sich durch seine vielfachen Verdienste einen ehrenvollen Namen erworben, wie er nur wenigen zu Theil wird. Als Familienvater, als Vorstand seiner großen Gemeinde, als Wohlthäter seiner bedrängten, als wohlwollender Freund seiner beglückten Mitmenschen, hat er die gerechtesten Ansprüche auf ein unvertilgbareS Denkmal der allgemeinsten Achtung und Verehrung. Wo das Gemeinwohl seine Dienste erforderte, da konnte man auf seine unermüdete Thätigkeit rechnen, und wo ein gutes Werk gestiftet werden sollte, galt der Dahingeschiedene als einer der ersten und eifrigsten Theilnehmer. Sein Tod fand die allgemeinste Theilnahme; mehr als 400 Personen aus allen Ständen und Confesstonen folgten am 15. Mai seiner Leiche, die nach Cöln gebracht worden war, und am Grabe sprach Herr Dr. Schwarz erhebende Worte der Anerkennung für den Verstorbenen, des Trostes für die Hinterbliebenen. Möge der allgütige Gott der in tiefe Trauer versenkten Familie des Verblichenen Trost und Segen senden. S. M. Iaroein, 15. Juni. (Privatmitth.) Die sehr richtige Bemerkung der geehrten Redaction zu dem Artikel Rawicz in No. 24. dieser Zeitung *) veranlaßt mich, Folgendes zur Aufklärung des Sachverhalts des qu. Artikels beizutragen. Zur Ehre des betreffenden Correspondenren will ich annehmen, daß derselbe kein oder wenigstens ein sehr junger Lehrer sei, sonst müßte er wissen, daß der wörtlich aus einer den Schulinspectoren für jüdische Abiturientenprüfungen gegebenen Instruction abgeschriebene Artikel in der Posener Zeitung vom Gesetze vom Isten Juni 1833 herrührt, nach welchem den Corporationsvorstehern die Pflicht oblag, die Ellern der Abiturienten protokollarisch zu veranlassen, die Letzlern einem nützlichen Erwerbe, der Kunst, Wissenschaft, Kaufmannschaft oder Profession zuzuführen. Die Kinder mußten zu diesem Ende in den damals erst größtentheils organisirtcn Schulen die fürs Leben nöthigen Kenntnisse und Wissenschaften erwerben, und da die K. hohe Regierung zu Posen, dir nie anders als väterlich für Lehrer und Schule besorgt war, wußte, wie unregelmäßig die jüdischen Kinder die Schulen besuchten, vcrordnete sie, daß jedes Kind, ohne Rücksicht aufs Alter, die allernothwendigstenKenntnisse erwerben müsse, während es Kindern, die höhere Schulen besuchen oder in andere Verhältnisse treten sollten, bei dargelhaner Reise auch vor dem 14. Jahre gestattet war, entlassen zu werden. Die Censur war daher eine dreifache: No. 1., No. 2. und nothdürflig. Diese dritte Bezeichnung er- *) Der Artikel war in allen preußischen Blättern zu lese», und konnte daher von uns nicht übergangen werden. Nedact.