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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1856-07-07 · Heft 28 (7.7.1856) · p. Seite 374

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
20 (1856)
Issue
Heft 28 (7.7.1856)
Date
1856-07-07
Page
Seite 374 (sequence 2)
Language
German
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374 Lheidigung -es Vaterlandes und der eigenes Person -es Nothwehr, letztere aber auch unter bestimmten BedingungenDer ^PorfiM rn^der.. jwWk*. YüSJSt «d R tf# <- terche wieder Gu keiner wahren Wut^ oder MÄe gÄ)orden^ustd/§ie e^ngÄischeKirLchenzeitung und Herr vr. Hengstenberg in der Metropole der Intelligenz und des Protestantismus für nothwendig eine Kriegerkaste, noch einen abgesonderten Ofsicierstand, mit besonderen Rechten unv einer eigenthümlichen „H>re", noch'einen eMmirten Gerichtsstand. Ehbn s^i^enigEn^lte es eim Söldner) eben, wo Jemanh > seine KüuMiMIin Blut ^em^ Mrstbieten^ 'Arf^Zer?' vebpaÄtet, AMut . .Staat solche pachtet. Unbekannt blieben ihm auch vom Anfang bis zu Ende die Segnungen der Folter und des gefunden, ein/ganzes Buch über.das Duell vom christlichen Standpiinkte" zu schreiben -- so wird man es uns nicht verübeln, wenn wir jenen obigen Worten, mit denen das Judenthum die Sache eigentlich abgemacht hätte,} noch einige Bemerkungen hinzüfügen." Von vorn herein wird es wohl in der jüngsten Zeit Niemandem mehr einfallen, beider sittlich religiösen' Verachtung, welche das Judenthum dem Duell widmet, .etwa auf Mangel an ° Muth u. dgl. bei den Juden anzufpielen. Glücklicher Weise brauchen wir. uns nicht - abermals: auf. die. deutschen Freiheitskriege zu berufen; die Vertheidigung Antwerpens, in dessen Citadelle ein großer Theil der holländischen Besatzung aus Juden be-! stand^ 'welche 'der tapfere Chässs' mildem'höchsten Lobe - beehrte, 'die' Feldmütze in Algerien , die Eroberung u nd VMHeWürig' "UMstöp'olS'—''man erinnere sich,' daß; bei letzterer die russische 'Marine eine'große Rolle ge- - spielt und daß der Kern der russischen Marine aus Juden besteht — haberi' jenem Vorürtheil wohl auf immer . den Garaus gemacht, Leider haben auch an Duellen in neuerer Aeit Juden genug Theil genommen,", wie', wirneulrchft/im jüdischen Volksblatt von dem'.traurigen HueÜ; in Berlin zu berichten, hatten', welches dem Sohne eines berühmten russischen' Generals das Leben kostete, und 'ich selbst' in/Meinen Stüdienjahten in Halle in einem Zimmer wohnte, wo kurz vorher ein jünger Mediciner israelitischer Confession einem Standesgenossen, der ihn als Juden beleidigt' hatte, in einem regelmäßigen/Duell, zu tödten das Unglück hatte. ' Däs alte Israel hat mehrfache Gewohnheiten und Sitten, die in den christlich - germanischen Ländern im Mittelalter florirten, auch auf unsere Zeit noch manchen Schlagschatten herüberwerfen, nicht minder-von den zahlreichen Freunden des Mittelalters zurückgewünscht werden, niemals gekannt. Raubritter und Faüstrecht, Lehnsherren und Leibeigene kannte das Judenthum nie — ein jeder Israelit war freier Bürger und gleichberechtigtes Glied der Volksgenoffenschaft. Dagegen war ganz Israel schon von Moses an zum genau organisirten Heerbann verpflichtet. 'Hingegen kannte' es weder -geheimeninquisitdriHenc HHmrn^lv^rsahreM^ die außerordentlichen^ Wirkungen" der Gottesurtheile u. dgl. Was Wunder,- daß es auch so barbarisch war, keinen Begriff davon zu . haben: wie . may eine Beleidigung mit dem ' Blute seines Gegners zu rachen, Pflicht und Recht habe. Das höchste Gesetz des Judenthums auf diesem Gebiete laütet Mos. 19, 17.: „Hasse Deinen Bruder nicht in Deinem Herzen , Du kannst ihm zwar Verweise geben, wenn er Dich beleidigthat/ trage ihm abersein Vergehen nicht nach, Du sollst Dich nicht rächen, üsid ' Zorn nachtragen, sondern liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst." Jedes dieser Worte drückt dem Duell das Merkmal der Sünde auf, von jedem dieser Worte ist das Duell' das "flagrante Gegentheil. — Daß mosaische Gesetz unterscheidet sehr sorgfältig den vorsätzlichen und unvorsätzlichen. Mord, belegt den letzteren mit der Verbannung nach einer der sogenannten Freistädte bis zum Tode des jeweiligen Hohenpriesters, bestraft jenen mit dem Tode. Dieses Gesetz macht keinen Unterschied in den Motiven und in der Art'und Weise der That, nur die Vertheidigung des Vaterlandes und die Nothwehr machen eine Ausnahme, und so. drückt dieses Gesetz dem Duell v e n S t e m p el des Verbrechens auf. Wer mit dem Degen in der Faust oder mit der Pistole in der Hand auf die Mensur'tritt, mit dem Vorsatz/ dach Duell. zü Ende - zu - führen, ihat. auch - den Vorsatz, däs Blut seines Gegners.-zu vergießen, und handelt so, daß er dem Leben seines Nebenmenschen, wenn es Gott nicht abwendet, ein Ende macht. Das ist vorsätzlicher Mord ohne alle Bedingung! / '"//_, Man spricht von Mannhaftigkeit, von Ehre im Duell) Dann hat aber auch der Straßenräuber Mannhaftigkeit, der hintritt mit dem Degen ein Gut zu erwerben, das er nicht besitzt. Weiß man es nicht längst, daß oft eben so sehr die verzweifelnde Feigheit zum Tiegen greift, wie es eines heroischen Muthes bedarf, um eine schmerzhafte Sache männlich und energisch zu Ende zu führen. Eh<e — wie kann eine verletzte Ehre gerechtfertigt, gereinigf, wieder hergestellt werden durch ein Verfahren, wo die Geschicklichkeit und Kaltblütigkeit des Beleidigers der ehr-

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