Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 20 (1856)
- Issue
- Heft 5 (28.1.1856)
- Date
- 1856-01-28
- Page
- Seite 56 (sequence 2)
- Language
- German
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56 Bürgerliche, also 24 Adlige, darunter fünf Grafen, außerdem Freiherren, Barone xviel Ehre Mr uns. Shder MtW^drttchgeHen rderde? . Wr GMüthen, % '’jjRumK' w vJ&ehaupten kötwe^-ww es tncht-- Von praktischen Folgen wäre die Streichung der gedachten Worte für uns gegenwärtig nicht, denn in; für sich J J ](.: .finn/inlijg .ÖS _ i u«. , ^ch. Nicht einer weitläufigen Auseinandersetzung bedarf es zu diesem Zwecke, sondern nur des ynfache^^-^ drinMhMDortes, usth zwM Kd schßrDMMhö) lchHWnÄÄiK Hrichtzz und, wie bereits Viel^-Ihierin übereinstimmen wird r Hem hochachtungsvoll ergebenen rc. rc." der Praxis find, st e für uns längst nichtz vorhanden^.und alle Entschek^DAvon' ÄM 8hMchstrÜi8Ächstden auf Grund des Judengesetzes 1847 getroffen, niemals auf diese Worte der Verfassung hin. Mein ' es 1 ist doch ein großer Unterschied/ ftttrM'M^Stttz^' gene und in der beschworenen Verfassung enthaltene Wort bestehen bleibt, oder ausgelöscht wird, obhamitebenfo feierlich das Princip verneint wird, oder nicht, ob somit eine andere Verwaltung, das Princip verwirklichen könnte, oder erst."wieder aufstellen -müßte. - . > tendste; entscheidendste Object, über welches sich die gesetzgeberischen Instanzen auszusprecheu haben. Jndrß warleö wir/i Wir werden GelrgeNheit dnng ittch^hMM',, uns dakübitauSzulaffsck-! -.m ,f:i •';iObi wir^ Preußen:jüdischsw GlaUbrÜK Ätzer» ruhig: -Mit schen-mnd zuwartm sollenGicheklich nicht!.* VWKNehk ist eS unsre Anficht, daß wir - AOeK: thllm 'MM', was das Gesötz unK-zu- Lhun 'gestattet; um diesen Antrttg zu bekämpfet Kaum der- Mtrag warn in unsvönü Händen; MM wit:W 'für unsre-Pfirchk, die GeMSircken Aufmerksam darauf zu machenr nWir dichteten schün - unter dem heüttgen DatuM lsL0y) folgendes Schreiben ’frttnco: afft die Vorstände von. citca 2ll0-chrrüßischen- .Gemeindenr n< .* \i .i?) .r/.JvS i., »^Löblicher MdrstÄnd! WieuSis^aus-dül öffentlichen BlätKrnerfehM Hubert/ hak M eherüalige .Rsdäcreur -beß ^Krenzzeitunff", Abg.-Wagener dew Akttätz bei tzent ,)HriÜft'-'dtzriAbgeordneten^ gestellt/ -die» Worte ,;Wr Giä nuß i vet bürgerlichen und -staatsbürgerlichen Rechte ist nÜL abhängig von dim ^religiösen Bekenntnisse"!nuS^dem AM 12. der Verfaffungs * Urkunde, zu streichen.- Die Bed'slltuNg dieser Worte für die Bekenner dis Jüdenthunis ist Ihnen, bekannt. Welches auch das Schicksal dieses''Antrages bei den gesetzgeberischem Instanzen sein wird -ks wäre kaum gerechtfertigt, wenn wir dazu schwiegeni Ein solches Stillschweigen würde für die Antragsteller ein Motiv wehr -sein, vor der Welt ein freiwilliges Aufgeben unsres Rechtes.« Löbl. Vorstand wird es: daher sicher angemessen finden,: eine deSfaNfigo Gegenpetition an das Haus-der Abgeordneten zu richten/ und' zwar ei n e. j e d e G e m e i nd e diejenigen Gemeinden auf, an welche kein Schreiben gelangt "ist! Ob große oder kleine Gemeinde kommt es nicht ßa^rMchrdÄ kleinste tzdflchiM Gemeinde ist berechtigt und verpflichtet. Ferner: da viele Vorstande von Gemeinpesrdsese, Zeitung? nicht lesen, so mögen diejenigen, welche dieselben lesen, bei ihren Vorständen dahin.wirken..daß , es geschieht. . Hier, kommt, esnicht ^dqrauf an., „tzb es etwas! hilft" j >■ sondern daß wir sprechen.- - - - -' Hoff Hestem^rs^Pörstande^hehSyffMoginbezir^ M a-gdrb urg ist schon heute folgende Gegenpetition abgrMngen: ' " " „Hohes HauS ibejs AögeMneten! Der Abg^-Wagerrev Weustettich hat bei^demrchdhM Haust den Antrag- MtzM'acht': '*'“=■ ■>- j- *f!i l'SfWt31.; Jänüar 1SB6 hje Horte^ „j>er. Heyu^l der hurgerlichen und^ staatsbürgerlichen.Rechte ist unabhängig -von' dem religiösen.'.Bekenntnissezu-streichen." '- Jnr-bollSn- Btrtk'aue» -aüf die- Weisheit' und Mdechtigkeitsllithe tze!S' hohetr HäUse^'tichtett'.wi^ hä-s' 8Adh ag Hochdaffelbe:' - '..'''"'"J-jl!-;*”!*'*' i vdiesen Antrag zu perwerfen..,.i...7} Preußen wäre der erste: Staatdev Welt/ welcher:diese Worte aus der zu Recht bestehendem und brfchworerrM' Verfassung tvstdevMSichMwürG.^ DM minder Annahme dieses Antrages die Spaltung der Glieder Eines Staates und Vaterlandes mach^collftssionellew MonMten auch auf dem. bürgerlichen Boden. wieder beginnenaber ffcherliH nicht dips bei den Juden stehen bleihen wekde,. iss leicht erfichtlich.''W'GeWchte lchtt e^, wdhin'^deh' wieder an- ^efirch'tt ielitziöst- FattaMmus uüMv'tttdbar führet!^ ' Das; die- -R e'li gj-ö N'ldK'' Staates' däkifi' b'Whe, VÄtßern;' W ihm dütch 'Gebüßt,' 'Erziehurtff ünb' Leistünh!' Üller'HffkP/ teU «iNgehMn/ ihte vorzüglichsten Richte'ümhek Berscht dittheit ' dts^ religiösen BekeüütniffeS wetztü - zu ^ützieW! sowohl überhaupt, als insonders wenn sie ihnen feierlich in der 'Vet-fafstrNg - verbEft und "beschworen waßen',' - will ÜN'S n i ch f' einleüchttll / dÜ: uns' 'ju' allet'} B^it! die häuptsächlichste -Aufgabe Und: der wichtigste JnMt Vir Äeligsibü