Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 18 (1854)
- Issue
- Heft 42 (16.10.1854)
- Date
- 1854-10-16
- Page
- [Seite] (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Von der Buchhaltung wird sowohl die einfache als die doppelte gelehrt. Um sie aber in ihrem ganzen Umfange keinen zu lernen, wird ein Geschäft fingirt, in dem alle möglichen Fälle des Handels Vorkommen. Es wird gebucht, correspondirt u. s. w., gerade wie in einem wirklichen Geschäfte. Zn jeder kaufmännischen Manipulation auf dem Comptoir wird der Zögling eingeübt. Die Correspondenz, die in besonderen Stunden noch gelehrt wird, wir^ Ln drei Sprachen geführt. Zm engsten Zusammenhänge mit der Buchhaltung steht die Lehre von den Wechseln, Scheinen, Contracten u. s. w. Bei alten schriftlichen Arbeiten wird die höchste Sauberkeit und Eleganz neben der Schönheit der Schriftzüge beobachtet; darum bildet die Calligraphie einen wesentlichen Unterrichtsgegenstaud. Außer den genannten Gegenständen wird zur anderweitigen Bildung Geschichte und Geographie, Naturgeschichte und Chemie als Grundlage zur Waarenkunde u. s. w. gelehrt. Eben so durchdacht, wie der Unterrichtsplan, ist die Disciptin. Nicht allein bei der Arbeit, sondern auch bei der Erholung, den ganzen Tag, vom Aufstehen bis zum Schlag gehen, bei jeder Handlung wird der Zögling beaufsichtigt. Immer und überall wird die Grenzlinie des Anstands eingehalten. Körperliche Uebuugen, Reinlichkeit, Ordnung, gute Kost müssen den Zögling gesund erhalten und stark machen. Hierbei darf nicht unerwähnt bleiben, daß Speyer eine sehr gesunde Lage hat, die Anstatt in dem schönsten Theite der (§iadt> au das Land angrenzend, sich befindet, nie ein Krankheitsfall vorkam und ein großer Gärtest und Turnplatz genügende Bewegung zutassen. Die Stunden, die den Zöglingen von ihrer Arbeit und Erholung übrig bleiben, werden durch nützliche, geistig und sittlich bildende Lectüre ausgefüllt, und so wird ihnen, westn sie einst der Aufsicht der Anstalt entzogen sind, eine Quelle des Vergnügens geöffnet, welche jene, die die höheren menschlichen Genüsse nicht kennen gelernt haben, entbehren müssen und zu häufig durch unwürdigere ersetzen. Vor allen andern Mitteln für die sittliche Wohlfahrt'aber dient der religiöse Unterricht, daß der Zögling durch die Kenntniß der ewigen Wahrheiten der Religion auf dem Wege der Tugend wandeln lerne. '' Durch die hier nur in ihren Grundzügeu mitgetheilte Bildungsmethode wird es möglich, daß die Zöglinge der Kahn'schcn Anstalt als sittliche, anständige und geschäftstüchtLge Menschen in die Welt treten können. Sie treten daher auch immer unter günstigen Bedinguugen, oft mit Gehalt, Ln bedeutende Geschäfte Deutschlands, Frankreichs u. s. w. ein? Druck von I. B. Hirsch selb in Leipzig.