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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-06-14 · Heft 25 (14.6.1852) · p. Seite 292

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 25 (14.6.1852)
Date
1852-06-14
Page
Seite 292 (sequence 4)
Language
German
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ruugen aufgenommenen Erklärung führen wir nachträglich noch an, daß anfänglich die Kammer der Reichsräthe dieselbe abgelehnt hatte. Am 23. Mai wurde endlich über daS fragliche Gesetz ein Gesammtbeschluß erzielt. .Interessant war hierbei eine Erklärung deS Ministers des Innern, v. Zwehl: daß er durch daS Gesetz von 1851 alle polizeilichen Ausnahmsbestimmungen gegen die Juden für aufgehoben erachte. Hierauf beschlossen auch die ReichSrälhe mit allen gegen nur eine Stimme (Fürst Wred e), daß die allgemeinen und besonderen Prohibitivgesetze und Verordnungen gegen die Einmischungen der Israeliten bezüglich der Güterzertrümmerungen aufgehoben seien. , Kassel, 27. Mai. Die Zeitungen enthalten einen Arukel, nach welchem, bei dem spezifisch kirchlichen Gelöbniß, welches jetzt auf Verordnung von allen Gymnasiallehrern gefordert wird, jüdische Lehrer ihre Stellen verlassen müssen. So viel unS bekannt ist, ist aber im Kurstaate noch kein Jude an einem Gymnasium angestellt worden, trotz der Emanzipation von 1833. Hannover, 25. Mai. Ueber die beabsichtigte Annullirung der politischen Rechte der Israeliten enthält die 'in Hannover selbst erscheinende Ztg. f. Nordd. No. 780 einen Artikel, dem wir Folgendes entlehnen. „Die Regierung verlangt, daß die Ausübung, wenn auch nicht der bürgerlichen Rechte, doch die der politischen von dem Glaubensbekenntnisse abhängig gemacht werden, daß nur die Christen der Letzteren theilhaftig sein sollen. Zunächst würden also die Juden in den Stand der Pariaö zurückgeworfen, aus dem sie zu befreien die edelsten Geister unserer Nation mit allen Waffen der Bildung gekämpft haben. Innere Freiheit und aus ihr erwachsene Toleranz ist der einzige und schöne Ruhm, den unser Volk er-, rungen hat und den keine andere Nation UNS streitig machen kann. Gerade die Schöpfungen unserer Dichter nennen wir mit Stolz Nationalwerke, die auf dem Boden der geistigen Freiheit aufgebaut sind, wieGöthe's „Faust" und Lesstngs „Nathan der Weife". Wahrlich, es ist ein schwerwiegendes Wort für die: ganze religiöse Anschauungsweise unsers Volkes, welches der letztere Dichter von dem Juden Nathan sagt: ,,Wo war wol je ein besserer Christ als er!" Und dieses Wort war nicht blos der schuldige Tribut, den sein hoher Geist der Glaubensfreiheit brachte, sondern zugleich der Zoll der Dankbarkeit für die Verdienste eines Moses Mendelssohn und Anderer seines Glaubens um die Entwickelung deutscher Bildung. Sollten wir diese Verdienste jetzt vergessen, nachdem stets neue Kräfte und Talente unter den Juden unsere Künste und Wissenschaften mit hervorragenden Erzeugnissen bereichert haben und noch bereichern? Jetzt, da der Segen freier Bildung begonnen hat, alle Schichten des Volks.zu durchdringen? Ja noch mehr, wir sollten ihnen wieder nehmen, was wir ihnen schon gegeben haben, nicht als Geschenk, sondern als Tribut der Gerechtigkeit? Nimmermehr! Denn womit hätten die Juden diese Strafe verdient? Mit Recht hat ein würdiger Mann vor einigen Tagen in diesen Blättern darauf aufmerksam gemacht, daß sie seit der Veröffentlichung des Gesetzes vom 5. September 1848 die ihnen gewährten politischen Rechte in vollem Umfange ausgeübt haben, daß aber nirgends über diese Bethätigung die geringste Klage verlautbart ist. Mit gleichem Rechte ist von jenem Manne hervorgehoben worden, daß, wenn die beabsichtigte Aenderung des §. 6 vom 5. September dazu dienen solle, die Juden zum Uebertritt in's Christenthüm geneigter zu machen, das Mittel zum Zwecke schlecht gewählt sei, Weil der Uebertritt in eine weltliche Vortheile bietende Kirche leicht als aus egoistischen Motiven hervorgegangen werde betrachtet werden, und die Juden sich scheuen würden, einen solchen Schein auf sich zu laden." Oesterreichischer Kaiserstaat. Prag, Ende Mai. (Privatmitth.) Die Ausführung der Gewölbersperre ist bis zur Einführung einer neuen Gewerbeordnung sistirt worden. Die Grundzüge, die halboffizielle Blätter von der zu erwartenden Gewerbeordnung bringen, sind geeignet, bei den Juden jede Besorgniß zu verscheuchen. Zum feierlichen Empfang Sr. Maj. des Kaisers auf den 29. d. ist diesmal auch die jüdische Geistlichkeit ofstziell eingeladen worden. TagS darauf hatten Rapaport und Ka mpf bei Sr. Majestät Audienz. Der Monarch sprach mit Beiden auf das Huldvollste, und die Art und Weise, wie der jugendliche Herrischer nach dem Wöhle der Jsraelitengemeinde Prags sich erkundigte, berechtigt diese zu den schönsten Hoffnun-

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