Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 22 (24.5.1847)
- Date
- 1847-05-24
- Page
- Seite 331 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Mentioned entities
- Amoraim 1× ep/1003430
- Rashi 1× ep/1002670
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331 stehen, Mttt tarn *1*7 bis zu diesem Tage? Ich frage Euch, habt Ihr jemals gehört, daß ein Gesetzgeber spräche: das sollt ihr nicht Ihun bis zu diesem Tage? — Und spricht unsere heilige Tora also? Nirgends! Wo sie ein Gesetz für die Zukunft befestigen will, da bezeichnet sie es mit npn dbi? oder wim-nb, so daß das nrn ünn w, welches überall den Zeitpunkt bezeichnet von einer gewissen Vergangenheit an bis zu dem Termine hin, wo der Erzähler spricht oder schreibt, uns den klaren Beweis liefert, daß Moses, als er diese Stelle niederschrieb, ebenfalls nur erzählend von der Vergangenheit berichtet, es dahin gestellt sein lassend, ob jene Sitte sich auch noch ferner in Israel erhalten werde; ein göttliches Gesetz aber fand er darüber weder vor, noch hat er ein solches für die Zukunft festgestellt. Allein auch zugegeben, jene Sitte sei verbindend für Israel, so bezeichnet dieselbe doch blos den Nichtgenuß der Spannader selbst, dennoch aber zu wie vielen Erschwerungen, Ausdehnungen und Umzäunungen hat man hievon Veranlassung genommen! Man hat nicht nur die Spannader, sondern auch ihre Zweige und die Verzweigungen ihrer Zweige (nnpirp) verboten *), dadurch die uns zum Genüsse erlaubten Jonathan geben nämlich Beide das historische Mur. Nb ibaN*1 mit ■pbpN Nb wieder, wahrend sie das gesetzliche Mur. mit ■pbo'1?. Nb übersetzen würden 0>gL Lcvit. G/ 9.; 22, 11. und a. a. O.). Nur die Septuaginta übersetzen die Stelle prohibitiv: „tvtxtv tovxov ov (pAy(oolv"\ allein sie stehen in dieser Auffassung vereinsamt da; auch die Vulgata folgt ihnen nicht und übersetzt: Quam ob causam non comedunt, nicht comedant. Oie neueren jüdischen Uebersetzer, als: Mendelsohn, Herxheimer, Johlson, Philippson, Salomon, Zunz nehmen Alle die Stelle erzählend, nicht verbietend. A. d. Eins. *) Die betreffende Stelle im „Jore Dea" (65, 8.) lautet: „Zwei Adern (eigentlich heißt ‘na hier Nerv) verlaufen am Schenkel, die eine innerlich, nahe am Knochen, die andere äußerlich, dem Fleische nahe. Verboten sind Beide, und man muß ihnen nachgraben, allein mosaisch verboten ist nur die innere; sie zieht sich durch den ganzen Schenkel;" (nach Maimon. Speiseverbot 8, 1. erstreckt sich das Mosaische dieses Gesetzes nicht einmal so weit, sondern nur auf den Theil der ^pannader, der am Hüftgelenke, -p'rt tp b?, sich befindet), „die äußere jedoch ist rabbinisch verboten. Die Verzweigungen Beider sind rabbinisch verboten, und man muß ihnen nachgraben. Was das Fett daran betrifft, so sind die Israeliten heilig (d. h. vom Verbotenen sich gerne Lhiere wieder um die Hälfte uns ungenießbar gemacht, dadurch das Leben des Israeliten und die eindurch Umzäunungen ferne haltend; s. Raschi, Chulin 91, 1. SHTinb und haben sich gewöhnt, es für verboten zu erachten." Dazu die Anmerkung: „Die Auslaufe der Verzweigungen dringen in die Anfänge der Knochen ein. Darum muß der *9373 (Ausscheider der verbotenen Stellen), die Anfänge der Knochen zertrümmern, um die Verzweigungen (der Spannader) an ihrer Wurzel zu entfernen." Ein Anderer fügt hinzu: „man soll die Regeln zur Ausscheidung der verbotenen Stellen (^iip^n *1-72) nur durch eigene Anschauung von einem erprobten Manne erlernen, der in diesem Fache geübt ist." — Natürlich, wenn man zuerst dafür gesorgt hat, das Gesetz unmäßig, drei- und vierfach auszudehnen, und da, wo das Entfernen eines Th eiles des einen na genügt und zu weiter keinen großen Schwierigkeiten geführt hatte, diesen bis tief in den Schenkel hinab, und noch einen zweiten dazu, und die Verzweigungen Beider und das daran haftende Fett verpönte, da mußte es wol so kommen, daß die Bekanntschaft mit diesen minutiösen Dingen allmälig nur zur Sache Einzelner und dadurch allmalig in ganzen Gegenden die Hinterviertheile den Israeliten ungenießbar gemacht wurden. Wir fragen aber billig, warum jene Erschwerungen? warum ließen es die Talmudisten, die Sitte festhaltend, nicht bei dem einfachen Bibelworte bewenden? — Von den drei letzteren Erschwer ringen weiß die Mi sch na noch Nichts; das Fettverbot abgerechnet, das jedoch ebenfalls in der Mischna nicht vorkommt (im Gegentheil heißt es da mbm, Chulin 89, 2. s. Maim. Komm, zur Mischna), treten sie uns erst aus dem Munde der Amora'i'm entgegen (ib. 92, 2. 93, 2.), ja, es bestehet eine Ansicht, daß die Verzweigungen sogar nach einem „Amora" noch erlaubt seien (s. Chulin 92, 2. Nbi:n '■wd rn 'oin), ja, noch mehr! nach der Meinung eines frühern Talmudisten (imrp S) ist sogar das Nachgraben in keiner Weise nöthig, sondern wird nur ein obenhin Wegnehmen 1W21Ä und in n^pb na rfnü:) verlangt, damit nur der Observanz Genüge geleistet sei, und ein Kommentator ist der Ansicht, daß nach der Meinung dieses Talmudisten das betreffende Fett selbst rabbinisch nicht verboten sei (ib. 92, 2. vgl. Nascht und Tos. z. St.). — So sehen wir auch hier, wie sich die meisten Erschwerungen erst allmalig geltend gemacht haben; und nicht nur Moses, nein, auch die früheren Talmudisten würden auserstehend ihre Religion nicht wieder erkennen. Das arme Israel! Gleich wie auf ein gemeinsames Lastthier legte jeder Rabbi, der des Weges dahinzog, ein neues Bündelchen, ein an, ein ‘n^fiüb ■ptvi:-), ein rwia rba* «an ‘■pErwin, auf seinen Rücken, bis die vielen Bündelchen, eine unerträgliche Last wurden, und Israel nicht nur die Erschwerun-