Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 46 (10.11.1845)
- Date
- 1845-11-10
- Page
- Seite 691 (sequence 11)
- Language
- German
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691 das Mitführeri kleiner Knaben und Mädchen in die Synagoge ist noch immer nicht aus den Gotteshäusern der dieskreisigen Gemeinden verbannt worden. Daß dies Alles, bald mehr bald weniger, trotz den Fortschritten des Zeitgeistes im Judenthume stattsindet, beruht wol auf dem starren Festhalten an althergebrachten Formen, von welchen unsre ältere Generation noch immer nicht lasten will; aber auch auf das kirchliche Oberhaupt dieses Kreises, auf den Kreisrabbiner fällt ein großer Lheil dieser Schuld. Es liegt keine Spur von Parteilichkeit in Diesem Ausspruche; es ist fern von mir, die Person unsres, schon um seines Alters willen ehrwürdigen Kreisrabbiner antaften zu. wollen; im Gegentheile, es gehört zu manchen seiner Vorzüge vornehmlich der, daß er nicht, wie andere seiner Amtsbcüder, in unsecm lieben Vaterlande seine Kreise bereist, um den geleerten Säckel zu füllen oder seine vollen zu vermehren, wozu sich Mancher selbst unerlaubter Erpressungen bedient. Von dieser Seite wäre durchaus nicht zu klagen, aber es leidet der königgrätzec Kreis, weil er vielleicht sein Wirken zu sehr dem bidschower Kreise schenkt, welchem ec ebenfalls vorsteht, und wäre dies auch nicht der Fall, was leicht seinem Alter zuzuschreiben ist, so sind jedenfalls wir Bewohner des königgrätzec Kreises zu beklagen, da wir doch gar zu wenig Beweise seines Wirkens haben, versteht sich die Ausfertigung der verschiedenen Zeugnisse abgerechnet, welche er ex officio auszustellen verpflichtet ist, und welche ihm ex xroxrüs von den Parteien bezahlt werden. Selbst von seiner Liberalität in Bezug der Neuerungen im Gotteshause sind seine Segnungen noch nicht bis zu uns gedrungen. Wie wohlthätig würde es nicht in dieser und andrer Beziehung sein, wenn dem königgrätzec Kreise ein eigner Rabbiner vorstehen würde, was unsre weise Landesregierung gewiß einst, berücksichtigen wird, vorzüglich wenn zur geeigneten Zeit die dieskreisigen israelitischen Bewohner bei einer hohen Landesstelle darum ansuchen würden, und würde es sich um den Wohnort des künftigen Kreisrabbinen handeln, so müßte man aus später anzuführenden Gründen für Reichenau stimmen, obgleich man durchschnittlich der größten der Kreisgemeinden dies Vorrecht einzuräumen pflegt. Wir wollen hoffen, daß es in dieser Beziehung nicht zu Streitigkeiten kommen wird, wie ähnliche vor nicht langer Zeit im pilsner Kreise stattgefunden. Die früheren pilsner-klattauer Kreisrabbiner pflegten bald zu Ronsberg und bald zu Schwiehau ihren Wohnsitz zu haben. Um den Aufenthalt des letztverstocbenen pilsner-klattauer Kreisrabbiner stritten sich die beiden vorbenannten Gemeinden, doch er selbst entschied für Schwiehau. Der allgeehrte Mann starb, und um den Wohnort des neu bestimmten Rabbinen.stritten abermals, doch aus ganz anderen Gründen, die beiden Gemeinden und-der jetzige Kceisrabbiner mußte sein Asyl nach Pilsen verlegen, ^wo nur wenige israelitische Familien wohnen. Es dürfte den Anschein haben, daß diese Bemerkung, die in Böhmen bald für ein Anekdötchen galt, hier überflüssig sei; indeß liegt viel, sehr viel darin, was bei der einstigen Anstellung eines königgrätzec Kreisrabbiners zur Richtschnur dienen kann. Ein zweites, nicht minder wichtiges Feld, als es die Verbesserung im Kultus ist, wird sich dem Wirkungskreise des Kreisrabbinen öffnen, wenn es — was aber Gott verhüten möge! — bis dahin unbebaut bleiben sollte, nämlich: die Einführung von Bildungsanstalten für die Jugend. Ich würde so gern über selbe berichten, allein — wir haben keine! Es dürfte dies vielleicht der einzige Kreis in Böhmen sein, der keine israelitische Elementarschule hat. Vielseitig wurde über diesen Gegenstand debattirt, vielseitig auch darüber geschrieben, aber die wirkliche Errichtung einer Schule scheiterte an dem Dünkel und dem Starrsinn der Orthodoxen, an der Aristokratie der Reichen, an dem Elend der Armen und oft an persönlichen, kleinlichen Parteilichkeiten; auch die schlangenköpsige Hyder, die Mode, seine Kinder auswärts unterrichten zu lassen, mag ebenfalls reichlich dazu bekgetragen haben, daß. bis jetzt noch keine Schule, ja nicht einmal in der größten der dieskreisigen Gemeinden eine Religionsschule'errichtet werden konnte. So sieht es im königgrätzec Kreise aus! — Nicht einmal dahin wurde es gebracht, daß man das Wort Gottes, die Erkenntniß Gottes, die Lehre Gottes, die Verehrung Gottes, den Glauben an Gott, das Vertrauen zu Gott, die Pflichten gegen Gott an eigends dazu bestimmter Statte den zarten Sprößlingen' unsrer Liebe gemeinschaftlich beibringen kann. Die Einwendung daß Privatlehrer in einzelnen Häusern zahlreich angetroffen werden, spricht nur noch mehr für die festgestellte Behauptung, daß öffentliche Schulen nothwendig sind; denn je zahlreicher diese oft gehaltlosen Lehrer auch manchmal in einer Gemeinde angetroffen werden, desto verschiedenartiger und desto planloser, desto einseitiger und auch desto unzweckmäßiger werden durch sie ihre Zöglinge unterrichtet, und so findet man eben dürch sie