Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 25 (16.6.1845)
- Date
- 1845-06-16
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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IX.Jahrgang. Allgemeine No. SS. Zeitung des Audenthmns. Eio «»parteiisches Orga» für alles jüdische Interesse. Redakteur Verlag von Dr. Ludwig Philippson, Baumgärtners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. zu Leipzig. (Mit König!. Sächsischer allergnädigster Konzession.) Leipzig, den 16. Juni 1845. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 98 Nogen in Quart inkl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrigmit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Rgr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22£ Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungsexpeditionen nehmen Bestellungen an; der,Hauptspedition für beide Letztere hat sich die König!. Sächs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhal t. Leitende Artikel: Der Sieg. — Was und wie im Judenthume resormirt werden soll? (Fortsetzung). Zeitungsnachrichten: Frankreich: Paris. Oesterreich: Prag, Pesth. Deutschland: Darmstadt, Stuttgart, Frankfurt am Main, Frankfurt am Main. Preußen: Breslau, Berlin, Berlin, Berlin, Berlin. Literarische Nachrichten: Thorn. — Notizen. Leitende Artikel. Magdeburg, 8. Juni. Der Sieg. Wenn wir eine Reihe von Jahren durchschritten haben, welche die Sache unsrer bürgerlichen Gleichstellung nur wenig förderten, so können wir das Jahr 1845 in sehr vielen Resultaten als ein Jahr siegreicher Förderung unsrer Angelegenheit schon jetzt, wo noch nicht einmal die Hälfte desselben entschwunden ist, begrüßen. Die vielen Petitionen der bedeutendsten Städte Preußens um völlige bürgerliche Gleichstellung der Juden; das Votum der rheinischen Landstände; die Vota der preußischen, märkischen, schlesischen, posenschen Landstände; die Aufhebung des sogenannten Napoleonischen Wuchergesetzes in Rheinpreußen, so wie aller Handels- und Gewerbebefchränkungen der Juden in Preußen durch die neue Gewerbeordnung; die Debatten und das Votum des englischen Oberhauses; die Entscheidung der brauuschweiger Regierung, daß die Juden zu allen ständischen und städtischen Wahlen gleichberechtigt sind; die bisherigen Debatten in der würtemberger Kammer sind Sterne, die sich zu einem herrlichen Kranze vereinen. Hierzu ist in den jüngsten Tagen abermals eine Thatfache gekommen, die sich in folgenden Artikeln ausspricht: Mainz, 19. Mai. Vor wir liegt der gedruckte Bericht des zweiten Ausschusses der zweiten hessischen Kammer über den Antrag des Abg. Glaubrech, die Aufhebung des Judenpatents in Rheinhessen betreffend. Der Bericht ist erstattet vom Abg. Lotheisen, und es verbreitet sich derselbe über die totale Zwecklosigkeit dieser Ausuahmsmaßregel aus der Zeit der Fremdherrschaft, dessen schwacher, Isehr prekärer Nutzen zehnfach aufgehoben wird von dem Rachtheile, den dieses Patent den Geschäften in Rheinhessen überhaupt und den redlichen jüdischen Handelsleuten insbesondere zufügt. Der Bericht schließt: „Nach allem An- und Ausgeführten glaubt der zweite Ausschuß, die vorliegende Motion zur unbedingten Annahme einer verehrlichen zweiten Kammer empfehlen zu müssen." Wir haben die Gewißheit, daß bei der Verhandlung in der Kammer die große Mehrheit der Deputirteu sich in demselben Sinne auSsprecheu wird. Daß aber die Staatsregierung, die so milde und gerecht gegen die Juden sich zeigt, einem solchen für die Juden so ehrenhaften Votum nicht willfahren sollte, läßt sich kaum denken.