Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Journal
- Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Volume
- 12 (1916)
- Issue
- Heft 1-3 (Januar 1916)
- Article
- Die jüdische Sprach- und Kulturgemeinschaft in Polen
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 16 (sequence 13)
- Language
- German
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- 16 - tragen. Nehmen wir dieses Verhältnis auch \ für die übrigen Jahre als maßgebend an, j Tabelle XXI. Jüdische Einwanderung in die Vereinigten Staaten von Amerika aus Rußland und Polen in den Jahren 1900-1914. Im Fiskaljahre Jüdische Gesamt¬ Jüdische (1 Juli bis einwanderung aus Einwanderung 30. Juni) Rußland aus Polen 1900 37 011 4 256 1901 37 660 4 330 1902 37 846 4 352 1903 47 689 5 484 1904 77 544 8 917 1905 92 38S 10 624 1906 125 234 14 401 1907 114 932 13 217 1908 71 978 8 277 1909 39 150 4 502 1910 59 824 6 879 1911 65 472 7 529 1912 58 389 6 714 1913 74 033 8 513 1914 102 638 1! 803 so erhalten wir für die jüdische Auswanderung aus Polen nach Amerika folgende Zahlen (Tab. XXI). Am stärksten war die Auswanderung demnach im Jahre 1906: 14401 Personen. Sonst übersteigt die Zahl der Auswanderer im Jahre durchschnittlich nicht einmal 8000. In den letzten 15 Jahren (1900—1914) wanderten aus Polen nach Amerika 119 798 Juden aus. Es ist aber selbstverständlich, daß diese Zahlen, die auf Grund einer Umrechnung gewonnen sind, nicht ganz genau sein können. Da aus Polen die Auswanderung nicht nur nach Amerika, sondern auch nach Deutschland und andere Länder stattfand, (die im Jahre 1908 etwa 27 Personen betrug) erhöhen sich die in der Tabelle XXI angegebenen Zahlen der jüdischen Auswanderer aus Polen um eine allerdings ganz geringe Anzahl der Auswanderer in die europäischen Länder. Die jüdische Bevölkern] (Schluß). Von Dr. Max Ros EL Sprach Verhältnisse. Die österreichische Statistik kennt keine j Nationalitätenstatistik schlechthin, weil es in i Oesterreich noch kein eigentliches Nationali- | tätenrecht gibt; indes existieren für die Verwaltung und die Rechtspflege gewisse äußere Merkmale, welche entscheidend sind. Ais solches äußere Merkmal gilt für die Statistik namentlich die Umgangs spräche der Staatsbürger, d. i. die Sprache ihres gewöhnlichen Verkehrs; von einer Mutt e r spräche will die österreichische Verwaltung mit Recht oder Unrecht nichts wissen. Trotz des unzweideutigen Begriffes Umgangs spräche begeht die österreichische Verwaltung zwei logische Sprünge, 1) verbietet sie die Angabe als U m g a n g sg Gaiiziens bis 1910. n f e 1 d (Lemberg). spräche für solche Sprachen, welche sie nicht in das offizielle und zugleich geschlossene Sprachregister aufgenommen hat; 2) dekretiert sie und verzeichnet sorgfältig als Umgangs spräche in einem Kronlande eine anerkannte Sprache, auch wenn sie von nur einer einzigen Person angegeben wird! (Serbe in der Bukowina.) Was die logische Hyperbel betreffend die Sanktionierung einer geschlossenen Sprachgruppe anlangt, so ist nachdrücklichst darauf aufmerksam zu machen, daß die Voraussetzungen für den numerus clausus nicht in den Tatsachen der Entwicklung, sondern in der politischen Raison liegen. Die österreichische Verwaltung kennt 9 Sprachen: die deutsche, tschechische, polnische, ruthenische, italienische, serbo-