Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Journal
- Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Volume
- 10 (1914)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1914)
- Article
- Inhalt
- Date
- 1914-07-01
- Page
- 97 (sequence 1)
- Language
- German
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Erscheint mooatiich. Abosnementspreis Jfir das ganze Jahr 6,— M., fär das halbe Jahr 3,50 M. Zu beziehen durch den Verlag Max Schildberger, Inhaber Arthur Schlesinger, Berlin W. 62, Schilistrasse 3 oder durch sämtliche Buchhandlungen der Joden Herausgegeben vom Bureau für Statistik der Juden Berlin C. 2, An der Spandaner Brücke 15 Schriftleitung: Dr. Bruno Blau, Berlin. 10. Jahrgang Juli/August 1914 Heft Nr. 7/8 INHALT : Die nicht von den Verfassern gezeichneten Artikel sind Arbeiten des Bureaus für Statistik der Juden. I.Abhandlungen: Dr. oec. publ. Jacob Segall, Berlin: Die Leistungen der Armenkommission der jüdischen Gemeinde zu Berlin. — Dr. Bruno Blau, Berlin: Zur Statistik der Juden in Hannover. — Horatorund Maximilian Paul-Schiff: Die statistischen Ziffern für Austritte aus dem Judentum und Mischehen. If. Statistisches Archiv: Aktiengesellschaft zur Beschaffung billiger Wohnungen in London. (Four per Cent Industrial Dwellings-Company London.) — Aus der Statistik der israelitischen Religionsgemeinde zu Dresden für das Jahr 1913. — Statistik der Juden in Leipzig. III. Mitteilung. Nachdruck der Abhandlungen ist nur mit besonderer Genehmigung, des übrigen Inhalts nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet. Die Leistungen der Armenkommission Von Dr. oec. publ. Ja Wer ein Werk über die allgemeine Armenpflege und die Wohlfahrtseinrichtungen in Deutschland schreiben wollte, müßte mit den Leistungen der Kommunen auf diesem Gebiete beginnen. Sie sind nämlich diejenigen Verbände, welche gesetzlich in erster Linie sich der Ortsarmen anzunehmen verpflichtet sind und für die Schaffung von Wohlfahrtseinrichtungen zu sorgen haben. Ganz anders verhält es sich mit einer Darstellung der jüdischen Armenpflege und Wohlfahrtseinrichtungen. Das Gesetz schreibt heute in keinem Bundesstaate den jüdischen Gemeinden eine gesonderte Armenpflege vor. Wenn nun aber auch feststeht, daß die jüdischen Gemeinden nicht gesetzlich verpflichtet sind, für ihre Armen zu sorgen, so ist es ihnen andrerseits doch unbenommen, der Mischen Gemeinde zu Berlin. c o b S e g a 11, Berlin. freiwillig für die Unterstützung ihrer Armen besondere Mittel bereitzustellen. Die Gemeinden können in ihr Statut eine diesbezügliche Bestimmung aufnehmen und zugleich festsetzen, aus welchen Mitteln sie die Ausgaben für die Armenpflege bestreiten. Fast alle jüdischen Gemeinden in Preußen haben von diesem Rechte Gebrauch gemacht und stellen in ihren Gemeindeetat alljährlich eine feste Summe für die Armen ein, die in der Regel aus dem Steuererträgnis herrührt Die von derBerliner jüdischen Gemeinde geübte Armenpflege hat folgende rechtliche Grundlage. Nach § 3 des Gemeindestatuts widmet die jüdische Gemeinde ihre Fürsorge ihren bisher bestehenden Anstalten für Unterrichtszwecke, für Armen- und Krankenpflege, und zwar soweit nicht auf Grund