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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1913-06-01 · Heft 6 (Juni 1913) · p. Seite 87

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
9 (1913)
Issue
Heft 6 (Juni 1913)
Article
Die Kriminalität der Juden in Preußen im Jahre 1910
Date
1913-06-01
Page
Seite 87 (sequence 2)
Language
German
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— 87 - einzelnen Delikte verurteilten Christen und Juden als auch die Ziffer, welche anzeigt, wieviel Christen und Juden auf 100 000 strafmündige — d. h. über 12 Jahre alte — Zivilpersonen der betreffenden Konfession entfallen. Da hier die strafmündige Bevölkerung der einzelnen Konfessionen unmittelbar durch Zählung ermittelt ist, wird also der Fehler vermieden, der entsteht, wenn man die Zahl der Verurteilten zur Gesamtzahl der Religionszugehörigen oder zu der durch Abzug eines gleichmäßigen Prozentsatzes berechneten Zahl der Strafmündigen in Beziehung setzt. Letztere Berechnungsart führt, wie an dieser Stelle nochmals erwähnt werden mag, deshalb zu falschen Ziffern, weil die Altersklassen bei der jüdischen Bevölkerung ganz anders besetzt sind als bei der christlichen. Da die Juden weniger Strafunmündige als die Christen haben, würde ihre Kriminalitätsziffer höher erscheinen, als sie in Wirklichkeit ist. Und da die Differenz ziemlich bedeutend ist, ist die Ausschaltung dieser Fehlerquelle besonders wertvoll. — Es wurden in Preußen im Jahre 1910 wegen Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze im Ganzen 340 067 Christen und 3 831 Juden, von 100 000 strafmündigen Christen 1214 und von 100 000 strafmündigen Juden 1128 verurteilt. Die Gesamtkrirninalität der Juden ist also geringer als diejenige der Christen. Wie sich die Verurteilten auf die vier großen Hauptgruppen, welche unsere Kriminalstatistik unterscheidet, verteilen, ist aus der Zusammenstellung am Schluß der Tabelle ersichtlich. Danach ist die Kriminalität der Juden nur in der ersten Gruppe, in welche bekanntlich die Vergehen gegen die Gewerbeordnung und die Sonntagsruhe fallen, größer. Was die einzelnen Delikte betrifft, so begegnet uns auch in der vorliegenden Tabelle im großen und ganzen dasselbe Bild, wie wir es aus den früheren Darstellungen der Kriminalstatistik kennen, und welches zu der Annahme berechtigt, daß die Kriminalität der Juden zu einem großen Teile als Berufskriminalität anzusprechen ist, d. h. in der besonderen Berufssfellung der jüdischen Bevölkerung begründet ist.; vgl. v. Liszt, das Problem der Kriminalität der Juden. S. 5 ff.) Hierfür spricht übrigens auch die Tatsache, daß die Kriminalität der Jaden in Ländern bezw. Städten, in denen ihre Berufsverteilung eine andere ist, z. B. in Amsterdam, wesentlich andere, und zwar der Berufsstellung der dortigen Juden entsprechende Züge aufweist. Die Juden sind an folgenden Delikten stärker beteiligt als die Christen: Verletzung der Wehrpflicht (20 : 18), Vergehen gegen die Gewerbeordnung (288:67), Doppelehe (0,3:0,1) Ärgernis durch unzüchtige Handlungen (7:5"), Beleidigung (169 : 141), Zweikampf (0,3 : 0,2), Hehlerei (23:22), Betrug (101 :47), Betrug im wiederholten Rückfall (9 :7), Untreue (11:3), Nahrungsmittel Verfälschung (15 :9), Urkundenfälschung (29 : 16), betrügerischer Bankrott (0,3 : 0,1), einfacher Bankerott (16 : 1"), andere Vergehen in Bezug auf das Konkursverfahren (1:0.1), Vergehen in Bezug auf Glückspiel unJ Lotterie (29 : 8), Wucher (0,3 : 0,1), Vergehen in Bezug auf das geistige Eigentum (3 :1), Verletzung von AbsperrungsmaÖregeln bei Viehseuchen (4 : 2). Umgekehrt haben die Christen einen größeren Anteil an folgenden Straftaten: Hoch- und Landesverrat (0,04:0), Majestätsbeleidigung (0,04 : 0), Gewalt und Drohung gegen Beamte (41 : 8), Befreiung von Gefangenen (4 : 0,3), Hausfriedensbruch (54 : 32), Arrestbruch (5:3), Münzdelikte (1:0,3), Religionsdelikte (0.4:0), Personenstandsdelikte (0,1 : 0), Blutschande (1 :0), Unzucht, Notzucht (11 :4), widernatürliche Unzucht (I : 0,3), Mord (0,2 :0),

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