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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1908-07-01 · Heft 7 (Juli 1908) · p. Seite 108

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
4 (1908)
Issue
Heft 7 (Juli 1908)
Article
Die Juden in Österreichisch-Schlesien
Date
1908-07-01
Page
Seite 108 (sequence 5)
Language
German
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— 108 — Es erübrigt nur noch, die kulturellen Verhältnisse der Juden Schlesiens einer Erörterung zu unterziehen. Mit der Regelung der bürgerlichen Rechtsverhältnisse der Juden Österreichs ergab sich auch die Notwendigkeit der einheitlichen Regelung ihrer religiös-internen Angelegenheiten. Nach mehrfachen Versuchen erfolgte diese mit Gesetz vom 21. März 1890, R. GL B. Nr. 57, durch welches die Institution der "Kultusgemeinden" geschaffen wurde? und den nach Ländern erlassenen Durchführungsverordnungen, durch welche die einzelnen Kultusgemeinden ins Leben gerufen wurden. In Schlesien war wohl nicht jene Basis für die Kreierung der Kultusgemein den vorhanden, wie in Mähren, wo die alten Judengemeinden die Grundlage für die Errichtung der neuen Kultusgemeinden boten aber auch in Schlesien schloß man naturge. maß an jene Orte an, in welchen die Juden teils bereits vor dem Jahre 1848 in größerer Zahl gewohnt hatten, teils seit Erlangung der Freizügigkeit sich zahlreicher ansiedelten. Mit Verordnung der schlesischen Landesregierung vom 12. Dezember 1892 wurden für Schlesien 10 Kultusgemeinden geschaffen: Troppau, Teschen, Bielitz, Jägerndorf, Friedek, Skotschau, Freistadt, Wagstadt, Freiwaldau und in der alten mährischen Judengemeinde Hotzenplotz. Die ehemalige nicht geschlossene Judengemeinde Weidenau wurde wegen der geringen Anzahl und der schwachen materiellen Kräfte ihrer jüdischen Insassen nicht zur Kultusgemeinde erhoben. Die Kreirung der schlesischen Kultusgemeinden übte auch ihren Einfluß auf die bereits mit Statthalterei - Verordnung vom 15. Juni 1891 vollzogene Einteilung der mährischen Kultusbezirke. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit wurde nämlich der mährische Gerichtsbezirk Mistek vom Kultussprengel Mähren-Ostrau abgetrennt und mit dem schlesischen Kultussprengel Friedek zur Kultus - gemeinde Friedek-Mistek vereinigt; hierfür wurde wiederum der schlesische Gerichtsbezirk Öderberg dem Kultussprengel Mähr.- Ostrau einverleibt. Auch Kultus vereinex) befinden sich in mehreren Orten Schlesiens, so in Dzieditz (Kultussprengel Bielitz) Ustron und Chybi (KultusSprengel Skotschau), Orlau (Kultussprengel Freistadt), Oderberg (Kultussprengel Mähr.-Ostrau), Königsberg, Sehönbrunn, Odrau und Wigstadtl (Kultussprengel Wagtadt), Freudenthal (Kultussprengel Jägerndorf), Weidenau (Kultussprengel Freiwaldau), Zuckmantel und Olbersdorf.(Kultussprengel Hotzenplotz). *) Siehe mein Buch: „Die Juden in Mähren" S. 45 f., und die März'Nummer 1908 dieser Zeitschrift S. 33 ff. Die Juden im Königreich Sachsen. Die Zahl der Juden im Königreich Sachsen ist nicht beträchtlich (14 697 unter 4,5 Millionen Gesamtbevölkerung im Jahre 1905, d. h. 0,33 Prozent), aber ihr Anteil an der Bevölkerung ist seit Mitte des vergangenen Jahr- Von Dr. Otto Meiler in Darmstadt. die nicht nur mit der starken Zunahme der Gesamtbevölkerung gleichen Schritt hält, sondern sie ganz bedeutend überholt. Bis 1905 hatte sich die Zahl der Juden 6 mal so stark vermehrt als die der ganzen sächsischen hunderts ununterbrochen im Wachsen begriffen. 1849 zählte man nur etwas über 1000 Juden; von da an zeigt sich eine rasche und stete Zunahme, Bevölkerung. Für die einzelnen Volkszählungen ergeben sich folgende Zahlen:

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