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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1908-07-01 · Heft 7 (Juli 1908) · p. Seite 104

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
4 (1908)
Issue
Heft 7 (Juli 1908)
Article
Aufnahmen von Juden in den österreichischen Staatsverband und Entlassungen aus demselben
Date
1908-07-01
Page
Seite 104 (sequence 8)
Language
German
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— 104 — fallen, in der Gemeinde sich, aufgehalten hat. Unter denselben Bedingungen wird dem Ausländer die Verleihung des Heimatrechts zugesichert, für den Fall, daß er das österreichische Bürgerrecht erhält. Durch . Unterscheidung von In- und Ausländern können die Angaben über Heimatsverleihungen teilweise auch als Hinweise auf die Art der Binnenwanderung der österreichischen Bevölkerung dienen. Es wurden in den Heimatverband der nebenbezeichneten Gemeinde aufgenommen: Pers. überh. dar. Ausl. Juden dar. Ausl. 1903 1904 1903 1904 1903 1904 1903 1904 Wien . . . 13394 12017 722 741 722 855 96 178 Triest . . . 1652 1967 19 36 8 11 4 3 Reichenberg 295 199 4 •-- 16 15 - - Iglau .... 251 320 1 1 12 6 - 1 Karlsbad. . 102 132 1 4 15 21 1 1 Olmütz . . 134 99 4 1 14 12 1 1 Znaitn . . . 133 88 3 6 3 5 - - Troppau . ■. 132 146 10 11 123 9 8 1 Bielitz .. . . 134 89 6 1 25 17 4 - Krakau. . . 333 190 31 4 64 25 2 - Die Juden in Oster Von Dr. Theodor Die ersten urkundlichen Nachrichten über die Juden in österreichisch-Schiesien stammen aus dem 13. Jahrhundert. Eine Urkunde aus dem Jahre 1226 besagt, daß die Juden Schlesiens zwei heute nicht mehr vorhandene Dörfer bei Breslau bewohnten, daselbst Grundstücke besaßen und Landwirtschaft trieben. Während des ganzen Mittelalters und bis ins 18. Jahrhundert ist ihr Schicksal das nämliche wie in den meisten anderen deutschen Landen. Judenbrandschatzungen und J udenaustreibungen sind an der Tagesordnung. Im 17. und 18. Jahrhundert werden mehrere gesetzliche Bestimmungen erlassen, um die Zahl der Juden zu beschränken. Lauteines Dekretes vom Jahre 1713 wurde die Duldung der Juden in Schlesien von der Zahlung eines „Toleranzgeldes", einer Kopf- und einer Vermögenssteuer abhängig gemacht; die nicht zahlungsfähigen Juden mußten das Land verlassen. Ein Patent vom Jahre 1730 besagte, daß die Juden nur an jenen Orten geduldet werden sollen, an denen sie bis dahin ansässig waren, hingegen an anderen Orten nicht aufgenommen werden durften. Besonders trübe Zeiten brachen für die Juden Schlesiens, wie Österreichs überhaupt, mit dem Regierungsantritte der Kaiserin Maria Theresia heran. Während der Haas in Brünn. Kriege mit Preußen wurden sie des Einverständnisses mit dem Feinde geziehen, und unmittelbar nach Abschluß des Friedens wurde (1745) ihre Vertreibung aus Böhmen, Mähren und Schlesien angeordnet. Nur in Anbetracht der auch für die christliche Bevölkerung bevorstehenden wirtschaftlichen Schädigung wurde den Juden zuerst Duldung für 10 Jahre bewilligt, nach Ablauf dieser Zeit wurde die Verfügung auf Antrag der Stände überhaupt nicht mehr durchgeführt. Da sohin die Verhältnisse selbst die Zeit der Juden Vertreibungen als abgetan erkennen ließen, begann man mit den Juden als Landessässigen zu rechnen und ging daran, ihre rechtliche Stellung zu fixieren. Für Schlesien erfolgte diese Regelung mit Patent vom Jahre 1752, für Mähren erst zwei Jahre später (1754) mit der umfangreichen „ General-Polizei-Prozeß- und Kommerzialordnung". Das für Schlesien erlassene Patent ordnete nebst anderen Verhältnissen insbesondere auch die lokale Verteilung der Juden im Lande. Es wurde die Zahl von 119 tolerierten Familien fixiert, und zwar 88 für den Teschner Kreis, 8 für Weidenau und 23 für Troppau-Jägerndorf. Die Familien dieser 3 Kreise bildeten geschlossene Körper, deren öffentliche Angelegenheiten (Erhebung und Abfuhr der Steuern, Erstattung

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