Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Journal
- Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Volume
- 4 (1908)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1908)
- Article
- Im russischen Aussiedlungsgebiet und außerhalb desselben
- Date
- 1908-06-01
- Page
- Seite 86 (sequence 6)
- Language
- German
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— 86 — 72%. Man muß annehmen, daß der Bedarf an Transportmitteln außerhalb des Ansiedlungsgebietes vorzugsweise von den Bauern befriedigt wird, welche das Fuhrmannswesen als Nebenerwerb betreiben, unter solchen Bedingungen ist die Anzahl der Berufsfuhrleute nicht groß. Im Ansiedlungsgebiet sind die Juden gezwungen den Verdienst in diesem wenig einträglichen Gewerbe zu suchen. Auf diese Weise ist die Zahl der Berufsfuhrleute unverhältnismäßig groß. Das Verhältnis der Durchschnittszahl in den Gouverments im Rayon und außerhalb desselben wird in diesem Gewerbe ein ganz exorbitantes 100:420. Von den anderen Berufen ist die Tätigkeit als Lehrer und Erzieher besonders beachtenswert. Ungeachtet der Beschränkungen, die auf diesem Gebiet den Juden gegenüber herrschen, ist ihre Anteilnahme in demselben außerordentlich stark und der Unterschied in der relativen Zahl der Personen, die diesen Beruf innerhalb und außerhalb des Gebietes ausüben, recht bedeutend. Auf Grund der angeführten Beispiele kann man in Bezug auf die Erwerbszweige, die den Juden zugänglich sind, behaupten, daß in den Bedingungen, in welchen außerhalb des Gebietes 100 Personen ihren Lebensunterhalt fanden, im Gebiet zirka 250 Personen ihn finden müssen. — Diese runden Zahlen geben einen annäherndenMaßstab zurSchätzung der ökonomischen Schwierigkeiten, mit welchen die jüdische Bevölkerung zu kämpfen hat — das ist der Maßstab der jüdischen „Anhäufung". Damit die jüdische Bevölkerung in solche Verhältnisse kommt, in welchen die handeltreibende Bevölkerung außerhalb des Rayons lebt, ist notwendig, daß zirka 60% derselben zu neuen Erwerbszweigen übertritt. Jedoch müssen wir bemerken, daß die Gouvernements außerhalb des Ansiedlungsgebiets kaum als „normale" betrachtet werden können. Wenn auch in den Gouvernements des Ansiedlungsgebietes zweifellos ein Überfluß an Handeltreibenden herrsche, so scheint außerhalb derselben ein Mangel vorhanden zu sein. Da wir hauptsächlich vom Standpunkte der Bedürfnisse der Bevölkerung sprechen, wird die Zahl der überflüssigen Handeltreibenden im Gebiet etwas niedriger als die angegebene sein. Zur Statistik der Ehescheidungen In Berlin. Von Dr. jur. Bruno B 1 Nach deutschem Recht darf ein Termin zur mündlichen Verhandlung über eine Klage, welche auf die Scheidung einer Ehe oder auf die Herstellung der ehelichen Gemeinschaft gerichtet ist, im Allgemeinen nur dann anberaumt werden, wenn zuvor vor dem Amtsgerichte ein Sühneversuch gemacht worden ist und dieser zu einer Verständigung unter den Ehegatten nicht geführt hat. Damit der Sühnetermin nicht zu einer bloßen Form herabsinke und wenigstens in manchen Fällen von Erfolg begleitet sei, sind die Gerichte in Preußen durch ministerielle Verfügung angewiesen worden, den Geistlichen der bea u, Rechtsanwalt in Berlin. treffenden Konfession, der die Ehegatten angehören, von dem bevorstehenden Sühnetermin Mitteilung zu machen und ihnen auf diese Weise Gelegenheit zu geben, vermöge ihres seelsorgerischen Einflusses auf die Ehegatten im Sinne der Aufrechterhaltung der Ehe einzuwirken. Diese Anordnung galt bis vor kurzem nur für den Fall, daß es sich um Ehegatten christlicher Konfession handelte. Den Bemühungen des deutschen Rabbinerverbandes ist es dann schließlich gelungen, bei den maßgebenden Behörden durchzusetzen, daß auch die jüdischen Geistlichen benachrichtigt werden, wenn ein Sühnetermin für