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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1908-04-01 · Heft 4 (April 1908) · p. Seite 56

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
4 (1908)
Issue
Heft 4 (April 1908)
Article
Der Anteil der Juden am landtäflichen Besitz in Galizien
Date
1908-04-01
Page
Seite 56 (sequence 2)
Language
German
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— 56 — 1874 in die von den Kreisgerichten geführten Grundbücher eingetragen wurden. Die Besitzer dieser Herrengüter genossen auch unter österreichischer Herrschaft bis zum Jahre 1848 die ihnen durch die polnische Verfassung zugestandenen Vorrechte: Anspruch auf Frondienstleistungeu seitens der auf ihren Gütern ansässigen Bevölkerung, Ausübung der öffentlichen Lokalverwaltung sowie der polizeilichen und gerichtlichen Gewalt über die Landbevölkerung ihres Kreises. Noch bis auf den heutigen Tag nehmen diese Gutsbesitzer im öffentlichen Rechte, insbesondere im Wahlrechte (für die Gemeinde, den Landkreis, den Landtag und — bis zur Einführung des allgemeinen Wahlrechts — auch für den Reichstag) eine bevorzugte Stellung ein. Der Erwerb und Besitz landtäflicher Güter war nur auf den Adel und den Bürgerstand der Stadt Lemberg beschränkt. Insbesondere waren die Juden von ihrem Besitz (sofern sie ihn nicht vor dem Jahre 1793 erworben hatten) ausgeschlossen. Die Beschränkungen inbezug auf die Juden wurden vorübergehend im Jahre 1848 und endgültig mit dem Inkrafttreten der Staatsgrundgesetze vom Jahre 1867 aufgehoben. Der landtäfliche Besitz umfasst den Latifundien- und Großgrundbesitz und einen Teil des Mittelgrundbesitzes; er nahm im Jahre 1902 eine Fläche von 2916680 ha ein und bildete damit 37,2% der gesamten Bodenfläche Galiziens von 7849183 ha (gegen 39,4% im Jahre 1889 und 42,4% in den Jahren 1852 bis 1866). Während über den landtäflichen Besitz sehr eingehende Arbeiten vom langjährigen Leiter des galizischen statistischen Landesamtes, Hof rat Prof. Pilat und Prof. Buzek für das Jahr 1902 (Bd. XII und XX der Mitteilungen des statistischen Landesamtes für Galizien) unterrichten, liegen über den Anteil der J?iden an dem in die Grundtafel nicht eingetragenen Bodenbesitz, also an dem ganzen Kleingrundbesitz, der im Jahre 1902 in Westgalizien 1628485, in Ostgalizien 3304068 ha betrug und % (62,8%) des gesamten Areals des Landes ausmachte, gar keine Angaben vor. Tabelle I gibt den gesamten und den jüdischen landtäflichen Besitz für die Jahre 1889 und 1902 an. Der jüdische Großgrundbesitz umfaßte im Jahre 1902 in Ostgalizien eine Fläche von 248979 und in Westgalizien von 52640 ha. Gegen das Jahr 1889 hat sich der gesamte landtäfliche Besitz um 174343 ha (5,64%) vermindert, noch stärker aber war der Rückgang des in jüdischem Besitz befindlichen Bodens, der in Westgalizien um 3551 ha oder 6,32%, in Ostgalizien um 35328 ha oder 12,43% und in ganz Galizien um 11,42% seiner früheren Ausdehnung sich verminderte. Dieser Eückgang des jüdischen Grundbesitzes ist darauf zurückzuführen, daß von 6 jüdischen Großgrundbesitzern, die im Jahre 1889 mehr als je 10000 Joch Landes und zusammen über 120000 ha besaßen, 3 ihre Güter mit einer Fläche von 66608 ha an Christen veräußerten; abgesehen von diesem Verlust hat sich der jüdische Grundbesitz um 27729 ha vergrößert und die Zahl der jüdischen Gutsbesitzer vermehrt. Immerhin beweist die ihrem Bevölkerungsanteile ungefähr gleichkommende Beteiligung am grundtäflichen Besitze in Anbetracht der ver¬ Tabelle 1. D e r Ii n d t ä f l i c h e Besitz betrug (in ha) i" i m J a h r e 1889 im jähre 1902 insgesamt davon in jüdisch. Besitz insgesamt davon in jüdisch. Besitz absolut in % absolut i"°/o 762678 56191 7,37 687161 52640 7,66 2328286 284307 12,21 2229469 248979 11,17 3090973 340498 11,02 2916630 301619 10,84

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