Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Journal
- Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Volume
- 5 (1909)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1909)
- Article
- Die Zahl der Juden in Rußland im Jahre 1867
- Date
- 1909-12-01
- Page
- Seite 192 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2650397-3187664-3187677-3190437--2465-3190475- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Hrodna 1× ep/1044655
- Kaunas 1× ep/1000678
- Minsk 1× ep/1000754
- Vilnius 1× ep/1000947
OCR text
— 192 — In folgenden Gouvernements wohnten eine beträchtliche Anzahl Juden. auf 1000 der Ges.-Bev. Grodno 148718 164 Kowno 119686 125 Kiew 266205 124 Minsk 139114 123 Woiynien 134256 118 Wilna 194516 118 Podolien 108437 III Witebsk 211801 109 Bessarabien 94045 89 Cherson 128342 S6 Kurland 35841 60 Tschcrnigow 49829 32 Jekaterinoslaw 30017 23 Foltawa 43391 22 Summa 1784424!••■—-;! Zahl der Juden im Jahre 1892. In |! Costarica jj Costorica lebten 1892240701 Katholiken, u-;' 2245 Protestanten und 35 Juden. Die Gesamtbevölkerung betrug 262661. (Censo General de la Republica de Costa - Rica, San J o s € 1893.) iH ii Zahl der Juden im Jahre 1891. In :j Barbados jj Barbados lebten 1891 Bekenner der l': —!! Englischen Kirche 156539, Wesleyans 14485, Moravians 6801, Römisch-Katholiken 816, Juden 21. (Censusof Barbados 1881—91.) \ I! Verteilung der Konfessionen in Veoe- | Venezuela jj Zlieta 1394 Nach der Volkszahlung —; von 1894 gab es in Venezuela 2434984 Katholiken, 3515 Protestanten und 411 Israeliten. Die Gesamtbevölkerung betrug 2444816. Mithin machten die Israeliten nur 0,016°/0 aus. (Statistisches Jahrbuch der Vereinigten Staaten vonVenezuelalS94.) Literatur. Lazarus, Prof. Dr. Moritz. Die Erneuerung des Judentums. Berlin. Georg Reimer. 1909. XVI +121 : Seiten. 8°. — Preis 2 Mk. Der Verfasser bezeichnet die Schrift als sein Ver- \ mächtnis an seine Glaubensgenossen und veröffentlichte j sie deshalb zu seinen Lebzeiten nicht. Erst jetzt hat \ sich Lazarus' Witwe dazu entschlossen, das Buch i herauszugeben. j Lazarus wendet sich gegen die Orthodoxie; er j erhofft die Erneurung des Judentums von einer fortschreitenden Läuterung und Erhebung desselben. „Nicht Neues zu schaffes ist nötig, sondern das Alte, Wahre, Ewige im Judentum wieder aufzubauen und ihm die Herrschaft zu gewinnen." „An die Stelle der juristisch' peinlichen, der philologisch-willkürlichen, scholastischen, dem äußerlichen Buchstabendienst verfallenen Auslegung der Gesetze muß wiederum die sachliche, aus dem Sinn, der Bedeutung, dem Grunde des Gesetzes geschöpfte treten. Dann und nur dann v/ird es möglich sein, das Gesetz im Zusammenhang mit der allgemeinen Kulturentwickelung zu gestalten und ohne inneren Widerspruch zu befolgen.* „Dem Judentum droht die höchste Gefahr, wenn es als mit der Strenge des über' lieferten Gesetzes unauflöslich verbunden betrachtet wird." Im Anschluß an diese Grundgedanken seiner Schrift verlangt der Verfasser die Aufhebung gewisser Bestimmungen der jüdischen Lehre, welche ihm veraltet und im Widerspruch zu den ursprünglichen Quellen zu stehen scheinen. Zur Erhärtung dessen werden eine Reihe von Beispielen angeführt. Lazarus zieht auch die letzte Konsequenz und gelangt zu der Forderung, daß überhaupt jede feste Bestimmung des ReligionS' gesetzes unterbleiben solle; ein jeder möge so handeln, wie sein Gewissen es ihm vorschreibe; „wenn nur ein jeder wahrhaftig und ernst nach seinem Gewissen das Gesetz am besten zu erfüllen meint, dann h a t er es am besten erfüllt." Bei dem hohen Ansehen, welches Lazarus in weiten Kreisen genießt, dürfte seine Schrift berechtigtes Auf' sehen erregen. Es wird Sache der Theologen sein, sich mit den Gedanken Lazarus* auseinanderzusetzen. B. B. Hörwitz, L. Die Verwaltung der leidenschaftlichen Angelegenheiten im ehemaligen Kurhesseti. Cassel. Gebrüder Gotthelft. 1908. 40 Seiten. 80. Der Verfasser will einen Beitrag zur Geschichte der Emanzipation der Israeliten liefern und stellt den Rechts^ zustand vor Erlaß des Gesetzes vom 29. Oktober 1833, welches den Juden Kurhessens die Gleichberechtigung bescherte, sowie die Vorgeschichte dieses Gesetzes dar. Die von dem Vorsteheramt der Israeliten zu Cassel veröffentlichte Arbeit erfüllt ihren Zweck in vollem Maße. B. B Kraus, Karl. Sittlichkeit und Kriminalität. Wien und Leipzig. Buchhandlung L. Rosner. 1908. 3S7 Seiten. 8^. Preis 6 Mk. Kraus hat zu dem \. Bande seiner ausgewählten Schriften eine Reihe von Aufsätzen vereinigt, welche in ihrer ursprünglichen Form in der Wiener Zeitschrift „Die Facker erschienen sind. Sie behandeln zumeist die Wiener Sensationsprozesse der letzten Jahre, so weit sie das Thema „Sittlichkeit" berühren. Kommt die Darstellung von Einzelfällen schon an sich als ein äußerst wichtiges kriminalpolitisches Material in Betracht, weiches der Kriminal s t a t i s t i k an Bedeutung gleich zu achten ist, so sind die Betrachtungen Kraus' zu den einzelnen Prozessen von ganz besonderem Werte. Denn er weiß in glänzender Darstellung aus jedem einzelnen Falle eine schier erstaunliche kriminalpolitische Ausbeute zu gewinnen. Die temperamentvollen kritischen Bemerkungen Kraus', welche sich einesteils auf die Rechtspflege und andererseits auf die Gesetze selbst beziehen, verdienen in hohem Maße Beachtung, zumai in einer Zeit, in der die Reform der Strafgesetzgebung vorbereitet wird. B. B. Für die Redaktion verantwortlich: Rechtsanwalt Dr. Bruno Blau, Berlin. — Herausgegeben vom Bureau für Statistik der Juden, Berlin. — Expedition und Kommissionsverlag von Louis Lamm in Berlin C 2, Neue Friedrichstrasse 61—63. —Druck von E. Grüner, Bernau.