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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1907-02-01 · Heft 2 (Februar 1907) · p. Seite 23

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
3 (1907)
Issue
Heft 2 (Februar 1907)
Article
Besteuerungs- und Finanzverhältnisse der jüdischen Gemeinden in Deutschland
Date
1907-02-01
Page
Seite 23 (sequence 7)
Language
German
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ungefähr 5^ Millionen, der Gesamtetat fast 123/* Millionen betragen, in ganz Deutschland dagegen die Kultussteuer-Einnahmen 7l/3 Million und der Gesamtetat 155/4—lß Millionen Mark. Betrachten wir die Gesamtsumme der in Deutschland aufgebrachten jüdischen Kultussteuern, wie wir sie in Tabelle III berechnet haben, als eine Masse, und fragen, in welchem Maße die einzelnen Gemeindegruppen (nach ihrer Größe geordnet) an der Gesamtsumme beteiligt sind, so erhalten wir folgende Zusammenstellung : Es brachten an Kultussteuern auf: absolut in % der Gern Mark sammtsumme 1. Berlin..... 1372208 21,9 2. Städte mit mehr als 10 000Juden (Frankfurt a. M., Breslau, Hamburg) .... 653635 10,4 3. Städte mit 5000 bis 10 000 Juden (Köln, München, Leipzig, Posen, Nürnberg, Hamburg) .... 507660 8,1 4. 17 Städte mit 2000 bis 5000 Juden . . 770034 12,3 5. 23 Städte mit 1000 bis 2000 Juden . . 522118 8,3 Städte mit mehr als 1000 Juden zusammen 3825664 . 61,0 6. Gemeinden mit 500 bis 1000 Juden . . 889972 14,3 7. Gemeinden mit 300 bis 500 Juden . . 371649 5,9 8. Gemeind. mit wenig. als 300 Juden . . 1181354 18,8 zusammen 6268039 100,0 Ohne Berlin entfällt in Preußen 15,5 Mk. und im ganzen Reich 14,2 Mk. als Kultus- Steuer auf den Kopf der jüdischen Bevölkerung. Wie auch aus anderen Berechnungen hervorgeht, können wir 13—15 Mark als die durchschnittlich auf einen jüdischen Einwohner entfallende jährliche Kultussteuer annehmen. 2H — Über Kirchensteuern anderer Religionsgemeinschaften sind uns nur die betreffenden Veröffentlichungen aus dem Verordnungsblatt der evangelischen Landeskirche über die in den älteren preußischen Provinzen in den evangelischen Kirchengemeinden erhobenen Kirchensteuern bekannt geworden. Wir ziehen zum Vergleiche die entsprechenden Zahlen für das Jahr 1901 heran: Die erhobene Kirchensteuer betrug Provinz Zahl der Kirchengemeinden absolut pro Kopf der evangelischen Bevölkerung (Mark) Ostpreußen 393 609704 0,36 Westpreußen 286 762834 1,04 Posen 299 564589 0,99 Pommern 923 467211 0,30 Brandenburg 1252 3351030 0,75 Schlesien 690 1517362 0,74 Sachsen 795 1138733 0,44 Westfalen 365 3313037 2,15 Rheinland 516 4731559 2,84 ält. preuß.Prov.5519 16456059 0,97 [ Es sind demnach die von den Juden aufgebrachten Kultussteuern verhältnismäßig ganz bedeutend höher, in einigen Provinzen um das 50 bis 60-fache. Bemerkenswert ist hierbei auch, daß relativ höhere Steuerbeiträge auf Provinzen mit dünner evangelischer Bevölkerung entfallen, (was ja teilweise auch bei den Juden der Fall ist) so in Rheinland, wo die Evangelischen nur 28,6 Prozent, Westfalen, wo sie nur 48,2 Prozent, Westpreußen, wo sie nur 46,7 Prozent und schließlich auch Posen, wo sie nur 30,2 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen. Es ist dies natürlich zunächst eine Folge des größeren Wohlstandes der evangelij sehen Bevölkerung, insbesondere in den ersten | 2 Provinzen, zum Teile wird aber dadurch i auch bestätigt, daß die Mitglieder einer Religionsgemeinschaft bei größerer Konglomeration mit geringeren Kosten für ihren Kultus sorgen können.

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