Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- 4 (1936)
- Issue
- Heft 6-7 (Juli 1936)
- Date
- 1936-07-01
- Page
- – (sequence 63)
- Language
- German
- Belongs to
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werden. Es wäre durchaus möglich und muß der Zukunft überlassen bleiben, inwiefern die dort Arbeitenden später zu einer Siedlergruppe zusammengeschlossen werden. Es ist selbstverständlich, daß, falls sich eine derartige Möglichkeit im Verlaufe des Arbeitsjahres herauskristallisiert, das Palästinaamt erforderliche Verhandlungen mit den entsprechenden Stellen in Palästina zwecks Durchführung eines Ansiedlungsprojektes drüben in Angriff nehmen würde. Auf der anderen Seite ist jedoch der Anschluß an eine Siedlergruppe nicht Voraussetzung der Aufnahme zur Hachscharah in Oranienburg. Wir glauben, daß 'dieses Projekt für alle diejenigen in Frage kommt, die an sich den ernsthaften Wunsch zu siedeln haben, und die bereits hier während ihrer Wartezeit auf den Transfer die Möglichkeit erhalten, sich auf eine ihnen ungewohnte körperliche Arbeit umzustellen, zumal die schwierigen klimatischen und physischen Bedingungen Palästinas an sich schon genügend hohe Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit des einzelnen stellen, so daß es ratsam erscheint, bereits hier mit der Umstellung auf körperliche Arbeit zu beginnen. Es dürfte auch ferner bekannt sein, daß die von dem Palästinaamt eingesetzte Kommission zur Prüfung zur Erteilung von Dringlichkeitsbescheinigungen die Transferenten zu bevorzugen sucht, die ihr Kapital zur landwirtschaftlichen Ansiedlung verwenden, um so mehr dann, wenn sie eine geeignete Hachscharah bereits durchgemacht haben. Wir machen bei dieser Gelegenheit nochmals darauf aufmerksam, daß wir die Bundesbrüder beim Palästinaamt hinsichtlich ihrer Zertifikätsanträge (Kategorie C oder A 1-Visen, Dringlichkeitsbescheinigungen) vertreten. Wir tun dies selbstverständlich nur dann, wenn die uns übermittelten Unterlagen resp. unsere Akten uns die Möglichkeit geben, für den betr. Bundesbruder beim Palästinaamt empfehlend vorzusprechen. # Wir bitten unsere Bundesbrüder nochmals, sich damit einverstanden zu erklären, daß der von ihnen regelmäßig zu zahlende Beitrag von ihrem Postscheckkonto abgebucht wird. Die Abbuchung ist völlig geführenfrei und kann jederzeit widerrufen werden. Durch dieses Verfahren werden dem Büro Kosten und Arbeit erspart. Formulare bitten wir vom Büro des Präsidiums anzufordern. * Wir bitten ferner alle Bundesbrüder ihre noch rückständigen Beiträge umgehend auf das Postscheckkonto des K.J.V. Berlin 906 51 einzuzahlen. Bundesbrüder, die ohne Angabe von Gründen und ohne Stundung erhalten zu haben, keine Beiträge mehr abführen, können für die Zukunft nicht darauf rechnen, den J.W. zugeschickt zu erhalten. Bundesbrüder, die auf mehrfache Aufforderung zur Beitragszahlung doch nicht zahlen, können aus den Listen gestrichen werden. Die Beiträge finden nicht nur Verwendung für die Aufrechterhaltung des Zusammenhanges durch Veranstaltungen überall da, wo Gruppen von Bundesbrüdern noch eine regelmäßige K.J.V.-Arbeit leisten. Sie finden darüber hinaus auch Verwendung, um das möglichst regelmäßige Erscheinen des J.W. zu sichern, auf das gegenwärtig ganz besonders von der großen Zahl der ausgewanderten Bundesbrüder Wert gelegt wird, wie uns vielfache Zuschriften 209