Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- 2 (1934)
- Issue
- Heft 4 (Juli 1934)
- Date
- 1934-07-01
- Page
- – (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2827066-3186699-3186703--0832-3186893- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
studentischer Abende veranstalteten« Hierdurch wurden! zum großen Teil Menschen aus dem Lager der Assimilation erfaßt. Im Wintersemester 1933/34 traten die Bundesbrüder dann in Uebereinstimmung mit dem Präsidium in die schon lange mit dem Kartell durch Freund« schaftsvertrag verbundene zionistische Verbindung „Jordania" ein. In diesem Rahmen nehmen die Bundesbrüder intensiv am allgemeinen zionistischen Leben in Basel teil. Z. B. wird die K.K.L.-Arbeit und die Ortsgruppenarbeit dort zu einem erheblichen Teile von den Studenten getragen. Ferner nehmen einzelne Bundesbrüder, auch Alte Herren, starken Anteil an der Jugendarbeit, insbesondere im Brith Habonim und dem neugegründeten Hechaluz. Das schweizerische Palästinaamt Basel steht unter Leitung von unserem Bundesbruder Newiaski. Bbr. Hans Klee sprach auf Baseler zionistischen Kundgebungen und besuchte eine Anzahl anderer schweizerischer Ortsgruppen. In der letzten Zeit hat die Jordania, die seit dem Eintritt der K.J.V.er sich den äußeren Formen unserer früheren Verbindungen angenähert hat, einen erfreulichen Zuzug aus den Kreisen der schweizerischen jüdischen Studenten, so daß sie nunmehr wirklich ein Spiegelbild aller Kreise der hier studierenden jüdischen Jugend darstellt (vor allem aus den Randstaaten, Polen, Deutschland» Schweiz und Ungarn), wobei freilich von den K.J.V.ern zu sagen ist, daß es sich zumeist um fortgeschrittene Semester handelt, die hier lediglich ihre Studien abschließen, um dann nach Palästina zu übersiedeln. IV. Es ist geplant, auch die in Paris lebenden Bundesbrüder zu zionistischer Arbeit zusammenzufassen, wie schon einmal begonnen wurde. Die Arbeit wird in den nächsten Wochen einsetzen. Gemäß § 43 Ziffer 4 der Ehrenratsordnung wird bekanntgemacht: In dem Ehrenratsverfahren gegen Bbr. R.-A. Boris Gurewitsch, Riga, fällte der Ehrenrat in Berlin am 13. 3. 1934 folgendes Urteil: Bbr. Gurewitsch wird zu einer verschärften Rüge verurteilt. Das Urteil ist gemäß § 43 Ziffer 4 der Ehrenratsordnung in dem jetzigen Mitteilungsorgan des K.J.V. zu veröffentlichen. Wiederaufnahmeanträge: Seine Wiederaufnahme hat beantragt: Dr. Werner Loewe, Berlin. Seine Wiederaufnahme beiin Präsidium ~ Palästina hat beantragt: Dr* Samuelsohn/ früher Prankfurt a. M* jetzt Jerusalem. 123