Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 9 Jahrgang = Jahr 5611 (1850)
- Date
- 1850-01-01
- Page
- Seite 118 (sequence 117)
- Language
- German
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HS Rückblick auf die tigkeit beweisen konnten, ab und zurückgewiesen werden, und auf das Leben hingewiesen, das nun seit so vielen Jahren und Jahrhunderten unser trauriges aber unverschuldetes Geschick auf Erden ist. Ihr seid die freien Mann»r. Gott weiß es, keiner unter Euch Allen fühlt es inniger und wärmer, wie viel die Errungenschaft der Hingeschiedenen Tage galt. Nehmet auch uns auf als freie Männer, und Gotles Segen über Euch! Ich segne Euch Alle, die Tausende nah und fern im Namen Gottes des Allmächtigen! Amen!" Zum Geburtstag des Kaisers, den 28. April, trat das Ministerium mit der überaus freisinnigen Konstitution hervor und es mangelte nicht an lauten Dankbezeugungen, allein die Begeisterung fehlte, die der ersten Verkündigung einen so eigenthümlichen Ausdruck verliehen hätte. Am 30. April wurde Graf Baillet de Latour an der Stelle des Felvmarschalllieulnaiit Zanini, zum Kriegsminister ernannt, am 2. Mai folgte General Hoyos, als Oberkom- Mandant der Nationalgarde, Zanini's Beispiel, und am 5. trat auch Graf Fiequelmont, vom Pöbel in seinem eigenen Hause aufgesucht und beleidigt, von seinen Posten zurück. Am 8. April ersetzte Graf Montecueuli den niederösterreichischen Regierungspräsidenten Grafen Talatzko, und an demselben Tage genehmigte der Kaiser die bereits einen Tag früher durch einen Theil der' akademischen Legion bewirkte gewaltthätige Austreibung der Liguorianer, indem die Orden der Jesuiten und Redemptoristen förmlich und aüs Gründen aufgehoben wurden, die nichts weniger als schmeichelhaft für sie lauteten. Am 9. April wurde die Errichtung zwei neuer Ministerien, für Handel und Gewerbe und für öffentliche Arbeiten bekannt gemacht, und wenige Tage später das letztere dem Hofrathe von Baumgartner, das erstere einem bei dem Volke sehr beliebten Manne, Freiherrn von Dobblhoff, übertragen. Inmitten dieser Wirren war am 9. Mai auch das Wahlgesetz erschienen, welches für beide Kammern ziemlich hohe Schätzungen, insbesondere aber für die erste Kammer solche Bedingungen festsetzte, daß sich voraussehen ließ, es werde dieselbe lediglich dem ohnehin so sehr beargwöhnten hohen Adel zugänglich sein. Das Wahlgesetz beschäftigte alle